Europäisches Patentamt - Herrichtung Liegenschaft Gitschiner Straße in Berlin - Tischler Türen DIN 18 355 - KKE 300-33 - Vergabe 1084/2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 1084/2021 - 5. NV
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europäisches Patentamt - Herrichtung Liegenschaft Gitschiner Straße in Berlin - Tischler Türen DIN 18 355 - KKE 300-33 - Vergabe 1084/2021
Gitschiner Str. 97-103
D-10969 Berlin
Für die o. g. Baumaßnahme werden im Zuge der Ausschreibung die folgenden Leistungen erforderlich:
Baustelleneinrichtung
- Schadstoffsanierung Blei / bleihaltige Anstriche TRGS 505
- Schutzmaßnahmen
Tischlerarbeiten
- 300 Stück Aufarbeiten Bestandtüren incl. Zargen
- 70 Stück neue Holztürelemente incl. Zargen
- Aufmaß Bestand / Kartierung / Fotodokumentation
- Werk- und Montageplanung
Baubeginn: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber, die Aufforde-rung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 21.10.2021 zugehen.
Fertigstellung: 01/2023
Zwischentermine:
1. Fertigstellung Schadstoffsanierungen und Entlackungen: 5 Monate nach Ausführungsbeginn
2. Einbau der neuen Türen ab 2. Halbjahr 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12459
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Siehe II.2.4)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12459
Land: Deutschland
5. Nachtragsvereinbarung = 6. NA - Mehrmengen Fenster
Die Nachtragsvereinbarung ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Erbringung des Hauptauftrags erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Die Umstände der Änderung waren in Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt erhalten.