Social Media / Content
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markgrafenstraße 22 (Rechtssitz)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund (Verwaltungssitz)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-direkt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Social Media / Content
BIG direkt gesund ist Deutschlands erste Direktkrankenkasse. Wir haben den Anspruch, einfach, verständlich
und auf Augenhöhe zu informieren und mit Interessierten wie Versicherten in den Dialog zu treten. Die BIG ist derzeit auf folgenden Social-Media-Plattformen vertreten: facebook.com/BIG, insta-gram.com/bigdirektgesund, twitter.com/BIG, linkedin.com/company/big-gesundheit-die-direktkrankenkasse, xing.com/pages/bigdirektgesund, tiktok.com/@bigdirektgesund (in der Pilotphase) und youtube.com/BIG. Für uns als Direktkrankenkasse haben die Online-Kanäle zusammen mit Telefonie und E-Mail einen besonders hohen Stellenwert und sind die wesentlichen Kanäle, um neue und bestehende Mitglieder über die Marke BIG und deren Leistungen und Services zu informieren. Die Kommunikation von BIG direkt gesund ist grundsätzlich bundesweit ausgerichtet. Dabei hat BIG direkt gesund als Direktanbieter den Anspruch, Marktführer in digitalen Medien zu sein und auch zukünftig durch Unterstützung seiner Dienstleister das Direktprinzip in Bezug auf künftige Markt- und Medienentwicklung erfolgreich und innovativ zu interpretieren und umzusetzen.
Für die Betreuung und die strategische Weiterentwicklung der Social-Media-Kanäle inklusive der Produktion des passenden Contents sucht die BIG zum 01.12.2023 einen neuen Vertragspartner. Es geht insbesondere um die Kanäle Facebook, Instagram, und TikTok. Dies und anderen Kanäle könnten einzelfallbezogen Gegenstand eines Projekts werden.
Deutschland
BIG direkt gesund ist Deutschlands erste Direktkrankenkasse. Wir haben den Anspruch, einfach, verständlich
und auf Augenhöhe zu informieren und mit Interessierten wie Versicherten in den Dialog zu treten. Die BIG ist derzeit auf folgenden Social-Media-Plattformen vertreten: facebook.com/BIG, insta-gram.com/bigdirektgesund, twitter.com/BIG, linkedin.com/company/big-gesundheit-die-direktkrankenkasse, xing.com/pages/bigdirektgesund, tiktok.com/@bigdirektgesund (in der Pilotphase) und youtube.com/BIG. Für uns als Direktkrankenkasse haben die Online-Kanäle zusammen mit Telefonie und E-Mail einen besonders hohen Stellenwert und sind die wesentlichen Kanäle, um neue und bestehende Mitglieder über die Marke BIG und deren Leistungen und Services zu informieren. Die Kommunikation von BIG direkt gesund ist grundsätzlich bundesweit ausgerichtet. Dabei hat BIG direkt gesund als Direktanbieter den Anspruch, Marktführer in digitalen Medien zu sein und auch zukünftig durch Unterstützung seiner Dienstleister das Direktprinzip in Bezug auf künftige Markt- und Medienentwicklung erfolgreich und innovativ zu interpretieren und umzusetzen.
Für die Betreuung und die strategische Weiterentwicklung der Social-Media-Kanäle inklusive der Produktion des passenden Contents sucht die BIG zum 01.12.2023 einen neuen Vertragspartner. Es geht insbesondere um die Kanäle Facebook, Instagram, und TikTok. Dies und anderen Kanäle könnten einzelfallbezogen Gegenstand eines Projekts werden.
Die Auftraggeberin hat 2 Mal die Möglichkeit, den Vertrag durch einseitige Erklärung um jeweils ein Jahr zu
verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate)
-Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB"
Hinweise:
- Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen
- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
einzureichen
- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/ Nachweise bleibt gemäß den Vergabeunterlagen unter Wahrung
des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten
- Eigenerklärung gemäß Anlage „Eigenerklärung Umsatz"
Hinweis:
- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
einzureichen
- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/ Nachweise bleibt gemäß den Vergabeunterlagen unter Wahrung
des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten
- Anlage "Referenzliste des Unternehmens" entsprechend der Anforderungen, die sich aus der Anlage
"Referenzliste des Unternehmens" ergeben
Hinweise:
- für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer sind die Nachweise nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
einzureichen
- eine Nachforderung fehlender Erklärungen/ Nachweise bleibt gemäß den Vergabeunterlagen unter Wahrung
des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten
a) Der Bewerber hat mit seinem Angebot 3 Referenzaufträge nachzuweisen;
b) Alle Referenzaufträge müssen auf dem deutschsprachigen Markt umgesetzt sein;
c) Alle Referenzaufträge müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ausgeführt worden sein.
d) Bei allen Referenzaufträgen darf die Beendigung bei Ablauf der Angebotsfrist nicht länger als 2 Jahre
zurückliegen;
e) Zwei Referenzen müssen die „Konzeption und Umsetzung von Social Media Strategien auf Facebook und Instagram " beinhalten,
eine Referenz die „Konzeption und Umsetzung einer Social Media-Werbekampagne“;
f) Einer der beiden Referenzauftraggeber der beiden ersten genannten Referenzen muss eine öffentliche
Behörde sein oder aus der Finanz- oder Versicherungsdienstleistungsbranche kommen, für den anderen
Referenzauftraggeber gibt es diesbezüglich keine Vorgaben; und Referenz 1 und 2 müssen unterschiedliche
Auftraggeber haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über das oben genannte Online-Portal von subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger Registrierung kostenfrei von der Auftraggeberin zum download bereitgestellt, siehe oben unter I.3).
Hilfe bei der Bedienung des subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 9857857 oder unter www.subreport.de.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich über das Online-Portal subreport zu übermitteln. Hierfür ist eine vorhergehende Registrierung nötig, für die Zeit vom Bewerber ggf. einzuplanen ist. Die Bieterfragen werden nur über das Online-Portal subreport beantwortet. Die BIG weist daraufhin, dass Antworten auf die Bieterfragen oder Informationen zu Änderungen an den Vergabeunterlagen nur diejenigen erhalten, die sich zuvor registriert haben. Die Frist für Bieterfragen läuft am 23.08.2023 ab. Die Beantwortung nicht rechtzeitig gestellter Fragen kann nach dem Ablauf der angegebenen Fragefrist nicht gewährleistet werden.
Für die Angebotserstellung sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Diese Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen sind nebst Anlagen vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile der Vergabeunterlagen oder enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots, über die Funktion "Nachrichten" des Online Portals darauf hin. Andernfalls ist der Bieter mit einer Geltendmachung ausgeschlossen. Dies gilt auch für solche Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht, die auf Grund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind.
Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. [...]
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(...)
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland