Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen an Aufzugs- und Förderanlagen in der Direktion Dortmund (Vergabenummer VOEK 079-23) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 079-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen an Aufzugs- und Förderanlagen in der Direktion Dortmund (Vergabenummer VOEK 079-23)
Die Leistungen sind im vereinbarten Umfang für insgesamt 124 St. Aufzugs- und Förderanlagen zu erbringen. Darunter befinden sich Personen-, Personen- und Lastenaufzüge, Lasten-, Güter-, Unterfluraufzüge, Hebebühnen, Geschirrförderbänder und eine Behindertenplattform. Die Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt mit 61 Anlagen in Los 1, 47 Anlagen in Los 2 und 16 Anlagen in Los 3.
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Je nach Anlagenart sind alle drei, sechs oder 12 Monate Wartungen / Inspektionen durchzuführen. Hinzu kommen für die überwiegende Anzahl der Anlagen die 24-monatige Haupt- und Zwischenprüfung durch eine ZÜS oder einen Sachverständigen. In unterschiedlichem Umfang werden in den Losen Notrufaufschaltungen einzelner Anlagen verlangt. Nach Bedarf kann die monatliche Miete von Notrufmodulen und die Personenbefreiung in Anspruch genommen werden. Ebenfalls nach Bedarf kann die DGUV-V4-Prüfung von Anlagen erforderlich werden.
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Ggf. benötigte Belastungsgewichte sind beizustellen.
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Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen.
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Leistungen dürfen nicht per Fernbetreuung durchgeführt werden.
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Grundlage für die Kalkulation und Leistungserbringung je Los sind die "Bestandsliste mit Preisblatt" (Anlage B-02), die Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage C-01) und Arbeitskarten (Anlagen 03a-03c) und weitere Unterlagen zur Verschwiegenheit, Abrechnung und zum vorbeugenden Datenschutz.
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Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten.
Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen an Aufzugsanlagen
Hauptorte sind Bonn und Sankt Augustin, weitere Angaben sind der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) zu entnehmen
Folgende Anlagen sind instand zu halten:
1) Güteraufzug, Baujahr (BJ) 2002, Hersteller (H): Eggert; Herstellernummer(HNr.) 102330; Antriebsart (A) hydraulisch (h); Tragkraft (T): 2.000 kg
2) Personenaufzug, BJ 1971, H: Häfelein & Windeck, HNr. 6029; A: Seil (S), T: 1.050 kg
3) Lastenaufzug, BJ 1970, H: Häfelein & Windeck, HNr. 6030; A: S, T: 100 kg
4) Personenaufzug, BJ 1978, H: Schmersal (Häfelein & Windeck); HNr. 77.1.160; A: S, T: 1.050 kg
5) Lastenaufzug, BJ 1977, H: Klug & Böschel (Röbling & Seiffert); HNr. 1468; A: S; T: 500 kg
6) Personen- und Lastenaufzug, BJ 1985, H: Klug & Böschel (Röbling & Seiffert); HNr. 1700; A: h; T: 500 kg
7) Güteraufzug, BJ 1985, H: Klug & Böschel (Röbling & Seiffert), HNr. 1701; A: S; T: 500 kg
8) Personen- und Lastenaufzug, BJ 1983, H: Klug & Böschel (Röbling & Seiffert); HNr: 1615, A: S, T: 750 kg
9) Personenaufzug, BJ 1974, Bauer (Röbling & Seiffert), HNr: 7228, A: S; T: 1.200 kg
10) Personen- und Lastenaufzug, BJ 1974, H: Bauer (Röbling & Seiffert), HNr.: 7229; A: S, T: 1.200 kg
11) Personenaufzug, BJ 1996, H: Schindler, HNr.: 142277, A: S; T: 1.000 kg
12) Güteraufzug, BJ 1996, H: Schindler, HNr: 313702, A: S, T: 300 kg
13) Unterfluraufzug, BJ 1990, H: Tepper, HNr.18715, A: h, T: 500 kg
