Sicherheitsanalyse Social Engineering Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrichstr. 136
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsabteilung / Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsanalyse Social Engineering
Die gematik plant, Social-Engineering-Analysen des Verzeichnisdienstes und des Apothekenverzeichnisdienstes inkl. der Betrachtung der Trust Service Provider (TSP) und der Kartenherausgabeprozesse durchführen zu lassen, um die Widerstandsfähigkeit dieser Telematikinfrastruktur-Komponenten und -Prozesse gegen soziale Manipulation festzustellen.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin Die Leistungen des Auftragnehmers können neben dem Haupterfüllungsort auch am Sitz des Auftragnehmers erbracht werden.
In der anstehenden Sicherheitsanalyse ist geplant, die realen Identifizierungsprozesse im Rahmen des Verzeichnis- und Apothekenverzeichnisdienstes inkl. der HBA- und SMC-B-Kartenherausgabe in der Produktivumgebung zu durchlaufen. Ziel ist es, mittels Social-Engineering-Methoden zu prüfen, wo die Prozesse wie funktionieren, um strukturelle Schwachstellen aufzudecken.
Grundsätzlich soll durch sinnvolle und geeignete Analysen überprüft werden:
- welche Schnittstellen in den Diensten und Prozessen für etwaige Angriffe geeignet sind,
- ob und durch welche Rollen digitale Identitäten erstellt oder manipuliert werden können,
- ob gültige Zertifikate ausgetauscht werden können,
- ob Informationen, wie z. B. Anmeldehäufigkeit und Zugangskonten, gesammelt werden können,
- inwieweit es gematik-Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen möglich ist, Einträge im Rahmen von Datenanalyse-Tätigkeiten im Verzeichnisdienst zu ändern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AWARE7 GmbH
Postanschrift: Munscheidstr. 14
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://aware7.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53Y1MCH3KN3
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.