Str. 5321; Bft Würzburg-Heidingsfeld Ost, PSS Gleis 90G3 km 133,740 - 134,197_2.VÖ Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI67665
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schrader, Sabrina
E-Mail:
Telefon: +49 89130872582
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Str. 5321; Bft Würzburg-Heidingsfeld Ost, PSS Gleis 90G3 km 133,740 - 134,197_2.VÖ
Str. 5321 Treuchtlingen - Würzburg - Zweitausschreibung
Bft Würzburg-Heidingsfeld Ost
Einbau PSS Gleis 90 G3
km 133,740 - km 134,197
Würzburg-Heidingsfeld Ost
ca. 450 m Gleis aus- und einbauen_konventionell
ca. 450 m Erstellung einer PLV-Schicht_konventionell
ca. 450 m Rangierweg erstellen
incl. Bettungsarbeiten, Gleisstopf- und -richtarbeiten, Oberbauschweißen, Zusammenhangsarbeiten, Baustelleneinrichtung und -räumung
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4), den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
- Oberbau konventionell–Schotter:
- Gleise; Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Str. 5321; Bft Würzburg-Heidingsfeld Ost, PSS Gleis 90G3 km 133,740 - 134,197_2.VÖ
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäߧ 57 SektVO wird die Ausschreibung aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Es ist beabsichtigt, die Baumaßnahme erneut auszuschreiben.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.