14) Unterfluraufzug, BJ 1990, H: Tepper, HNr. 18716, A: h, T: 500 kg
15) Unterfluraufzug, BJ 1990, H: Tepper, HNr. 18717, A: h, T: 500 kg
16-23) Unterfluraufzug, BJ 1992, H: Tepper, HNr. 19384-19391, A: h, T: 500 kg
24) Personenaufzug, BJ 1984, H: Tepper, HNr. 17650, A: h, T: 1.250 kg
25) Lastenaufzug, H: Kone, HNr. 42268496, A: Treibscheibe (t), T: 2000kg
26) Personenaufzug, BJ 2000, H: Häfelein und Windeck, HNr: 13005, A: S, T: 1.200 kg
27) Lastenaufzug, BJ 2003, H: Kone, HNr: N03291, A: t, T: 1.600 kg
28-29) Personenaufzug, BJ 2003, H: Kone, HNr: N03292- N03293 , A: t, T: 400 kg
30) Personenaufzug, BJ 1993, H: Röbling&Seifert, HNr: 393015, A: t, T: 800 kg
31) Hebebühne bei Aufzügen, BJ 2003, H: Herkules Hebetechnik GmbH, HNr: 103216, A: h, T: 260 kg
32) Hebebühne, BJ 1984, H: Kaiser+Kraft GmbH, HNr: 212833656, A: H, T: 1.000 kg
33) Kleingüteraufzug, BJ 2003, H: Kone, HNr: N03294, A: S, T: 100 kg
34) Hebebühne, BJ 1979, H: TREPEL, HNr: 30244447, A: h, T: 2.000 kg
35-37) Personenaufzug, BJ 1993, H: Röbling&Seifert, HNr: 393012-393014, A: t, T: 450 kg; Nr. 393014: T: 1.250 kg
38) Personenaufzug, BJ 2019, H: EAT Golks & Schulz GbR, HNr: 51605, A: t, T: 525 kg
39) Kleingüteraufzug, BJ 1979, H: Otis, HNr: 47NF6828, A: t, T: 300 kg
40) Personenaufzug, BJ 2010, H: Häfelein und Windeck, HNr: 13213, A: t, T: 650 kg
41) Unterfluraufzug, BJ 1989, H: Otis, HNr: 47KG6389, A: h, T: 1000 kg
42) Lastenaufzug, BJ 1989, H: Otis, HNr: 47KG6388, A: h, T: 1000 kg
43) Personenaufzug, BJ 2000, H: Häfelein und Windeck, HNr: 12987, A: Stahldrahtseile/Treibscheibe, T: 1.000 kg
44) Personenaufzug, BJ 1982, H: Otis, 47NF9219, A: t, T: 1000 kg
45) Behindertenplattform, BJ 2013, H: Hiro Lift, HNr: 118134-450; A: h, T: 315 kg
46) Hebebühne, BJ 1999, H: Gaerner, HNr: 103341, A: h, T: 2000 kg
47) Personenaufzug, BJ 1985, H: Otis, HNr: 47NG1707, A: h, T: indirekt 1000 kg
48) Personenaufzug, BJ 1986, H: Otis, HNr: 47NG1708, A: h, T: indirekt 1000 kg
49-51) Personenaufzug, BJ 1992, H: Schindler, HNr: 312179-312181, A: t, T: 630 kg; HNr: 312181: T: 1.350 kg
52) Hebebühne, BJ 2008, H: Häfelein & Windeck, HNr: 12992; A: h, T: 1200 kg
53) Kleingüteraufzug, BJ 1977, H: Windscheid & Wendel, HNr: 13995, A: t, T: 100 kg
54) Lastenaufzug, BJ 1977, H: Windscheid & Wende, HNr: 13994, A: H, T: 800 kg
55) Geschirrförderband, BJ 1978, H: Schindler, HNr: 561598, Vertikalförderer
56) Geschirrförderband, BJ 1978, H: Meiko, HNr: 561599, Rundriemenförderer
57) Geschirrförderband, BJ 1978, H: Meiko, HNr: 561600, Flachriemenförderer
58-60) Personenaufzug, BJ 2008, H: Häfelein und Windeck, HNr: 13162-13164, A: S, T 1.050 kg; Nr. 13164: T: 1.800 kg
61) Personenaufzug, BJ 1970, H: Häfelein und Windeck, HNr: 13164, A: S, T: 300 kg
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Gegenstand des Vertrages sind
1) Inspektion, Wartung aller Anlagen
2) Notrufentgegennahme und bei Bedarf Personenbefreiung für einige Anlagen
3) ZÜS- und Sachverständigenprüfungen, die der AN eigenständig organisiert, für alle Anlagen
4) Störungsbeseitigung während der Wartung und außerhalb nach Auftrag
5) Weitere Besondere Vereinbarungen - Erbringung der Leistungen nach Herstellervorschriften und beiliegenden Arbeitskarten
für die in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten 61 Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte
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zu1) Wartungen und Inspektionen
- alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion), zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind. Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen.
