Bekanntmachung Vertragsabsicht Orthopädische Hilfsmittel

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:

§ 127 Absatz 1 SGB V

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Techniker Krankenkasse
E-Mail:
Telefon: +49 406909-3813
Fax: +49 40690989003
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): HEK
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hek.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BARMER
Postanschrift: Lichtscheider Str. 89
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BARMER
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barmer.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: www.tk.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Techniker Krankenkasse
E-Mail:
Telefon: +49 406909-3813
Fax: +49 40690989003
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Techniker Krankenkasse
Telefon: +49 406909-3813
E-Mail:
Fax: +49 40690989003
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bekanntmachung Vertragsabsicht Orthopädische Hilfsmittel

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33183000 Orthopädische Hilfsmittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die TK, HEK und BARMER beabsichtigen einen Vertrag nach § 127 Absatz 1 SGB V für die orthopädischen Hilfsmittel der Produktart 02.40.01.3 sowie den Produktgruppen 05, 17, 23, 24, 37, 38 über eine Versorgung der Versicherten der TK, HEK und BARMER, einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen, abzuschließen.

Wir bitten daher um Übersendung von konkreten Preisvorstellungen für die einzelnen Produkte.

Angebote sind bis zum 05.09.2023 an die E-Mail-Adresse unter Angabe des

Betreffs "Bekanntmachung Orthopädietechnik-Vertrag" zu richten.

Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Die Möglichkeit ein Angebot einzureichen, besteht für Sie jederzeit.

Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die Produktbeschreibungen der unter II.1.4 genannten Produktgruppen sowie deren Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V verwiesen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Hilfsmittelverzeichnis - GKV-Spitzenverband

Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge begründet.

Gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V müssen die Voraussetzung für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllt sein.

Der Leistungserbringer hat den Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen durch Vorlage eines Zertifikats von einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen (vgl. § 126 Absatz 1a Satz 2 SGB V). Weitere Information erhalten Sie unter: Präqualifizierung - GKV-Spitzenverband

Nach Vertragsabschluss können Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstigen Zusammenschlüsse dem Vertrag während der gesamten Vertragsdauer zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner jederzeit beitreten, soweit sie – bzw. die (Verbands-) Mitglieder – nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten gemäß § 127 Absatz 1 SGB V berechtigt sind.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Automatische Vertragsverlängerung.

Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Leistungserbringer können nur Vertragspartner sein, wenn sie die Voraussetzung für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Der Nachweis der Erfüllung dieser Voraussetzungen ist durch die Vorlage eines Zertifikats nach einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen (vgl. § 126 Absatz 1a Satz 2 SGB V).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Erfüllung der Anforderung ist nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 SGB V nur durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Absatz 1a und Absatz 2 SGB V nachzuweisen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 05/09/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation).

Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.

Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht.

Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.

Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht.

Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für soziale Sicherung
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/08/2023