Dienstleistungen für Messemarktforschung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20357
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-messe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen für Messemarktforschung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Leistungen zur Durchführung der Aussteller- und Besucherbefragung auf dem Messegeländer und im CCH (Congress Center Hamburg) der HMC (Hamburg Messe und Congress GmbH).
Hamburg Messe und Congress GmbH, Messeplatz 1, 20357 Hamburg
Die Leistungen sind in 6 Leistungsbereiche gegliedert und umfassen:
1. Set Up Aussteller und Besucher (Veranstaltungsspezifische Fragebogenanpassungen vom Standardfragebogen, Programmierung / Layout-Anpassung)
2. Feldarbeit für Aussteller und Besucher
3. Tabellierung (inkl. Zwischenauswertung und Kundenzufriedenheitsindex) für Aussteller und Besucher
4. Analyse, Charting, Summary für Aussteller und Besucher
5. Präsentation vor Ort
6. Optionale Leistungen: Treiberanalyse
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird aufgrund von § 63 Abs. 1 Nr. 3 aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen; (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Hamburg
Land: Deutschland