- die Durchführung derer mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik
- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten
- die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung § 10, § 16, § 19
- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlagen und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und Ergebnisdokumentation nach DGUV V 3/4 mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung (nach Bedarf)
- das Stellen von Ersatzteilen, zeitbegrenzten Teilen, Verschleißteilen und Sollbruchteilen bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung/Anlage sowie von Hilfsmitteln
- die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften; Kernarbeitszeit der Nutzer ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 08.00Uhr bis 16.00 Uhr
- der AN erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan
- ausgeführte Leistungen und der festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die ggf. auszuwechselnde Teile sind je Aufzugsanlage zu dokumentieren
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zu 2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
Der AN nimmt über seine ständig besetzte Notrufzentrale gemäß DIN EN 81-28 Notrufe entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen.
Die Leistung Notrufmodul zur Miete (Bedarfsleistung) beinhaltet Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, Installation eines Notrufsystems, Lieferung eines GSM-Modul mit aktiver SIM-Karte, deren Wartung und Inspektion und Demontage nach Kündigung.
Befreiungsmaßnahmen führt der AN nach Bedarf durch. Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage und Einleitung der Personenbefreiung erfolgt innerhalb von 30 Minuten, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.
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zu3) Sachverständigenprüfungen
Der AN hat eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), bei einigen Anlagen ist ein Sachverständiger ausreichend, bei der Durchführung der Zwischen- und Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten.
Der AN stellt die Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und stellt die Belastungsgewichte zur Verfügung.
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zu4) Störungsbeseitigung
Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, sind nach Aufforderung der AG zu beseitigen. Bei Störungen, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN ein Angebot über die Instandsetzung inkl. Teilelieferung zu unterbreiten und die Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG zu erbringen.
Bei Materiallieferungen sind die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern.
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zu5) Weitere Besondere Vereinbarungen
Die Vergütung erfolgt nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang B-02) vereinbarten Preisen und nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungslegung monatlich. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 24 Monaten ein Festpreis. Bezogen auf den Lohnkostenanteil ist der Preis danach veränderlich nach Maßgabe der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Sofern die Preisgleitklausel (Anlage C-02) nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis.
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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen. Zu beachten sind die Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV und sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (Anlage C-06).
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Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen, das die deutsche Sprache ausreichend beherrscht.
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Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-04) zu verpflichten - weitere Informationen siehe Ziffer III.2.2.
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Weitere Angaben sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2030, wenn dem AN nicht bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Kündigung in Textform zugegangen ist. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2030, wenn dem AN nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Kündigung in Textform zugegangen ist.
Wertung der Angebote:
Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Bestandsliste mit Preisblatt gewertet.
Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen an Förder- und Aufzugsanlagen
Weitere Angaben siehe Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02).
