Umweltfreundliche Glas- und Glasfassadenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2023-058-16-BL5_
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Republik 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltfreundliche Glas- und Glasfassadenreinigung
Umweltfreundliche Glas- und Glasfassadenreinigung im Jakob-Kaiser-Haus und in der Liegenschaft Spreebogen des Deutschen Bundestages
Berlin-Mitte
Gegenstand der Leistung sind die Glas- und Glasfassadenreinigung, die Tagesglasreinigung sowie Sonderreinigungen im Jakob-Kaiser-Haus (JKH) und der Liegenschaft Spreebogen (A101) des Deutschen Bundestages in Berlin gemäß den von der Auftraggeberin (AG) angegebenen Turnussen und Verfahren. Das Jakob-Kaiser-Haus ist ein aus acht Häusern bestehender großer Gebäudekomplex. Es dient im Wesentlichen der Unterbringung von etwa 60 Prozent der Abgeordnetenbüros, der Fraktionsstäbe und ihrer Sitzungsräume, der Arbeitsräume der Vizepräsidenten sowie der Verfü-gungsräume für den Bundesrat und die Bundesregierung. Diese Liegenschaft stellt somit hohe Anforderungen an das repräsentative Erscheinungsbild. Zum Leistungsumfang gehören die Glasreinigung mit Rahmen, die Glasfassadenreinigung, die Reinigung der Aufzüge, die Reinigung des Glasdaches der Kantine, die Tagesglasreinigung, die Reinigung der Metall-Fensterlaibungen sowie Sonderreinigungen. Die Liegenschaft Spreebogen dient als Verwaltungsliegenschaft. Hier hat der Deutsche Bundestag über sieben Etagen circa 200 Büros zuzüglich Teeküchen, Lagerräumen, Toiletten und Flure angemietet. Im JKH ist eine Gesamtfläche von 105.931,00 m² (jährlich 318.557,00 m²) zu reinigen. Die Unterteilung der Reinigungsflächen entnehmen Sie bitte dem Punkt 6.1 dieser Leistungsbeschreibung. Davon sind 53.555,00 Quadratmeter mit Fördertechnik oder Industriekletterern zu reinigen. Hinweise dazu entnehmen Sie bitte den Punkten 5.2 und 5.3 dieser Leistungsbeschreibung. Die Glasreinigung in der Liegenschaft Spreebogen erfolgt auf Stundenverrechnungssatz. Hierfür sind circa 250 Stunden angesetzt (siehe Preisangaben, Position 1.5). Die Höchstmengen der Reinigungen entsprechen für die Punkte 1.1 und 1.4 der Preisangaben der dort angegebenen Menge. Die Höchstmenge der unter Punkt 1.2, 1.3 und 1.5 der Preisangaben beschriebenen Tagesglasreinigung und Sonderreinigungen beträgt: für Punkt 1.2.1 39.043 Stunden, für Punkt 1.2.2 480 Stunden, für Punkt 1.3.1 7.200 Stunden, für Punkt 1.3.2 1.200 Stunden, für Punkt 1.3. 240 Stunden, für Punkt 1.5 1.200 Stunden auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet. Mit Erreichen der Höchstmenge verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung. Abrufe, die über die festgelegte Höchstmenge hinausgehen, sind nicht möglich. Die Abrechnung erfolgt teilweise auf Quadratmeter und teilweise auf Stundenverrechnungssatz. Es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden beziehungsweise die tatsächlich gereinigte Fläche vergütet. Es kann keine Mindestabnahme garantiert werden. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umweltfreundliche Glas- und Glasfassadenreinigung
Postanschrift: Holzhauser Straße 62 - 68
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13509
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 0303970090
Fax: +49 03039700935
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.