71200000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros Referenznummer der Bekanntmachung: H 10825 TNW 2023 VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Allee 35-37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 03902984621
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
71200000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros
71200000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros
Sanierung und Umbau zum Ordnungsamt, Ohlauer Straße 22, 10999 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
71200000-0 Dienstleistungen von Architekturbüros
optional Leistungsphase 3 - 9
Besondere optionale Leistung: LPH 3: Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
- über der Grundleistung gemäß HOAI hinausgehende Wirtschaftlichkeits-untersuchungen gem. § 7 LHO
nach Anhang 2 der ABau “Leitfaden für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei der Vorbereitung, Planung und
Durchführung von Baumaßnahmen“ für Varianten zur LPH 3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
H 10825 TNW 2023 VgV
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12161
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 0390138316
Fax: +49 0390137613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Land: Deutschland