Beschaffung einer Patient*innen-App inklusive der notwendigen Implementierungsdienstleistungen, technischer Service und Support Referenznummer der Bekanntmachung: Vivantes - Patient*innen-App
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Aroser Allee 72-76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vivantes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Patient*innen-App inklusive der notwendigen Implementierungsdienstleistungen, technischer Service und Support
Die Patient*innen werden zukünftig eine aktivere Rolle im Gesundheitswesen einnehmen als bisher. Sie werden sich vom Medizinkonsument zum Medizinmitentscheider entwickeln und damit aktiv in den Behandlungsprozess mit eingebunden. Vivantes bereitet sich auf diesen Wandel vor und baut deshalb entsprechende digitale Patient*innenservices und Portallösungen auf, die die Patient*innen mit ihrer neuen Rolle in den Mittelpunkt stellen und sie in den gesamten Behandlungsprozess digital einbinden. Der Krankenhausaufenthalt soll für die Patient*innen transparent gestaltet werden.
Auftragsgegenständlich sind insbesondere:
- die Umsetzung der MUSS-Kriterien des Fördertatbestandes 2 "Patientenportale" im Rahmen des KHZG bis Ende 2024
- die digitale Kommunikation zwischen Patient*innen und Klinik während der Behandlung vor- und nachgelagerter Geschäftsprozesse, wie z. B. Patient*innenaufklärung, Patient*inneninformation, Feedbackmanagement, gemeinsame dezentral organisierte Dokumentenbearbeitung
- die Einbindung der Patient*innen in das Behandlungsgeschehen durch Verfügbarmachen der Arztbriefe, Befunde, begleitenden Informationen, Updates zum Aufenthalt, Termine, Visiten
- die Bereitstellung von behandlungsprozessbegleitenden, auf das individuelle Krankheitsgeschehen ausgerichteten Info- und Newskanäle
- der Aufbau einer nachhaltigen Vivantes - Patient*innen-Beziehung durch z. B. Kommunikationskanäle, Serviceleistungen, Standortspezifische Informationen
- die Etablierung eines Terminmanagements mit Onlinebuchungsfunktion und Videosprechstunde
- die Dienste und/oder Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, sofern diese während der Projektlaufzeit zur regelhaften Nutzung zur Verfügung gestellt werden. (Soweit diese noch nicht vollumfänglich verfügbar sind, ist die Patient*innen-App gezielt so zu gestalten, dass eine Migration zur Nutzung der jeweiligen Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur mit wirtschaftlich und organisatorisch vertretbarem Aufwand im Rahmen der gesetzlichen Fristen ermöglicht wird.)
Als Nutzen aus dem Projekt erwartet Vivantes eine signifikante Verbesserung der Patient*innenzufriedenheit, der nachhaltigen auf Dauer angelegten Patient*innenbindung, einer daraus resultierenden zusätzlichen Patient*innenakquise und eine Verbesserung der Prozessqualität.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber kann optional Schulungsleistungen, optionale Module und weitere Leistungen auf Abruf beauftragen. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem EVB-IT Systemvertrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in II.1.7) und V.2.4) gemachten Angaben entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Es wird auf § 39 Abs.
6 VgV hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M68FC
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138-316
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Kontaktstelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.