Metallbauarbeiten 1_JA_Stahl, Außenfenster u. Türen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_JAHH_11

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 124-393551)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sprinkenhof GmbH
Postanschrift: Burchardstraße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 40330754
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Metallbauarbeiten 1_JA_Stahl, Außenfenster u. Türen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_JAHH_11
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45216113 Bau von Gefängnissen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Am Standort der JVA Billwerder in Hamburg-Billwerder soll der Neubau „Jugendanstalt Hamburg“ errichtet werden. Der Flächenbedarf für das Vorhaben wird zu einem Teil mit einer auf dem heutigen Anstaltsgelände der JVA Billwerder liegenden, unbebauten Fläche und zu einem anderen Teil durch die Hinzugewinnung von südöstlich angrenzenden, urspr. landwirtschaftlich genutzten Flächen gedeckt.

Im Zuge von Vorabmaßnahmen wurde um das Gelände der künftigen Jugendanstalt die Bestandsmauer aufgetrennt und erweitert.

Auf dem Gelände innerhalb der Haftmauer sollen künftig insg. 10 Gebäude sowie ein BHKW und auf dem Gelände außerhalb der Haftmauer 2 Gebäude entstehen. Ein mehrfacher Einsatz (gebäudeweise) ist entsprechend zu berücksichtigen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 124-393551

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/612da797-9a41-4c30-8577-7e1030147bf6

muss es heißen:

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/3f1cb10e-4d0b-46ed-bcb9-70758cee93e6

Abschnitt Nummer: II.2.14)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Ausführungsbeginn: nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin, die spätestens 10 Werktage nach der Auftragserteilung erfolgt.

Ausführungsende: spätestens im August 2025

Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 01.08.2023 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.

muss es heißen:

Ausführungsbeginn: nach gesonderter schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin, die spätestens 10 Werktage nach der Auftragserteilung erfolgt.

Ausführungsende: spätestens im August 2025

Bieterfragen und Anmerkungen zu diesen Vergabeunterlagen sind bis spätestens zum 05.08.2023 über die eVergabe-Plattform an die Vergabestelle zu richten.

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:

Tag: 07.08.2023

Ortszeit: 12:00

muss es heißen:

Tag: 11.08.2023

Ortszeit: 12:00

Abschnitt Nummer: IV.2.6
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bindefrist des Angebots
Anstatt:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06.10.2023

muss es heißen:

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10.10.2023

Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:

Tag: 07.08.2023

Ortszeit: 12:00

Ort: Hamburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Eine Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.

muss es heißen:

Tag: 11.08.2023

Ortszeit: 12:00

Ort: Hamburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Eine Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.

Abschnitt Nummer: VI.4.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Anstatt:

Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

muss es heißen:

Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

1. Der Submissionstermin wurde auf den 11.08.2023, 12:00 Uhr, verschoben. 2. Das LV wurde ausgetauscht. siehe Anlagen. Dieses entspricht dem LV, welches mit der Bieterinformation Nr. 3 am 11.07.2023 hochgeladen wurde, s. wichtigen Hinweis Nr. 04. Bitte achten Sie darauf, dass Sie weiterhin ausschließlich dieses LV („230710_2.307 Metallbau 1_Versandexemplar_NEU“ sowie „230710_2.307 Metallbau 1_Versandexemplar_Austausch.x83“) für die Angebotserstellung verwenden. 3. Die Türliste aus der Beantwortung der Bieterfrage Nr. 08, welche per Bieterinformation Nr. 1 vom 07.07.2023 eingestellt wurde, ist nun in den Anlagen mit der Bezeichnung „JAB_Türliste_Metallbau 1_JA_2.307_neu vom 07.07.2023“ zu dieser Ausschreibung zu finden. Bitte nutzen Sie weiterhin ausschließlich diese. 4. Bitte beachten Sie auch die neu hinzugefügte Anlage „230512_JAB_Bemusterung-Qualitaetenkatalog_Metallbau 1_JA“ in den Anlagen zu dieser Ausschreibung. Sie ist u.a. relevant zur Beantwortung der Bieterfrage 45.