Anti-Gewalt-Kampagne im Land Berlin im November 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2023-ZVS-OV-VC 6

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Postanschrift: Oranienstr. 106
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/172234
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/172234
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/172234
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Anti-Gewalt-Kampagne im Land Berlin im November 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2023-ZVS-OV-VC 6
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79341400 Werbekampagnen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die berlinweite Stärkung des Schutzes und der Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen sowie die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention sind Ziele des Berliner Senats, welches im Koalitionsvertrag sowie in den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 - 2026 vereinbart wurden.

Vor diesem Hintergrund ist eine multimediale Anti-Gewalt-Kampagne im Land Berlin für den gesamten November 2023 (mit besonderem Fokus auf den 25.11.2023, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen) geplant, welche den Fokus auf den Themenbereich der häuslichen Gewalt sowie der Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat, diese über Inhalte der Istanbul-Konvention informiert und zur Sensibilisierung für die allgemeine Bevölkerung dient.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die berlinweite Stärkung des Schutzes und der Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen sowie die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention sind Ziele des Berliner Senats, welches im Koalitionsvertrag sowie in den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 - 2026 vereinbart wurden.

Vor diesem Hintergrund ist eine multimediale Anti-Gewalt-Kampagne im Land Berlin für den gesamten November 2023 (mit besonderem Fokus auf den 25.11.2023, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen) geplant, welche den Fokus auf den Themenbereich der häuslichen Gewalt sowie der Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat, diese über Inhalte der Istanbul-Konvention informiert und zur Sensibilisierung für die allgemeine Bevölkerung dient.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 30/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zuschlag erfolgt nach der Einfache Richtwertmethode gem. UfAB (Ermittlung des Verhältnisses von Preis und Leistung durch die Ermittlung eines Quotienten zu einer Kennzahl „Z“; Formel: Z = L (Leistung) / P (Preis))

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung zur Eignung, sowie es ist von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass bereits verschiedene multimediale Kampagnen durchgeführt wurden und damit Erfahrungswerte von der Agentur in diesem Kontext vorliegen. Zudem ist die Qualifikation und die berufliche Erfahrung der Projektleitung vorzulegen. Demnach sind zwei Formblätter auszufüllen: einerseits das Formblatt der Unternehmensreferenz mit dem Nachweis von mind. einer multimedial durchgeführten Kampagne bzw. Projekt mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat sowie andererseits das Formblatt der beruflichen Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zur Eignung, sowie es ist von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass bereits verschiedene multimediale Kampagnen durchgeführt wurden und damit Erfahrungswerte von der Agentur in diesem Kontext vorliegen. Zudem ist die Qualifikation und die berufliche Erfahrung der Projektleitung vorzulegen. Demnach sind zwei Formblätter auszufüllen: einerseits das Formblatt der Unternehmensreferenz mit dem Nachweis von mind. einer multimedial durchgeführten Kampagne bzw. Projekt mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat sowie andererseits das Formblatt der beruflichen Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zur Eignung, sowie es ist von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass bereits verschiedene multimediale Kampagnen durchgeführt wurden und damit Erfahrungswerte von der Agentur in diesem Kontext vorliegen. Zudem ist die Qualifikation und die berufliche Erfahrung der Projektleitung vorzulegen. Demnach sind zwei Formblätter auszufüllen: einerseits das Formblatt der Unternehmensreferenz mit dem Nachweis von mind. einer multimedial durchgeführten Kampagne bzw. Projekt mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat sowie andererseits das Formblatt der beruflichen Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Eigenerklärung zur Eignung, sowie es ist von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass bereits verschiedene multimediale Kampagnen durchgeführt wurden und damit Erfahrungswerte von der Agentur in diesem Kontext vorliegen. Zudem ist die Qualifikation und die berufliche Erfahrung der Projektleitung vorzulegen. Demnach sind zwei Formblätter auszufüllen: einerseits das Formblatt der Unternehmensreferenz mit dem Nachweis von mind. einer multimedial durchgeführten Kampagne bzw. Projekt mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat sowie andererseits das Formblatt der beruflichen Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/09/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/09/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Berlin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Ort: Berlin
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Postanschrift: Oranienstr. 106
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2023