Bekanntmachung Vertragsabsicht Orthopädische Hilfsmittel
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
§ 127 Absatz 1 SGB V
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Techniker Krankenkasse
E-Mail:
Telefon: +49 406909-3813
Fax: +49 40690989003
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): HEK
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hek.de
Postanschrift: Lichtscheider Str. 89
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BARMER
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barmer.de
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Techniker Krankenkasse
E-Mail:
Telefon: +49 406909-3813
Fax: +49 40690989003
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Techniker Krankenkasse
Telefon: +49 406909-3813
E-Mail:
Fax: +49 40690989003
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung Vertragsabsicht Orthopädische Hilfsmittel
Die TK, HEK und BARMER beabsichtigen einen Vertrag nach § 127 Absatz 1 SGB V für die orthopädischen Hilfsmittel der Produktart 02.40.01.3 sowie den Produktgruppen 05, 17, 23, 24, 37, 38 über eine Versorgung der Versicherten der TK, HEK und BARMER, einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen, abzuschließen.
Wir bitten daher um Übersendung von konkreten Preisvorstellungen für die einzelnen Produkte.
Angebote sind bis zum 05.09.2023 an die E-Mail-Adresse unter Angabe des
Betreffs "Bekanntmachung Orthopädietechnik-Vertrag" zu richten.
Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Die Möglichkeit ein Angebot einzureichen, besteht für Sie jederzeit.
Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag.
Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die Produktbeschreibungen der unter II.1.4 genannten Produktgruppen sowie deren Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V verwiesen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Hilfsmittelverzeichnis - GKV-Spitzenverband
Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge begründet.
Gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V müssen die Voraussetzung für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllt sein.
Der Leistungserbringer hat den Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen durch Vorlage eines Zertifikats von einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen (vgl. § 126 Absatz 1a Satz 2 SGB V). Weitere Information erhalten Sie unter: Präqualifizierung - GKV-Spitzenverband
Nach Vertragsabschluss können Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstigen Zusammenschlüsse dem Vertrag während der gesamten Vertragsdauer zu den gleichen Bedingungen als Vertragspartner jederzeit beitreten, soweit sie – bzw. die (Verbands-) Mitglieder – nicht aufgrund bestehender Verträge bereits zur Versorgung der Versicherten gemäß § 127 Absatz 1 SGB V berechtigt sind.
Automatische Vertragsverlängerung.
Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Leistungserbringer können nur Vertragspartner sein, wenn sie die Voraussetzung für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Der Nachweis der Erfüllung dieser Voraussetzungen ist durch die Vorlage eines Zertifikats nach einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen (vgl. § 126 Absatz 1a Satz 2 SGB V).
Die Erfüllung der Anforderung ist nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 SGB V nur durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Absatz 1a und Absatz 2 SGB V nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation).
Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.
Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht.
Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht.
Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt.
Ort: Hamburg
Land: Deutschland