Neubau Grundschule Sodenmatt + KiTa Amersfoorter Straße -Bildungscampus Sodenmatt, Bremen Referenznummer der Bekanntmachung: V0443/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 14
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Sodenmatt + KiTa Amersfoorter Straße -Bildungscampus Sodenmatt, Bremen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungs-, Abriss- und Rodungs-, Bau- und Wartungsleistungen nach Maßgabe der vorliegenden Vergabeunterlagen für den Neubau einer Grundschule und einer KiTa in 28259 Bremen, Stadtteil Huchting, Amersfoorter Straße 7/9 ("Bildungscampus Sodenmatt") sowie einer dazugehörigen Parkierungsfläche. Der Auftraggeber wird einen einheitlichen Projektvertrag hierzu mit dem ausgewählten Bieter schließen.
Bremen
Die Freie Hansestadt Bremen beabsichtigt im Zuge der Standortentwicklung Amersfoorter Straße Baumaßnahmen zur Verwirklichung eines Bildungscampus. Ein Architekturbüro hat für das Projekt die Planung bis zur Genehmigungsreife erstellt. Die Baugenehmigungen für die KiTa und die Grundschule liegen bereits vor.
Die wesentlichen Maßnahmen umfassen folgende Nutzungen:
Neubau KiTa Amersfoorter Straße mit zugehörigen Freianlagen und Spielflächen,
Abbruch der unterkellerten bestehenden KiTa einschl. Spielflächen und Freianlagen sowie Rodung des Geländes,
Neubau der Grundschule Amersfoorter Straße mit zugehörigen Freianlagen und Spielflächen,
Schaffung einer Ausweich-Parkierungsfläche außerhalb des Campus-Geländes (Bezeichnung im Projekt "Dreiecksfläche").
In direkter Nachbarschaft der Baustelle befindet sich das Bürger- und Sozialzentrum (BuS); diese Einrichtung bleibt über die gesamte Dauer der Arbeiten in Betrieb. Die bestehende KiTa Amersfoorter Straße wird durch den KiTa Neubau ersetzt und bleibt bis zur Fertigstellung des KiTa Neubaus in Betrieb. Die neue KiTa wird während der Bauzeit der Grundschule dann bereits in Betrieb ein.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet den Abbruch der bestehenden KiTa inkl. Rodung, die Herstellung sämtlicher Gebäude als betriebsfertige Passivhäuser (d.h. gemäß Konzept der Passivhaus-Bauweise errichtet, jedoch nicht zertifiziert) sowie sämtlicher Freianlagenflächen und -elemente als betriebsfertiges Campusgelände entsprechend der Genehmigungsplanung, ferner partielle Wiederholungsleistungen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die Ausführungs-/Werkplanungsleistungen der Objekt-/Fachplanung für alle Objekte zu einem Pauschalfestpreis und die in der funktionalen Leistungsbeschreibung Bau vorgesehenen Wartungsarbeiten.
Während der Konzeptionierung der vorliegenden Ausschreibung hat sich gezeigt, dass die bereits vorliegende Entwurfs- und Genehmigungsplanung partiell zu überarbeiten ist, wie folgt:
- Fenster- und Türöffnungen: Schlagrichtung der Türflügel ändern nach innen, Durchgangsbreiten optimieren (Tektur Baugenehmigung);
- Stützenstellung: Lage zu angrenzenden Bauteilen (Fassaden, Verglasungen) funkti-oniert in verschiedenen Bereichen nicht (Abstand zu gering), Lage/ Konstruktion an-passen;
- Umkleidebereiche Turnhalle: Raumanordnung ist nicht funktional, Raumzuschnitt, Lage der Räume, sind neu zu planen;
- Lage und Konstruktion Treppenläufe und Verglasungselemente: Bauteile kollidieren in verschiedenen Bereichen. Lage und Konstruktion anpassen;
- Anpassung Brandschutzplanung EG Schule E0.00.03 Verteiler Übergangsräume: Lage Flurtürelement anpassen (Tektur Baugenehmigung);
- Eingangsbereich Turnhalle: Raumanordnung ist nicht funktional, Raumzuschnitt, Lage der Räume, sind neu zu planen;
- KiTa Dachfläche: Höhenversatz im Bereich Oberlicht anpassen;
- KiTa, Eingangsbereich Schuhwechselzone: Regalanlagen sind nicht funktional, Lage, Größe, Zuschnitt der Regalanlagen und Sitzbänke anpassen;
Die Kosten für die vorgenannten Planungsleistungen sind einzukalkulieren. Die Vergabestelle wird ggfls. nach Abschluss der Verhandlungsgespräche zur finalen Angebotsaufforderung den Überarbeitungsbedarf abschließend festlegen.
