Verwaltung des zentralen Staatsangehörigkeitsarchives - Archivdienste
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klosterstr. 47
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Verwaltung des zentralen Staatsangehörigkeitsarchives - Archivdienste
Verwaltung des zentralen Staatsangehörigkeitsarchives. Die Archivierungsmenge beträgt 224.000 Akten (4.500 lfd. m).
Berlin
Verwaltung des zentralen Staatsangehörigkeitsarchives. Die Archivierungsmenge beträgt 224.000 Akten (4.500 lfd. m).
Optionale Leistungen:
- Anfertigung eines Einzelaktenscans und elektronische Übermittlung
- Vernichtung von Akten einschließlich Transport
Die Positionen werden im Falle eines Auftrags nur im Bedarfsfall durch den Auftraggeber zu den im Angebot genannten Preisen abgerufen, eine Verpflichtung des Auftraggebers hierzu besteht jedoch nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 124)
Nachweis über Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Vorstellung des Auftragnehmers, der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer (soweit bekannt) und des Personals zu Leistungsfähigkeit und Vorerfahrung (Max. 5 DIN-A4-Seiten). Erklärung, dass Unterauftragnehmer zur Auftragserfüllung geeignet sein werden, soweit diese noch nicht bekannt sind. Beschreibung und Nachweis der vorhandenen entsprechenden Fähigkeiten, Erfahrungen, Infrastruktur und Zertifizierungen.
-
Nachweis mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten 3 Jahren.
Der Referenzauftrag ist anhand der erbrachten Leistung und des Auftragsumfangs zu beschreiben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn der einzulagernde und zu verwaltende Aktenbestand mindestens 200 lfd. m/10.000 Akten umfasst hat oder die Dienstleistung für einen öffentlichen Auftraggeber erfolgte.
Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO bzw. §§ 123, 124 GWB) befragen.
Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden.
-
Erklärung, dass für den ausgeschriebenen Auftrag ausreichend geeignete Lagerflächen und Infrastruktur und die sonst erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen oder beschafft werden können, um das Auftragsvolumen zu übernehmen. Die Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
-
Erklärung über die personellen Kapazitäten in den letzten 3 Jahren (alternativ Auszug aus dem ULV oder Präqualifizierung).
-
Beschreibung der technischen Ausstattung des Unternehmens. Aus der Beschreibung muss hervorgehen, inwieweit die in der Leitungsbeschreibung dargestellten Anforderungen eingehalten und sichergestellt werden.
-
Nachweis oder Beschreibung der Qualitätssicherungs- und Datenschutzmaßnahmen zur reibungslosen Auftragsausführung. Erklärung, dass die Anforderungen an die Vertraulichkeit und an den Datenschutz umgesetzt werden. Aus der Beschreibung muss hervorgehen, durch welche Maßnahmen sichergestellt wird, dass die in der Leistungsbeschreibung und in den Anlagen dargestellten datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/