Folgende Anlagen sind instand zu halten:
1) Hebebühne, Baujahr (BJ) 2008, Hersteller: (H) Mettenmeyer, Herstellernummer (HNr): 400288, Antriebsart (A): Seilantrieb (S), Tragkraft (T): 1.500 kg
2) Kleinlastenaufzug, BJ 2008, H: Mettenmeyer, HNr: 400289, A: S, T: 300 kg
3) Kleinlastenaufzug, BJ 1973, H: Hages, HNr: 12914, A: S, T: 150 kg
4) Personenaufzug, BJ 1972, H: Hages, HNr: 72780, A: Hydraulisch (h), T: 1.000 kg
5) Personenaufzug, BJ 1972, H: Häfelein & Windeck, HNr: 72779, A: h, T: 1.000 kg
6-7) Personenaufzug, BJ 2009, H: Dani Aufzüge, HNr: 120443-120444, A: S, T: 630 kg
8) Personenaufzug, BJ 1972, H: Hages, HNr: 741790, A: h, T: 500 kg
9) Personenaufzug, BJ 1972, H: Hages, HNr: 741791, A: h, T: 1.000 kg
10) Personenaufzug, BJ 2011, H: Kone, HNr: 0167230, A: S, T: 675 kg
11) Personenaufzug, BJ 2016, H: Dany, HNr: 120573, A: S, T: 675 kg
12-17) Personenaufzug, BJ 1987/1988, H: Tepper, HNr: 18045-18050, A: E-Motor+Getriebe (EG), T:1.600 kg, HNr: 18046-18049: T: 1.250 kg; HNr: 18050: T: 1.000 kg
18-19) Kleingüteraufzug, BJ 1988, H: Tepper, HNr: 18051-18052, A: EG, T: 100 kg
20) Personenaufzug, BJ 1988, H: Tepper, HNr: 18053, A: h, T: 630 kg
21) Kleingüteraufzug, BJ 1988, H: Tepper, HNr: 18427, A: EG, T: 100 kg
22) Kleingüteraufzug, BJ 1989, H: Tepper, HNr: 18525, A: EG, T: 100 kg
23) Unterfluraufzug, BJ 1993, H: Tepper, HNr: 19499, A: h, T: 3.000 kg
24-32) Personenaufzug, BJ 1986, H: Schmersal, HNr: 851111-851119, A: Treibscheibe (t), T: 1.000 kg; HNr: 851115: T: 1.600 kg; HNr: 851116 und 851118: T: 800 kg; HNr: 851119: T: 2.000 kg
33) Lastenaufzug, BJ 1986, H: Schmersal, HNr: 852120, A: h, T: 2.000 kg;
34-35) Lastenaufzug, BJ 1986, H: Schmersal, HNr: 851121-851122, A: h, T: 1.300 kg
36) Kleingüteraufzug, BJ 1986, H: Schmersal, HNr: 853124, A: h, T: 100 kg
37) Personenaufzug, BJ 1986, H: Schmersal, HNr: 851110; A: t, T: 630 kg
38) Kleingüteraufzug, BJ 2003, H: Schmersal, HNr: 47C3946, A: t, T: 250 kg
39) Personenaufzug, BJ 1998, H: Kone, HNr: 5320150, A: h, T: 1.000 kg
40) Überladebrücke, BJ 1986, H: Meyer-Tonndorf, HNr: 5804, A: h, T: 5.000 kg
41-43) Personenaufzug, BJ 1995/96, H: Häfelein und Windeck, HNr: 395046-395048, A: elektrisch, T: 1.050 kg
44) Personenaufzug, BJ 2010, H: Häfelein und Windeck, HNr: 13136, A: elektrisch, T: 450 kg
45) Kleingüteraufzug, BJ 2001, H: Häfelein und Windeck, HNr: 18901, A: elektrisch, T: 630 kg
46) Kleingüteraufzug, BJ 1965, HNr: 4542, A: elektrisch, T: 50 kg
47) Kleingüteraufzug, BJ 1966, HNr: 4735, A: elektrisch, T: 100 kg
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Gegenstand des Vertrages sind
1) Inspektion, Wartung aller Anlagen
2) Notrufentgegennahme und bei Bedarf Personenbefreiung für einige Anlagen
3) ZÜS- und Sachverständigenprüfungen, die der AN eigenständig organisiert, für alle Anlagen
4) Störungsbeseitigung während der Wartung und außerhalb nach Auftrag
5) Weitere Besondere Vereinbarungen - Erbringung der Leistungen nach Herstellervorschriften und beiliegenden Arbeitskarten
für die in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten 61 Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte
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zu1) Wartungen und Inspektionen
- alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion), zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind. Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen.
- die Durchführung derer mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik
- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten
- die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung § 10, § 16, § 19
- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlagen und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und Ergebnisdokumentation nach DGUV V 3/4 mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung (nach Bedarf)
- das Stellen von Ersatzteilen, zeitbegrenzten Teilen, Verschleißteilen und Sollbruchteilen bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung/Anlage sowie von Hilfsmitteln
- die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften; Kernarbeitszeit der Nutzer ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 08.00Uhr bis 16.00 Uhr
- der AN erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan
- ausgeführte Leistungen und der festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die ggf. auszuwechselnde Teile sind je Aufzugsanlage zu dokumentieren
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zu 2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
Der AN nimmt über seine ständig besetzte Notrufzentrale gemäß DIN EN 81-28 Notrufe entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen.
