2341/D-Takt Gutachten Strategischer Umsetzungsplan Deutschlandtakt Referenznummer der Bekanntmachung: 2341/D-Takt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Invalidenstr.44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
2341/D-Takt Gutachten Strategischer Umsetzungsplan Deutschlandtakt
Der Deutschlandtakt ist ein wichtiger Baustein, um die verkehrspolitischen Ziele für den Eisenbahnsektor zu erreichen. Der Deutschlandtakt ist die Gesamtstrategie des Bundes für ein leistungsfähiges und zuverlässiges Schienennetz der Zukunft. Ziel des Deutschlandtakts ist es, Züge besser aufeinander abzustimmen, Reisezeiten zu senken und durchgehende Kapazitäten für den Güterverkehr („Systemtrassen“) zu schaffen. Die Umsetzung des Deutschlandstakts ist ein langfristiger Prozess und er wird daher in Ausbauschritten (Etappen) umgesetzt.
Gemäß dem geltenden Koalitionsvertrag soll der Deutschlandtakt infrastrukturell und organisatorisch abgesichert werden. Diese organisatorische Absicherung soll u. a. über einen „Strategischen Umsetzungsplan Deutschlandtakt“ realisiert werden. Ziel ist es, das Schienennetz transparenter, kundenorientierter und kosteneffizient im Sinne des Gesamtverkehrskonzepts Deutschlandtakt für den Nah-, Fern- und Güterverkehr auszubauen.
Hierzu ist ein Umsetzungsplan mit institutionalisierten Prozessen auf dem Weg zum Deutschlandtakt erforderlich.
Mit dem Deutschlandtakt hat im Bereich der Schieneninfrastrukturentwicklung ein Paradigmenwechsel hin zum fahrplanbasierten Neu- und Ausbau stattgefunden, der bereits Anwendung findet. Der Zielfahrplan Deutschlandtakt bildet die Grundlage und das Instrument für die Ableitung von Aus- und Neubauvorhaben. Er zeigt auf, welche Verkehrsangebote langfristig erreicht werden sollen bzw. können. Es kann also transparent dargestellt werden, an welchen Stellen das Schienennetz passgenau zu beschleunigen bzw. zu erweitern ist.
Zur Umsetzung dieser Langfristplanung sind realistische Ausbauschritte der Schieneninfrastruktur als Weg zum Deutschlandtakt erforderlich. Konkret gilt es, den langfristigen Zielfahrplan in transparente Ausbauschritte aufzuteilen, die jeweils verfügbaren Kapazitäten am Ende eines Ausbauschritts darzustellen und die für den Zielfahrplan erforderlichen Maßnahmen verkehrlich sinnvoll und realistisch im Hinblick auf Umsetzungszeiträume (Planungs- und Baukapazitäten) zu priorisieren. Das soll eine optimale Nutzung der Kapazität durch alle Verkehrsdienste im Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr sicherstellen. Zur schrittweisen koordinierten Umsetzung des Deutschlandtakts ist daher ein integrierter und auf Ausbauschritte (Etappen) ausgerichteter Umsetzungsplan ein geeignetes Instrument und dementsprechend zu entwickeln. Gleichzeitig sind juristische Fragestellungen zu bewerten und ein Kommunikationskonzept für den Umsetzungsplan zu entwickeln.
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Der Auftrag wird in zwei Lose gegliedert. Los 1 umfasst die Entwicklung der Gesamtstrategie mit den Arbeitspaketen 1 bis 9. Los 2 beinhaltet die Beantwortung von rechtlichen Fragestellungen zur Ausgestaltung und Verankerung von Ausbauschritten für den Deutschlandtakt, die Bearbeitung rechtlicher Aspekte des Los 1 und die laufende Unterstützung des AG in rechtlichen Fragestellungen.
