Betreuung durch einen bestellten Laserschutzbeauftragten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hahn-Meitner-Platz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14109
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.helmholtz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuung durch einen bestellten Laserschutzbeauftragten
Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Auftraggeber (AG) gemäß OStrV bei der Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung nach § 3. bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen nach § 7 und 3.
bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern nach Satz 1. Er schafft einen ganzheitlichen Überblick
über den Bestand aller am HZB eingesetzten Laser (-Einrichtungen) und erstellt im Zuge dessen ein Kataster
mit wesentlichen Angaben/ Kennwerten zum Laser, Standort, Art der Verwendung, technischen Daten etc.
Für den erstmaligen Bedarf der Betreuung bestellt das HZB einen Laserschutzbeauftragten im Umfang von
zunächst 700 Std./ Jahr (Schätzwert) mit einer wöchentlichen Anwesenheit von bspw. 2x ca. 7 Std. an zwei
Tagen der Woche, jeweils in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr.
Berlin
siehe II.1.4)
Option zur zweilmailgen Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestsummen (je Schadensereignis):
für Personenschäden: 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR und deren Aufrechterhaltung über die gesamte Laufzeit des Vertrages inkl. Option zur Verlängerung. Sofern diese Versicherungen noch nicht bei Angebotsabgabe bestehen sollten, verpflichtet sich der Bieter nach Auftragserteilung diese abzuschließen und dies dem AG ohne gesonderte Aufforderung nachzuweise
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Strasse 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 02289499-0
Fax: +49 02289499-163
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu
rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. (§ 160 GWB).