Die Leistung Notrufmodul zur Miete (Bedarfsleistung) beinhaltet Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, Installation eines Notrufsystems, Lieferung eines GSM-Modul mit aktiver SIM-Karte, deren Wartung und Inspektion und Demontage nach Kündigung.
Befreiungsmaßnahmen führt der AN nach Bedarf durch. Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage und Einleitung der Personenbefreiung erfolgt innerhalb von 30 Minuten, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.
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zu3) Sachverständigenprüfungen
Der AN hat eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), bei einigen Anlagen ist ein Sachverständiger ausreichend, bei der Durchführung der Zwischen- und Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten.
Der AN stellt die Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und stellt die Belastungsgewichte zur Verfügung.
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zu4) Störungsbeseitigung
Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, sind nach Aufforderung der AG zu beseitigen. Bei Störungen, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN ein Angebot über die Instandsetzung inkl. Teilelieferung zu unterbreiten und die Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG zu erbringen.
Bei Materiallieferungen sind die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern.
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zu5) Weitere Besondere Vereinbarungen
Die Vergütung erfolgt nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang B-02) vereinbarten Preisen. Die Vergütung erfolgt nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungslegung monatlich. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 24 Monaten ein Festpreis. Bezogen auf den Lohnkostenanteil ist der Preis danach veränderlich nach Maßgabe der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Sofern die Preisgleitklausel (Anlage C-02) nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis.
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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen. Zu beachten sind die Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV und sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (Anlage C-06).
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Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen, das die deutsche Sprache ausreichend beherrscht.
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Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-04) zu verpflichten - weitere Informationen siehe Ziffer III.2.2 -Bedingungen für die Ausführung des Auftrages.
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Weitere Angaben sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2030, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2030, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist.
Wertung der Angebote:
Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Bestandsliste mit Preisblatt gewertet.
Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen an Aufzugs- und Förderanlagen
Die Hauptorte sind Meckenheim und Swisttal, weitere Angaben sind der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) zu entnehmen.
Folgende Anlagen sind instand zu halten:
1) Personenaufzug, Baujahr (BJ)1979, Hersteller (H): Winfried Bachmann GmbH, Herstellernummer (HNr): 532046, Antrieb (A): Seilantrieb (S), Tragkraft (T): 1.000 kg
2) Lastenaufzug (Personen- und Gütertransport), BJ 1979, H: Winfried Bachmann GmbH, HNr: 532047, A: S, T: 1.800 kg
3) Personenaufzug, BJ 1979, H: Winfried Bachmann GmbH, HNr: 532048, Riemen-Aufzug, T: 1.000 kg
4) Personenaufzug , BJ 1979, Winfried Bachmann GmbH, HNr: 532043; A: S, T: 1.000 kg
5) Lastenaufzug , (Personen- und Gütertransport), BJ 1979, H: Winfried Bachmann GmbH, HNr: 532044, A: S, T: 1.800 kg
6) Personenaufzug , BJ 1979, H: Winfried Bachmann GmbH, HNr: 532045, A: S, T: 1.000 kg
7) Kleingüteraufzug, BJ 1979, H: Winfried Bachmann GmbH, HNr: 532049, A: Hydraulisch (h), T: 1.000 kg
8) Lastenaufzug, BJ 1988, H: Schumacher Aufzüge, HNr: 6769, A: h, T: 500 kg
9) Lastenaufzug, BJ 1973, H: Hages Aufzüge, HNr: 731091, A: h, T: 500 kg
10) Lastenaufzug, BJ 1973, H: Hages Aufzüge, HNr: 731092, A: E-Motor+Getriebe (EG), T: 100 kg
11) Lastenaufzug, BJ 1973, H: Hages Aufzüge, HNr: 731093, A: E+G, T: 100 kg
12) Personenaufzug, BJ 1973, H: Hages Aufzüge, HNr: 731094, A: h, T: 300 kg
13) Unterfluraufzug, BJ 1990, H: Hages Aufzüge, HNr: 902147, A: h, T: 300 kg
14) Lastenaufzug, BJ 1973, H: Hages Aufzüge, HNr: 731096, A: h, T: 1000 kg
15) Lastenaufzug, BJ 1974, H: Schmidt-Medebach (DAT), HNr: 12659, A: h, T: 1300 kg
16) Lastenaufzug, BJ 1975, H: Schmidt-Medebach (DAT), HNr: 12950, A: h, T: 1500 kg
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Gegenstand des Vertrages sind
1) Inspektion, Wartung aller Anlagen
2) Notrufentgegennahme und bei Bedarf Personenbefreiung für einige Anlagen
3) ZÜS- und Sachverständigenprüfungen, die der AN eigenständig organisiert, für alle Anlagen
4) Störungsbeseitigung während der Wartung und außerhalb nach Auftrag
5) Weitere Besondere Vereinbarungen - Erbringung der Leistungen nach Herstellervorschriften und beiliegenden Arbeitskarten
für die in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten 61 Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte
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zu1) Wartungen und Inspektionen
- alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion), zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind. Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen.
