Metallbauarbeiten 1_JA_Stahl, Außenfenster u. Türen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_JAHH_11
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 124-393551)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Burchardstraße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40330754
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbauarbeiten 1_JA_Stahl, Außenfenster u. Türen
Am Standort der JVA Billwerder in Hamburg-Billwerder soll der Neubau „Jugendanstalt Hamburg“ errichtet werden. Der Flächenbedarf für das Vorhaben wird zu einem Teil mit einer auf dem heutigen Anstaltsgelände der JVA Billwerder liegenden, unbebauten Fläche und zu einem anderen Teil durch die Hinzugewinnung von südöstlich angrenzenden, urspr. landwirtschaftlich genutzten Flächen gedeckt.
Im Zuge von Vorabmaßnahmen wurde um das Gelände der künftigen Jugendanstalt die Bestandsmauer aufgetrennt und erweitert.
Auf dem Gelände innerhalb der Haftmauer sollen künftig insg. 10 Gebäude sowie ein BHKW und auf dem Gelände außerhalb der Haftmauer 2 Gebäude entstehen. Ein mehrfacher Einsatz (gebäudeweise) ist entsprechend zu berücksichtigen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/612da797-9a41-4c30-8577-7e1030147bf6
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/3f1cb10e-4d0b-46ed-bcb9-70758cee93e6
Ausführungsbeginn: nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin, die spätestens 10 Werktage nach der Auftragserteilung erfolgt.
Ausführungsende: spätestens im August 2025
Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 01.08.2023 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Ausführungsbeginn: nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin, die spätestens 10 Werktage nach der Auftragserteilung erfolgt.
Ausführungsende: spätestens im August 2025
Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 05.08.2023 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.
Tag: 07.08.2023
Ortszeit: 12:00
Tag: 11.08.2023
Ortszeit: 12:00
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06.10.2023
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10.10.2023
Tag: 07.08.2023
Ortszeit: 12:00
Ort: Hamburg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Eine Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.
Tag: 11.08.2023
Ortszeit: 12:00
Ort: Hamburg
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Eine Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
1. Der Submissionstermin wurde auf den 11.08.2023, 12:00 Uhr, verschoben. 2. Das LV wurde ausgetauscht. siehe Anlagen. Dieses entspricht dem LV, welches mit der Bieterinformation Nr. 3 am 11.07.2023 hochgeladen wurde, s. wichtigen Hinweis Nr. 04. Bitte achten Sie darauf, dass Sie weiterhin ausschließlich dieses LV („230710_2.307 Metallbau 1_Versandexemplar_NEU“ sowie „230710_2.307 Metallbau 1_Versandexemplar_Austausch.x83“) für die Angebotserstellung verwenden. 3. Die Türliste aus der Beantwortung der Bieterfrage Nr. 08, welche per Bieterinformation Nr. 1 vom 07.07.2023 eingestellt wurde, ist nun in den Anlagen mit der Bezeichnung „JAB_Türliste_Metallbau 1_JA_2.307_neu vom 07.07.2023“ zu dieser Ausschreibung zu finden. Bitte nutzen Sie weiterhin ausschließlich diese. 4. Bitte beachten Sie auch die neu hinzugefügte Anlage „230512_JAB_Bemusterung-Qualitaetenkatalog_Metallbau 1_JA“ in den Anlagen zu dieser Ausschreibung. Sie ist u.a. relevant zur Beantwortung der Bieterfrage 45.