Betacam Bänder Referenznummer der Bekanntmachung: ZR 5-1133-2022-133-13-ID2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Republik 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betacam Bänder
Migration Digital Betacam Bänder
Berlin Mitte
Gegenstand des Vertrages ist die Migration von DigitalBetacam Videobändern durch den Auftragnehmer (AN) für den Deutschen Bundestag (Auftraggeberin, nachfolgend AG). Die audiovisuelle Überlieferung des Parlamentsarchivs des Deutschen Bundestages umfasst 6.037 DigitalBetacam Videokassetten mit einer Aufzeichnungsdauer von etwa 694.156 Minuten. Für jedes Band ist eine Inspektion und Reinigung erforderlich (nähere Angaben zu den notwendigen Bearbeitungsschritten folgen in den entsprechenden Kapiteln der Leistungsbeschreibung). Bei den DigitalBetacam Videobändern handelt es sich um Dokumente von kulturellem und historischem Wert. Die AG erwartet, dass der AN sich auf diesen Umstand einstellt und alles unternehmen wird, dem gerecht zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betacam Bänder
Postanschrift: Carl Bertelsmann Str. 161F
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33332
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 52413056201
Fax: +49 52413056202
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.