LOS 1
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 1 umfasst folgende Arbeitspakte (AP):
AP 1: Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers
AP 2: Entwicklung Standardprozess zur Ausgestaltung von Ausbauschritten sowie Identifikation von Schnittstellen einschließlich Konzeptentwicklung zur Beteiligung von Stakeholdern
AP 3: Entwicklung Methoden und Kriterien für die (Binnen-) Priorisierung von Infrastrukturprojekten des Bedarfsplans Schiene und ggf. weiteren Maßnahmen mit Ausrichtung auf den Deutschlandtakt
AP 4: Entwicklung von Ansätzen zur systematischen Ableitung von kleinen und mittleren Maßnahmen (KMM) in Ergänzung zum Bedarfsplan Schiene innerhalb eines Ausbauschritts
AP 5: Erarbeitung von zwei Ausbauschritten (Etappen)
AP 6: Ableitung von organisatorischen Handlungsempfehlungen und Anforderungen für die Umsetzung der Ausbauschritte für den Deutschlandtakt
AP 7: Erarbeitung eines Konzepts zur kommunikativen Begleitung des strategischen Umsetzungsplans einschließlich Umsetzung spezifischer Kommunikationsmaßnahmen
Optional: AP 8 Erarbeitung eines weiteren Ausbauschritts
AP 9 Volkswirtschaftliche Bewertung der Ausbauschritte
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen
Die Erbringung der Leistungen soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen. Die Leistung ist bis spätestens Ende des 1. Quartals Q1/2025 zu erbringen. Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag einmal um bis zu 6 Monate zu verlängern.
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze und die Höchstmenge nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 5 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertrags-schluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertrags-partnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.
Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
LOS 2 Recht
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 2 umfasst juristische Fragestellungen zur Ausgestaltung und Verankerung von Ausbauschritten für den Deutschlandtakt
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen.
Die Erbringung der Leistungen soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen. Die Leistung ist bis spätestens Ende des 1. Quartals Q1/2025 zu erbringen. Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag einmal um bis zu 6 Monate zu verlängern.
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergü-tungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a)Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Grün-den nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (5) dieses Vertrages.
b)Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertrags-schluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarte-ten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände kei-nem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c)Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich ge-wordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepass-ten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.
Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen
sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt BesB2 - Sanktion VO 2022/576
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich
mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der Auftraggeber berücksichtigt Referenzangaben der letzten fünf Jahre.
LOS 1
EK 2.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Beratung zu Umsetzungsstrategien.
EK 2.2 Bereich/ Themenschwerpunkt: fahrplanbasierte Infrastrukturplanung und Fahrplankonstruktion für den Verkehrsträger Eisenbahn
EK 2.3 Bereich/ Themenschwerpunkt: Durchführung von Nutzen-Kosten-Analysen von Schienenwegeaus- und neubauprojekten unter Anwendung der Methodik der Bundesverkehrswegeplanung: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen umfasst im Bereich der
- Erstellung von Bezugs- und Planfällen
- Planfallbewertung
von Schienenwegeaus- und neubauprojekten gemäß Methodik der Bundesverkehrswegeplanung
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LOS 2
EK 2.4 Bereich/ Themenschwerpunkt: Rechtsberatung zum nationalen Eisenbahnrecht:
EK 2.5 Bereich/ Themenschwerpunkt: Änderung von Landes- oder Bundesrecht
LOS 1
EK 2.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Beratung zu Umsetzungsstrategien: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der Entwicklung von Umsetzungsstrategien mit den Schwerpunkt der Beratung umfasst.
EK 2.2 Bereich/ Themenschwerpunkt: fahrplanbasierte Infrastrukturplanung und Fahrplankonstruktion für den Verkehrsträger Eisenbahn: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen umfassen in Bezug auf
- die Konstruktion von Fahrplänen
- der fahrplanbasierten Infrastrukturentwicklung einschl. der Ableitung von Infrastrukturerfordernissen aus einem vorgegebenen Fahrplan für den Schienenpersonenverkehr und/oder Schienengüterverkehr
Alle Schwerpunkte müssen nachgewiesen werden.
EK 2.3 Bereich/ Themenschwerpunkt: Durchführung von Nutzen-Kosten-Analysen von Schienenwegeaus- und neubauprojekten unter Anwendung der Methodik der Bundesverkehrswegeplanung
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LOS 2
EK 2.4 Bereich/ Themenschwerpunkt: Rechtsberatung zum nationalen Eisenbahnrecht: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen, die Rechtsberatung im nationalen Eisenbahnrecht belegen. Dabei müssen Fragestellungen zur Infrastrukturplanung bearbeitet worden sein. Mindestens ein (1) Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.
EK 2.5 Bereich/ Themenschwerpunkt: Änderung von Landes- oder Bundesrecht: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen, die Rechtsberatung die Entwicklung von Umsetzungsstrategien zur Änderung von Bundes- oder Landesrecht belegen. Dabei müssen Fragestellungen zur Infrastrukturplanung bearbeitet worden sein. Mindestens ein (1) Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.
LOS 2 - Rechtsberatungsgesetz
1. Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).