- die Durchführung derer mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik
- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten
- die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung § 10, § 16, § 19
- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlagen und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und Ergebnisdokumentation nach DGUV V 3/4 mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung (nach Bedarf)
- das Stellen von Ersatzteilen, zeitbegrenzten Teilen, Verschleißteilen und Sollbruchteilen bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung/Anlage sowie von Hilfsmitteln
- die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften; Kernarbeitszeit der Nutzer ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- der AN erstellt innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan
- ausgeführte Leistungen und der festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die ggf. auszuwechselnde Teile sind je Aufzugsanlage zu dokumentieren
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zu 2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
Der AN nimmt über seine ständig besetzte Notrufzentrale gemäß DIN EN 81-28 Notrufe entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen.
Die Leistung Notrufmodul zur Miete (Bedarfsleistung) beinhaltet Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, Installation eines Notrufsystems, Lieferung eines GSM-Modul mit aktiver SIM-Karte, deren Wartung und Inspektion und Demontage nach Kündigung.
Befreiungsmaßnahmen führt der AN nach Bedarf durch. Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage und Einleitung der Personenbefreiung erfolgt innerhalb von 30 Minuten, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.
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zu3) Sachverständigenprüfungen
Der AN hat eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), bei einigen Anlagen ist ein Sachverständiger ausreichend, bei der Durchführung der Zwischen- und Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten.
Der AN stellt die Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und stellt die Belastungsgewichte zur Verfügung.
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zu4) Störungsbeseitigung
Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, sind nach Aufforderung der AG zu beseitigen. Bei Störungen, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN ein Angebot über die Instandsetzung inkl. Teilelieferung zu unterbreiten und die Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG zu erbringen.
Bei Materiallieferungen sind die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern.
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zu5) Weitere Besondere Vereinbarungen
Die Vergütung erfolgt nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang B-02) vereinbarten Preisen. Die Vergütung erfolgt nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungslegung monatlich. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 24 Monaten ein Festpreis. Bezogen auf den Lohnkostenanteil ist der Preis danach veränderlich nach Maßgabe der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Sofern die Preisgleitklausel (Anlage C-02) nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis.
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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen. Zu beachten sind die Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV und sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (Anlage C-06).
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Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen, das die deutsche Sprache ausreichend beherrscht.
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Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-04) zu verpflichten - weitere Informationen siehe Ziffer III.2.2 -Bedingungen für die Ausführung des Auftrages.
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Weitere Angaben sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2030, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.05.2030, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist.
Wertung der Angebote:
Als Angebotspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Bestandsliste mit Preisblatt gewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer. Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Sicherheitsregeln der jeweiligen Liegenschaft einhalten.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt oder vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.
Die geplanten Termine für die ZÜS-Prüfungen sind der AG mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen. Die finale Bestätigung obliegt der AG.
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen
Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02 je Los)
- Formblatt Preisgleitklausel (Anlage C-02 je Los), soweit zutreffend
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
- Formblatt Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04), nur bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), falls zutreffend
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:
- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anlage B-03)
- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anlage B-06)
- die entsprechend dem Hinweis im Vorwort ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anlage B-03) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher
- Vorlage eines Nachweises des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) nach Aufforderung durch die Vergabestelle
- Vorlage der Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nach Aufforderung durch die Vergabestelle
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In der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen in der Bestandsliste mit Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Die Preisgleitklausel (Anlage C-02 je Los) muss vollständig ausgefüllt vorliegen, soweit kein Festpreis über die Vertragslaufzeit angeboten wird.
Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
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Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.
Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 07.09.2023 bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland