Bundesarchiv Lichterfelde Magazingebäude "Ernst-Posner-Bau" Umrüsten Innenbeleuchtung auf LED, Lichtmanagementsysteme, optional HCL in Büroräumen - Technische Ausrüstung nach HOAI, Anlagengruppe 4 Lph 2 - 8 Grundleistungen und Besondere Leistungen VgV-28-1333-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-28-1333-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Straße des 17. Juni 112
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Referat Vergabe A4
E-Mail:
Telefon: +49 30-184010
Fax: +49 30-3184018450
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesarchiv Lichterfelde Magazingebäude "Ernst-Posner-Bau" Umrüsten Innenbeleuchtung auf LED, Lichtmanagementsysteme, optional HCL in Büroräumen - Technische Ausrüstung nach HOAI, Anlagengruppe 4 Lph 2 - 8 Grundleistungen und Besondere Leistungen VgV-28-1333-23
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Finckensteinallee 63, 12205 Berlin
1. Angaben zur Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung:
Der Ernst-Posner-Bau (EPB) ist ein Magazingebäude auf der Liegenschaft des Bundesarchivs in der Finckensteinallee 63, 12205 Lichterfelde. Der rechteckige Bau mit EG und 4 Obergeschossen ist teilweise unterkellert. Seine Abmessung betragen ca. 92 auf 53 Meter. Das Gebäude enthält Magazinräume mit mehr als 110 km Archiv- und Bibliotheksgut, Arbeitsräume für den Magazindienst und den zentralen Besucherempfang mit Veranstaltungssaal. Die betriebsinternen Flächen sind seit 2010 in Nutzung. Der Öffentlichkeitsbereich wurde im Jahr 2021 übergeben.
Aktuell sind überwiegend Leuchten mit herkömmlicher Röhrentechnik (T8/T5) sowie Kompaktleuchtstofflampen und Halogenbeleuchtung in Betrieb. Auf Verkehrs- und Technikflächen sind die bestehenden Allgemeinleuchten teilweise als Sicherheitsleuchten ausgeführt. Lichtsteuersysteme sind nur in den Magazinräumen über Bewegungsmelder im Einsatz.
Zu den Leuchten im Bestand liegt eine Bestandsdokumentation vor (Geschosspläne mit eingezeichneten Leuchtentypen, Listen über Leuchtentypen mit AKS-Bezeichnungen und Datenblätter).
Die komplette Innenbeleuchtung des Ernst-Posner-Bau (inkl. Not- und Sicherheitsbeleuchtung) soll unter Beibehaltung der Lichtpunkte auf LED-Technik umgerüstet werden. Insgesamt sind mehr als 2.200 Leuchten betroffen.
Die bestehende Elektroinstallation ist vor der Modernisierung der Beleuchtungsanlage nach gültigen gesetzlichen Anforderungen und aktuellem Stand der Technik zu bewerten (z.B. ASR, AMEV, DIN). Alle Installationen (Kabelauslässe für Leuchten-Punkte, Schalter/Taster) sind möglichst beizubehalten.
Für die einzelnen Leuchtentypen ist unter wirtschaftlichen und gestalterischen Gesichtspunkten zu untersuchen, ob ein Upgrade sinnvoll ist oder ein kompletter 1:1 Austausch der Leuchten das Beste ist. Der Austausch von T5/T8-Röhren gegen Retrofit-Lösungen ist wegen rechtlicher und technischer Bedenken nicht zulässig (siehe AMEV 2019, Punkt 10.2.2).
Darüber hinaus soll in relevanten Nutzungszonen eine wirtschaftlich und bezogen auf Nutzungskomfort / Akzeptanz angemessene Lichtsteuerung gemäß Gebäudeenergiegesetz / AMEV-Empfehlung mit tageslichtabhängigen Sensoren und/oder Präsenzmeldern nachgerüstet werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb. Der Auftrag umfasst die Leistungserbringung zur Modernisierung der Innenbeleuchtung auf LED einschließlich aller notwendigen Nebenarbeiten und Übergabe eines Wartungsplans.
Zu den besonderen Leistungen zählen:
- Ausarbeiten einer alternativen Planung zur Ausrüstung der Büroarbeitsplätze mit HCL - Human Centric Lighting. Die Ergebnisse dieser Planung sind in einer Entscheidungsunterlage zusammenzufassen. Über die Umsetzung entscheidet der Auftraggeber nach Prüfung unter baufachlichen und wirtschaftlichen Kriterien.
- Gebäudebestandsdokumentation nach BFR GBestand
- Auftraggeber/in, Nutzer/in:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR),
- Gebäudenutzung: Bibliotheken / Archive
- Art der Baumaßnahme: Modernisierung im laufenden Betrieb
- BGF/BRI: 24.000 m² / 109.000 m³
- Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276: 1.350.000,00 (Vorläufige Kostenschätzung)
Das Projektkostenziel wird nach Leistungsstufe 1 festgelegt.
- Projektdauer: 20 Monate
Gegenstand des Auftrages
- Leistungsbereich: Technische Ausrüstung nach HOAI, Anlagengruppe 4
- Leistungsbild: Lph 2 - 8 Grundleistungen und Besondere Leistungen, Honorarzone II
- Beginn/Ende der Leistungserbringung: Q4 2023 - Q2 2025
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerbende gleichermaßen die Anforderungen und ist die Anzahl der Bewerbenden auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Der Vertrag ist erst in der 2. Stufe des Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmenden gemäß § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Ingenieur/in zu führen.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Mitglieder die Anforderungen erfüllen.
