Europäisches Patentamt - Sanierung des Dienstgebäudes - Metallbauarbeiten Türen - 1121/2020 Referenznummer der Bekanntmachung: 1121/2020 - 8. NV
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat A 4.1 - Vergabesachgebiet
E-Mail:
Telefon: +49 30-184010
Fax: +49 30-184018450
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europäisches Patentamt - Sanierung des Dienstgebäudes - Metallbauarbeiten Türen - 1121/2020
Für die o. g. Baumaßnahme werden im Zuge der Ausschreibung die folgenden Leistungen erforderlich:
- Metallbauarbeiten Türen, Stahl-Glaselemente
- 16 Stck Lieferung und Einbau neuer Stahl-Türelemente tlw. mit Brandschutzanforderungen;
- 26 Stck Lieferung und Einbau neuer Stahl-Glaselemente tlw. mit Brandschutzanforderungen.
Ausführungsbeginn:
Innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 5.10.2020 zugehen.
Ausführungsende:
Innerhalb von 150 Werktagen nach vorstehender Frist für den Ausführungsbeginn.
Verbindliche Einzelfristen:
Vorlage Werkplanung/Türliste innerhalb von 3 Wochen nach Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Weißenborn/Erzgebirge
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09600
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 228-9499163
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Fax: +49 30-184018450
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
siehe II.2.4)
Ort: Weißenborn/Erzgebirge
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09600
Land: Deutschland
8. Nachtragsvereinbarung = 9. und 10. Nachtrag - Türsteuerung
Die Nachtragsvereinbarung ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Erbringung des Hauptauftrags erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen kann nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.