Wartung von Video-, Alarmanlagen und Brandmeldeanlagen sowie Feuerwehraufschaltung & Modernisierung des Bosch-Informations-System (BIS)

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich technischer Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 403288-2470
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/hochbahn/hamburg/de/Home/Unternehmen/Lieferantenbereich/bauausschreibungen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung von Video-, Alarmanlagen und Brandmeldeanlagen sowie Feuerwehraufschaltung & Modernisierung des Bosch-Informations-System (BIS)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79711000 Überwachung von Alarmanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Wartung von Video-, Alarmanlagen und Brandmeldeanlagen sowie Feuerwehraufschaltung & Modernisierung des Bosch-Informations-System (BIS)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79711000 Überwachung von Alarmanlagen
75251000 Dienstleistungen der Feuerwehr
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bosch-Information-System (BIS) verknüpft die Brandmeldeanlagen, die Einbruchmeldeanlagen, die Überfallmeldeanlagen und die Video-Überwachungsanlagen in der Steinstraße 20 und der Steinstraße 5-7 miteinander und stellt an drei Arbeitsplätzen die Steuerung und Überwachung der genannten Anlagen zur Verfügung. Durch die im System hinterlegten Grundrisspläne der genannten Gebäude wird visuell der genaue Ort des Meldeereignisses (Brand, Überfall, Einbruch oder Störung) dargestellt und dient somit zur Ergreifung von gezielten und schnellen Maßnahmen. Alle Verschlussvorgänge und Einbruchalarmierungssysteme in den Gebäuden werden per Fernschaltung durch die drei Arbeitsplätze bedient.

Die behördlich angewiesene Direktaufschaltung der Brandmeldeanlagen bei der Feuerwehr Hamburg wird ebenfalls über das lizenzierte Unternehmen Fa. Bosch realisiert.

Das vorhandene BIS-Managementsystem wurde ebenso bei Fa. Bosch angemietet, wie auch die dazugehörigen technischen Komponenten (Brandmelder, Bewegungsmelder, Überfallmelder, Videokameras und Tür-Kontaktgeber).

Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) beabsichtigt, folgende wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit der Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH vorzunehmen: Modernisierung des BIS (Bosch-Informations-System) Managementsystem auf die Version 4.9, aufgrund abgängiger Server und auslaufendem Betriebssystem Windows7 sowie die Verlängerung des bestehenden Vertragsverhältnisses bestehend aus dem Rahmenvertrag zur Wartung von Video-, Alarmanlagen mit Feuerwehraufschaltung und dem Rahmenvertag Wartung Brandmeldeanlagen um weitere 8 Jahre.

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Auftragsvergabe ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gemäß § 132 Absatz 2 Ziffer 2 GWB zulässig, da zusätzliche Liefer- und Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein -Wechsel des Auftragsnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für die HOCHBAH verbunden wäre.

1. Ein Wechsel des Auftragsnehmers kann aus folgenden wirtschaftlichen Gründen nicht

erfolgen: Bei einem Wechsel des Auftragsnehmers müssten sämtliche angemietete Komponenten wie Brandmelder, Bewegungsmelder, Videokameras, Server und Bedienplätze demontiert werden und durch einen neuen Anbieter ersetzt werden. Ca. 30 Mitarbeiter der HOCHBAHN-Wache und 4 eigene Mitarbeiter müssten auf ein neues System geschult werden. Für den Zeitraum der De- und Neuinstallation müssten die Gebäude Steinstraße 5-7 und Steinstraße 20 händisch geöffnet und verschlossen und durch Manpower bewacht werden. Dieses würde einen erheblichen Personalbedarf 24/7 über einen Zeitraum von mindestens 14 Tage nach sich ziehen.

2. Ein Wechsel des Auftragsnehmers kann aus folgenden technischen Gründen nicht erfolgen: Bei Installation von Anlagen unterschiedlicher Auftragnehmer, müssten die Anlagen durch Schnittstellen zusammengeführt werden. Ein störungsfreier und sicherer Betrieb der Anlagen kann somit nicht gewährleistet werden. Durch den Tausch der technischen Komponenten kann der Austausch der Datenleitungen erforderlich werden, was wiederum erhebliche bauliche und brandschutztechnische Aufwände nach sich ziehen kann.

3. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit folgenden erheblichen Schwierigkeiten verbunden:

Saubere Schnittstellen in der Verbindung der verschiedenen Techniken mit mehreren Anbietern sind durch Verknüpfungen nicht abbildbar. Bei Störungen oder Umbauten in den Gebäuden müssten gleichzeitig alle beteiligten Firmen beauftragt werden. Das gleiche gilt für Wartungs- und Instandsetzungstermine. Eine transparente Erkennung von Störungsursachen wäre kaum möglich, da mit gegenseitiger Schuldzuweisung der unterschiedlichen beteiligten Firmen zu rechnen wäre. Da wir das Gebäude Steinstraße 5-7 lediglich angemietet haben und der Vermieter zu Mietbeginn die vorgenannten Techniken zu unseren Lasten auf unserer Mietfläche installiert hat, besteht hier eine vertragsrechtliche Abhängigkeit, zumal der Vermieter selbst einige Etagen des Gebäudes nutzt und es sich einige vermietete Ladenflächen und eine Parkgarage im Gebäude befinden. Der Gebäudeeigentümer hat - um Schnittstellen zu vermeiden - seinerzeit Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH mit der Ausstattung seiner Flächen und die vermieteten Ladenflächen mit der Installation der behördlich vorgeschriebenen Brandmeldeanlage beauftragt. Um nicht eine Vielzahl von einzelnen Brandmeldeanlagen in einem Gebäude zu haben, wurden die Anlagen zu einer großen Anlage zusammengeschaltet. Sollte sich die HOCHBAHN von der Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH vertraglich trennen, wäre mit erheblichen Auswirkungen auf den bestehenden Mietvertrag zu rechnen.

4. Ein Wechsel des Auftragsnehmers wäre mit folgenden beträchtlichen Zusatzkosten verbunden: Beträchtliche Zusatzkosten würden durch den Austausch der technischen Komponenten wie Bewegungsmelder, Überfallmelder, Türen- und Fensterkontakte, Brandmelder und die dazugehörigen Anlagen und Server entstehen. Obendrein kommen noch unsere Eigenleistungen und bauliche Anpassungen unter Berücksichtigung der notwendigen Brandschutzmaßnahmen durch die bauaufsichtliche Hochhaus-Richtlinie.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 137-437192
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Wartung von Video-, Alarmanlagen und Brandmeldeanlagen sowie Feuerwehraufschaltung & Modernisierung des Bosch-Informations-System (BIS)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/08/2023
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042794-0997
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: Place Madou/Madouplein 1
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB istder Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur

Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042794-0997
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2023