Die eingereichten Bewerbungen werden zunächst auf Vollständigkeit überprüft. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen oder Unterlagen nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Sie werden insbesondere darauf überprüft, ob sie die unter III. geforderten vergaberechtlichen Mindestanforderungen erfüllt sind. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine objektive Auswahl entsprechend der in den Verfahrensbedingungen unter dem "Schlüssel für die Punktevergabe" festgelegten Kriterien statt. Die Vergabestelle wird, sofern vorhanden, bis zu fünf Bewerber zur indikativen Angebotsabgabe auffordern. Bei Punktegleichstand und mehr als fünf Bewerbern wird die Auswahl durch Los getroffen. Die Bewerber mit einem Punktevorsprung sind als Bieter bereits ausgewählt. Bewerber mit einer niedrigeren Punktzahl, die zwischen den Bewerbern gleich hoch ist, nehmen am Losverfahren teil.
Nach Eingang der ersten, indikativen Angebote erfolgt eine formale Prüfung auf Ausschlussgründe, ferner eine wirtschaftliche, technische und juristische Bewertung der ersten Angebote anhand der mitgeteilten Bewertungsmatrix.
Sofern mehr als drei Angebote vorliegen sollten, die aus vergaberechtlichen Gründen nicht ausgeschlossen werden müssen, behält sich die Vergabestelle vor, gleichwohl nur die drei Bieter mit den bestplatzierten Angeboten gemäß Bewertung im weiteren Verfahren berücksichtigt; die verbleibenden Bieter würden dann bereits ausscheiden. Die ausschreibende Stelle macht mithin von der optionalen Möglichkeit des § 3b Abs. 3 Nr. 8 EU-VOB/A Gebrauch, wonach in einer Ausschreibung vorgesehen werden kann, dass das Verhandlungsverfahren in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen abgewickelt werden kann, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, zu verringern. Ob tatsächlich eine solche Abschichtung stattfinden wird, entscheidet die Vergabestelle nach Eingang der indikativen Angebote.
Abweichungen von den Angaben in den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig. Die Bieter sind jedoch bereits in der indikativen Angebotsphase aufgefordert, Optimierungsvorschläge in Bezug auf den Vertrag oder das Leistungssoll einzubringen, über die im Rahmen der Verhandlungstermine diskutiert werden kann. Grundsätzlich gelten für alle Bieter immer dieselben Kalkulationsgrundlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a) Eigenerklärung, dass beim Bieter keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen;
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bietergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben;
c) ggf. (soweit beabsichtigt) Erläuterungen zum Einsatz von Nachunternehmen und Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht;
d) Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als zwölf Monate, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (sofern vorgesehen: für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert);
e) Bestätigung der Steuerbehörde, nicht älter als zwölf Monate, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt sind (sofern vorgesehen: für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert);
f) Eigenerklärung Sanktionspaket wegen Ukraine-Krieg und Russland-Sanktionen.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus den Leistungsbeschreibungen nebst Anlagen, der vorliegenden Genehmigungsplanung, den Leitdetails und dem Projektvertrag. Bitte berücksichtigen Sie für auch die Verfahrensbedingungen Bildungscampus Sodenmatt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weiterführende Vergabe- und Planungsunterlagen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.immonext.bremen.de/Apps/IB-Cloud/index.php/s/3b8Rwf29FCssg6c
Bitte downloaden Sie sich die dort befindlichen Unterlagen.
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: +49 42136159796
Internet-Adresse: https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewer-bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.