Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - Erweiterungsbau - Sicherheitsdienstleistungen - Vergabe 991/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 991/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Straße des 17. Juni 112
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat A 4.1 - Vergabesachgebiet
E-Mail:
Telefon: +49 30-184010
Fax: +49 30-184018450
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - Erweiterungsbau - Sicherheitsdienstleistungen - Vergabe 991/2023
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - Erweiterungsbau (BMUV)
Sicherheitsdienstleistungen - KKE 001 - 770
Stresemannstraße 128/130 , Erna-Berger-Str.
D-10117 Berlin
Sicherheitsdienstleistungen
- Einrichten, Betreiben und Räumen von 2 St. Zugangskontrollstellen
- Ausstellen von 950 Baustellenausweisen, elektronisch lesbar
- 64 Monate Personalstellung für die Zugangskontrollstellen
- 7 Monate Personalstellung für Überwachung von Gebäudeabschnitten
- 3,5 Monate Personalstellung für Brandwache
Ausführungsfristen:
Beginn: August 2023
Ende: Dezember 2028
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - Erweiterungsbau - Sicherheitsdienstleistungen - Vergabe 991/2023
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 02.06.2023
„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen.“
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dienst. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, z.B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen. Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Seit dem 01.01.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 228-9499163
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin,
gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.