Projektträgerleistungen für den GKV-Spitzenverband
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerleistungen für den GKV-Spitzenverband
Rahmenvertrag zur Übernahme und Durchführung von Projektträgerleistungen „Umsetzung des Fördergeschehens im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten“ für zwei Jahre vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 mit der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 31.12.2027.
Vertragsgegenstand ist die zielgerichtete und effiziente Unterstützung des Auftraggebers bei der Abwicklung der Zuwendungen im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit. Die Aufgaben des Auftragnehmers bestehen insbesondere darin, fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung und in damit verbundenen Aktivitäten zu unterstützen sowie einen zweckentsprechenden und effizienten Einsatz der Fördermittel zu gewährleisten. Der Auftragnehmer bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen Antragstellern bzw. Zuwendungsempfängern und Auftraggeber, er erfüllt eine Servicefunktion für den Auftraggeber. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
zweimalig um jeweils ein Jahr bis zum 31.12.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
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Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, in der Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 € (pro Schadensfall) und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 € (pro Schadensfall), jeweils bei doppelter Maximierung je Versicherungsjahr versichert sind.
Falls keine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass bei Erteilung des Auftrages eine solche über die genannten Risiken und mit der genannten Deckungssumme abgeschlossen wird.
Mindestens ein Gesamtumsatz von 1.000.000 € brutto jährlich in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und mindestens ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen von 500.000 € brutto in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind Leistungen der Begleitung und Durchführung von Projektträgerleistungen im Rahmen von Förderprogrammen.
Kurze Eigendarstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie hinsichtlich der Organisation. Diese ist als formlose Anlage dem Angebot beizufügen.
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Nachweis über ein aktuell bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 und DIN ISO 27001 oder vergleichbar.
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Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenzahl.
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Überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ende der Angebotsfrist, die belegen, dass der Bieter mit den hier ausgeschriebenen Leistungen nach Art (Leistungsblöcke A, B, C) und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn der Auftragsinhalt Aufbau und Leistung in einer vergleichbaren Organisationsstruktur erforderlich gemacht haben. Zu belegen ist dies anhand weiterführenden Erläuterungen z.B. zu inhaltlicher Ausrichtung (Fördermittelrecht im Zusammenhang mit BHO und LHO, Gesundheits- oder Sozialwesen), Leistungszeitraum, Umfang Beratungs- und Prüfleistungen, Umfang administrativer und koordinativer Aufwand.
Mindestens zwei Referenzen, bei denen der Bieter über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren durchgängig Projektträgerleistungen im Rahmen von Förderprogrammen erbracht hat, die die Beratung und Bearbeitung von Förderanträgen sowie die anschließende Projektbegleitung umfasst haben. Beide Referenzen müssen aus den letzten fünf Jahren stammen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.