Wartung und Instandhaltungsmaßnahmen an LED-Signalleuchten und Kamerasysteme im Hamburger Stadtgebiet Referenznummer der Bekanntmachung: OV230502RX03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Neumarkt 44
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hhva.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Instandhaltungsmaßnahmen an LED-Signalleuchten und Kamerasysteme im Hamburger Stadtgebiet
Gegenstand der Ausschreibung ist die Wartung und Instandhaltung von jährlich ca. 26.000 Stück LED-Signalleuchten und ca. 5.000 Stück Kamerasysteme in Hamburg. Der Leistungsumfang gemäß Leistungsbeschreibung umfasst die Wartung und Instandhaltung von sämtlichen LED-Signalleuchten und Kamerasystemen, Zustandskontrolle von ca. 1.400 Stück Stahlmasten in Bezug auf Korrosion, Beschädigungen, Verformungen, Löcher als Sichtprüfung, sowie zusätzliche Prüfung mit der Hammerschlagmethode und Prüfung der Mastverschraubungen bei 2teiligen Masten. Kontrolle aller am Mast befindlichen Anlagenteile auf festen Sitz inklusive bei Bedarf Nachjustierung. Austausch defekter Teile sowie Reinigung von Streuscheiben.
Die aufgeführten Mengenangaben dienen dem Bieter lediglich zur Angebotskalkulation und beinhalten die Gesamtmengen für 1 Jahr.
Für die angegebenen Mengenangaben besteht durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer keine Beauftragungspflicht.
Der Auftraggeber beabsichtigt mit einem Auftragnehmer einen Rahmenvertrag für die Zeit über 2 Jahre vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 zu schließen mit zweimaliger optionalen Verlängerung um jeweils bis zu 12 Monate. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung benötigt.
Hamburg, DE
Ergänzend zur Kurzbeschreibung II.1.4)
Gemäß Leistungsbeschreibung beinhaltet das Vergabeverfahren folgenden Leistungsumfang:
• Die Durchführung der Arbeiten wird nach Fälligkeit durch den Auftraggeber vorgegeben. Die Fälligkeiten sind auf das Jahr verteilt und müssen zwingend eingehalten werden. Es erfolgt keine kontinuierliche Auslastung.
• Dem Auftraggeber bleibt es bei besonderen Ereignissen oder Meldungen vorbehalten, einzelne Anlagen oder Wartungsportionen zu priorisieren.
• Die Abarbeitung der Wartungsportionen erfolgt revierweise (Polizei). Vor Beginn der Arbeiten muss eine telefonische Anmeldung in der Verkehrsleitzentrale erfolgen.
• Die Wartungsportionen können in Papierform und/oder aus dem EDV-System des Auftraggebers in digitaler Form bereitgestellt werden. Erfolgt die Ausgabe der Wartungsportionen in Papierform, so sind die Wartungsportionen an vorgegebenen Terminen beim Auftraggeber abzuholen, sowie erledigte Wartungsportionen in einer vereinbarten Frist an den Auftraggeber zurückzuführen.
• Erfolgt die Ausgabe der Wartungsportionen als PDF-Datei müssen die Wartungsportionen vom AN gedruckt werden und nach Erledigung in Papierform an den Auftraggeber zurückgeführt werden.
.....
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional zweimal um jeweils bis zu 12 Monate verlängert werden. Der Auftraggeber teilt spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende mit, ob er die Verlängerungsoption ausübt. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
2. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Name Geschäftsführer, vertretungsberechtigten Gesellschaftern (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
3. Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Angabe getrennt pro Jahr), (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
4. Erklärung und Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio. € für Sach- und 1,0 Mio.€ Vermögens- und Personenschäden durch Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins oder einer Bestätigung des Versicherungsgebers. Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung eines Versicherungsgebers (Versicherer oder Versicherungsvermittler) einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung zu den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 10 Tage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden.
5. 5. Der Bieter muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Aufträge im vergleichbaren Umfang der zu vergebenen Leistung nachweisen. (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung). Vergleichbar sind z.B. terminierte Wartungs-/ Instandhaltungsmaßnahmen.
Zu 5: Gesamtumsatz [Betrag gelöscht] EUR / Jahr
6. Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar (vgl. Erklärung Qualitätssicherung)
7. Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen. (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
8. 8. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung):
Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich
Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich
9. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Anlage Erklärungen Angaben zur Eignungsprüfung).
10. Eigenerklärung zur fachlichen Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter; auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Bescheinigungen zur Bestätigung der Angaben vorzulegen (z.B. Ausbildungsnachweise, Zertifikate, Arbeitszeugnisse etc)
11. Eigenerklärung zur technischen Ausrüstung des Unternehmens zur Ausführung der Leistung
Zu 6: Es muss eine Zertifizierung gemäß der Bestimmungen vorliegen.
Zu 7: enennung von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzen:
a) die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind, insbesondere in Bezug auf terminierte Ausführungen
b) Die Referenzen müssen sich auf die letzten drei Geschäftsjahren beziehen.
c) Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, der Ansprechpartner des Auftraggebers einschl. Kontaktdaten anzugeben.
Zu 8. Angaben sind mitzuteilen
Zu 9. Angaben sind mitzuteilen
Zu 10. a) Die Ausführung der Arbeiten muss durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person sichergestellt sein.
b) Nachweis der Qualifikation zur Sicherung von Arbeitsstätten gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)“ von mindestens einem verantwortlichen Mitarbeiter
Zu 11. a) Mindestens ein Hubfahrzeug für eine Arbeitshöhe von > 12m. Sämtliche eingesetzte Fahrzeuge müssen über Warnmarkierungen nach DIN 30710 verfügen.
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage)
- EU-Sanktionen (vgl. Anlage)
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt nicht öffentlich
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Es werden keine Personen gestattet, da keine öffentliche Verlesung der Angebote stattfindet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mitte 2027
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.