Catering-Leistungen im Bereich Protokoll Referenznummer der Bekanntmachung: 1970-02-B11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jüdenstr. 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090262110
Fax: +49 3090262122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Catering-Leistungen im Bereich Protokoll
Das Protokoll des Landes Berlin organisiert regelmäßig die Empfänge und Essen des Regierenden Bürgermeisters. Hiermit werden Rahmevereinbarungen in sechs Losen für Catering-Leistungen ausgeschrieben.
Berlin
„Empfang Standard“ umfasst den Empfang von Vertretern von Jugend-, Sport-, Studenten- und anderen Gruppen und das Angebot von Speisen von guter Qualität in begrenzter Vielfalt.
Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).
„Empfang Gehoben“ umfasst den Empfang von Personen, die in- und ausländische lokale Gremien und Organisationen vertreten und das Angebot von Speisen von hoher Qualität in verschiedenen Auswahlmöglichkeiten.
Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).
„Empfang VIP“ umfasst den Empfang von bedeutenden in- und ausländischen Persönlichkeiten und Personen, die überregionale deutsche Gremien vertreten und das Angebot von Speisen von sehr hoher Qualität, verschiedene Auswahlmöglichkeiten, hochwertiges Anrichten und Verwenden von repräsentativem Geschirr.
Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).
„Menü Standard“ umfasst die Durchführung eines 3-Gänge-Menüs für Vertreter von Jugend-, Sport-, Studenten und anderen Gruppen mit Speisen von guter Qualität und in begrenzter Vielfalt.
Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).
„Menü Gehoben“ umfasst die Durchführung eines 3-Gänge-Menüs für Personen, die in- und ausländische lokale Gremien und Organisationen vertreten mit Speisen von hochwertiger Qualität und verschiedenen Auswahlmöglichkeiten.
Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).
„Menü VIP“ umfasst die Durchführung eines 3-Gänge-Menüs für bedeutende in- und ausländische Persönlichkeiten und Personen, die überregionale deutsche Gremien vertreten mit Speisen von sehr hoher Qualität und verschiedenen Auswahlmöglichkeiten hochwertig angerichtet.
Die Rahmenvereinbarung kann seitens des Auftraggebers drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden (einseitiges Optionsrecht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Wirt-124 EU - Eigenerklärung zur Eignung EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
2. Keine Eintragung im Wettbewerbsregister
7. Das Personal muss über eine Bescheinigung gemäß § 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz verfügen oder im Besitz eines Gesundheitszeugnisses gemäß § 18 Bundesseuchengesetz sein (nicht älter als 3 Monate bei erstmaliger Ausübung der Tätigkeit), die bzw. das auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.