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführenden und/oder dem/den bevollmächtigten Vertretenden elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Ist bei elektronisch in Textform eingereichten Bewerbungen der/die Bewerbende nicht erkennbar, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen - es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerbenden, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Mitglieder der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den/die bevollmächtigte/n Vertreter/in der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).
5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmenden vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).
6. Beruft sich der/die Bewerbende oder Bietende, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für das Nachunternehmen die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmen nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.
Wenn ein Bewerbender oder Bietender die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmenden eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmen (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des/der Bewerbenden betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des/der Bewerbenden oder des/der Bietenden und des/der Nachunternehmenden für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
7. Unterzeichnete Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 (Anlage 6). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
8. Der Auftraggebende wird für den/die Bietende/n, der/die den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes) beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben ausländische Bietende gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (soweit vorhanden) vorzulegen. Die Auftragsvergabe steht daher unter dem Vorbehalt, dass das Wettbewerbsregister keine Eintragungen enthält, die einer Beauftragung entgegenstehen.
1. Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens darf der Umsatz des Nachunternehmens nur entsprechend seines/ihres Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn das Nachunternehmen diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. - siehe III.1.1) Punkt 6 -
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einer in der EU zugelassenen Versicherungsgesellschaft in Höhe von folgenden Deckungssummen:
Mindestanforderung
[Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden
[Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden
Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben
Sollte die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung geringere Deckungssummen aufweisen, ist zusätzlich eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung im Auftragsfall auf geforderte Deckungssummen oder eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Zusage einer objektbezogenen Versicherung vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers muss jedes Mitglied den Nachweis über eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung vorlegen.
Zu 1. Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020, 2021, 2022) muss im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI Teil 4 Abschnitt 2, Anlagengruppe 4 mindestens >= 150.000,00 € netto betragen.
Zu 2. Mindestanforderung einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einer in der EU zugelassenen Versicherungsgesellschaft in Höhe von folgenden Deckungssummen:
[Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden
[Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Vorstellung von zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren realisierten Referenzprojekten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vom Bewerbenden vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden.
Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2018 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI).
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Ort, Auftraggeber/in, Ansprechpartner/in mit Tel.-Nr., Bauherr/in, Entwurfsverfasser/in, Architekt/in, Projektdauer, Gebäudenutzung, Gebäudegröße BGF und BRI, Komplexität der Planung (Honorarzone), Art der Baumaßnahme, Projektkosten, Beschreibung der erbrachten Leistung, Umfang der eigenen Leistung, besondere Leistung, Auftragswert, Vorlage eines projektbezogenen Referenzschreibens, etc.
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 2 DIN A4 Seiten je Referenzprojekt in digitaler Form einzureichen. Darüberhinausgehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte (P1 und P2) müssen dem/der Bewerbenden eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmens sind nicht zugelassen.
2. Vorstellung des Projektteams - Projektleiter/in, Projektmitarbeiter/in,
insbesondere Angaben zu:
Name, Studienabschluss, Berufserfahrung
Beruflicher Werdegang (persönliche Projektreferenzliste mit Angaben zur Projektbezeichnung, Beginn/Ende, Funktion und Leistungsumfang) sowie Studien-/Ausbildungsnachweise der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten einschließlich des/der Büroinhabenden sind in digitaler Form vorzulegen.
3. Mit der Einreichung des Bewerbungsbogens erklärt der/die Bewerbende /die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software vorhanden ist.
Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der Referenzprojekte (P1, P2) ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen.
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf folgender Seite veröffentlicht:
Zu 1.
Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Beide Referenzprojekte müssen:
- im Zeitraum ab 2018 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI).
- in der Komplexität der Planung mindestens Honorarzone II haben (Einordnung der Planungsaufgabe in Honorarzonen in Anlehnung an die HOAI)
- Projektkosten (KGR 445 nach DIN 276) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto aufweisen
Zu 2.
Projektleiter/in (PL) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik, Informationstechnik mit Vertiefung Lichttechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss in der Fachplanung von Beleuchtungsanlagen der Anlagengruppe 4 gemäß HOAI Teil 4 Abschnitt 2
Projektmitarbeiter/in (MA) mit Studienabschluss der Fachrichtung Elektrotechnik, Informationstechnik mit Vertiefung in Lichttechnik (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule); Alternativ: mit Abschluss als staatlich geprüfter/anerkannter Techniker oder Meister der Fachrichtung Elektrotechnik (oder vergleichbarer Abschluss einer Fachschule) mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss / Abschluss einer Fachschule in der Fachplanung von Beleuchtungsanlagen der Anlagengruppe 4 gemäß HOAI Teil 4 Abschnitt 2
Das Projektteam muss sich aus mindestens zwei Personen zusammensetzen. Doppelbenennungen der Projektmitarbeitenden sind nicht zulässig.
Die jeweilige Berufserfahrung der Projektmitarbeiter/innen ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes sowie individueller Referenzlisten nachzuweisen.
( siehe Hinweise III.1.1)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Fragen von Bietenden, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Ist bei elektronisch in Textform eingereichten Bewerbungen der/die Bewerbende nicht erkennbar, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Kommunikation zwischen Bewerbenden/Bietenden und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerbenden sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierte/r Nutzer/in der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerbenden versendet.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III.1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform des Bundes nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem/der Auftraggebenden gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem/der Auftraggebenden gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des/der Auftraggebenden, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift: Straße des 17. Juni 112
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-184010
Fax: +49 30-184018450
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de