Anti-Gewalt-Kampagne im Land Berlin im November 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2023-ZVS-OV-VC 6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Oranienstr. 106
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Anti-Gewalt-Kampagne im Land Berlin im November 2023
Die berlinweite Stärkung des Schutzes und der Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen sowie die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention sind Ziele des Berliner Senats, welches im Koalitionsvertrag sowie in den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 - 2026 vereinbart wurden.
Vor diesem Hintergrund ist eine multimediale Anti-Gewalt-Kampagne im Land Berlin für den gesamten November 2023 (mit besonderem Fokus auf den 25.11.2023, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen) geplant, welche den Fokus auf den Themenbereich der häuslichen Gewalt sowie der Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat, diese über Inhalte der Istanbul-Konvention informiert und zur Sensibilisierung für die allgemeine Bevölkerung dient.
Die berlinweite Stärkung des Schutzes und der Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen sowie die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention sind Ziele des Berliner Senats, welches im Koalitionsvertrag sowie in den Richtlinien der Regierungspolitik 2023 - 2026 vereinbart wurden.
Vor diesem Hintergrund ist eine multimediale Anti-Gewalt-Kampagne im Land Berlin für den gesamten November 2023 (mit besonderem Fokus auf den 25.11.2023, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen) geplant, welche den Fokus auf den Themenbereich der häuslichen Gewalt sowie der Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat, diese über Inhalte der Istanbul-Konvention informiert und zur Sensibilisierung für die allgemeine Bevölkerung dient.
Zuschlag erfolgt nach der Einfache Richtwertmethode gem. UfAB (Ermittlung des Verhältnisses von Preis und Leistung durch die Ermittlung eines Quotienten zu einer Kennzahl „Z“; Formel: Z = L (Leistung) / P (Preis))
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung, sowie es ist von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass bereits verschiedene multimediale Kampagnen durchgeführt wurden und damit Erfahrungswerte von der Agentur in diesem Kontext vorliegen. Zudem ist die Qualifikation und die berufliche Erfahrung der Projektleitung vorzulegen. Demnach sind zwei Formblätter auszufüllen: einerseits das Formblatt der Unternehmensreferenz mit dem Nachweis von mind. einer multimedial durchgeführten Kampagne bzw. Projekt mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat sowie andererseits das Formblatt der beruflichen Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung.
Eigenerklärung zur Eignung, sowie es ist von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass bereits verschiedene multimediale Kampagnen durchgeführt wurden und damit Erfahrungswerte von der Agentur in diesem Kontext vorliegen. Zudem ist die Qualifikation und die berufliche Erfahrung der Projektleitung vorzulegen. Demnach sind zwei Formblätter auszufüllen: einerseits das Formblatt der Unternehmensreferenz mit dem Nachweis von mind. einer multimedial durchgeführten Kampagne bzw. Projekt mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat sowie andererseits das Formblatt der beruflichen Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung.
Eigenerklärung zur Eignung, sowie es ist von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass bereits verschiedene multimediale Kampagnen durchgeführt wurden und damit Erfahrungswerte von der Agentur in diesem Kontext vorliegen. Zudem ist die Qualifikation und die berufliche Erfahrung der Projektleitung vorzulegen. Demnach sind zwei Formblätter auszufüllen: einerseits das Formblatt der Unternehmensreferenz mit dem Nachweis von mind. einer multimedial durchgeführten Kampagne bzw. Projekt mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat sowie andererseits das Formblatt der beruflichen Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung.
Eigenerklärung zur Eignung, sowie es ist von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass bereits verschiedene multimediale Kampagnen durchgeführt wurden und damit Erfahrungswerte von der Agentur in diesem Kontext vorliegen. Zudem ist die Qualifikation und die berufliche Erfahrung der Projektleitung vorzulegen. Demnach sind zwei Formblätter auszufüllen: einerseits das Formblatt der Unternehmensreferenz mit dem Nachweis von mind. einer multimedial durchgeführten Kampagne bzw. Projekt mit einer Mindestlaufzeit von einem Monat sowie andererseits das Formblatt der beruflichen Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Land: Deutschland
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Oranienstr. 106
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland