Prozess Management Tool SAP Signavio Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0510-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Prozess Management Tool SAP Signavio
Prozess Management Tool SAP Signavio
Berlin
Prozess Management Tool SAP Signavio
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
SAP ist das zentrale betriebswirtschaftliche System der BVG für alle wesentlichen Unternehmensanwendungen. Das Produkt SAP Signavio ist ein integraler Bestandteil der SAP-Suite mit allen notwendigen automatischen, bilateralen Schnittstellen und Zugriff auf alle SAP-Daten.
Als Teil des SAP-Ökosystems ist Signavio nahtlos in alle von der BVG bereits genutzten weiteren SAP-Produkte vollständig und mit geringem Aufwand integrierbar (Tiefenintegration), weil keine zusätzlichen Schnittstellenentwicklungen erforderlich sind. Außerdem können durch die Zusammenführung von SAP und Signavio SAP-spezifische Benchmarks und Best Practices für die Prozessanalyse, Prozesserstellung und Prozessoptimierung automatisch genutzt werden (SAP Signavio Process Explorer). Diese Informationen kann kein anderer Anbieter in der Form bereitstellen, da sie auf den SAP-Erfahrungen und der weltweiten Nutzung von SAP-Produkten basieren.
Als Teil des SAP-Ökosystems ist Signavio nahtlos in alle von der BVG bereits genutzten weiteren SAP-Produkte von Hause aus integriert (Tiefenintegration), wodurch keine zusätzliche Schnittstelleneinrichtungen notwendig sind. Außerdem können durch diese Zusammenführung von SAP und Signavio SAP-spezifische Benchmarks und Best Practices für die Prozessanalyse, Prozesserstellung und Prozessoptimierung automatisch genutzt werden (SAP Signavio Process Explorer). Diese Informationen kann kein anderer Anbieter in der Form bereitstellen, da diese auf den SAP-Erfahrungen und der weltweiten Nutzung von SAP-Produkten basieren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prozess Management Tool SAP Signavio
Postanschrift: Hasso Plattner Ring 7
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6227747474
Fax: +49 62277470
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.