Wohnhausgruppen 7219 - Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Wohngebäudes Referenznummer der Bekanntmachung: PS-7219-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stiftsweg 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-13187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Thomas Weigert
E-Mail:
Telefon: +49 304073-1778
Fax: +49 304073-1788
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gesobau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnhausgruppen 7219 - Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Wohngebäudes
Der aktuell hohe Druck zur Wohnraumentwicklung in Berlin erfordert es, mögliche Nachverdichtungspotentiale in bestehenden Quartieren zu nutzen. Die GESOBAU AG plant aus diesem Grund den Neubau eines Wohngebäudes auf dem beschriebenen Grundstück.
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Über dieses Vergabeverfahren sollen die Leistungen der Projektsteuerung für das Vorhaben vergeben werden.
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Bestandteil der Projektsteuerungsleistung ist die Vorbereitung einer GÜ-Ausschreibung (VOB) im EU-weiten Verhandlungsverfahren mit mehrstufigem integriertem Wettbewerb, sowie die Begleitung und Auswertung des Vergabeverfahrens.
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Des Weiteren beinhaltet der Leistungsumfang die Projektsteuerung der Planungs- und Ausführungsphasen bis zur Fertigstellung der Gebäude, der Außenanlagen und der erstellten Platz- und Wegeflächen sowie das Mängelmanagement bis 5 Jahre nach Fertigstellung der Baumaßnahme.
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Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung".
D-13409 Berlin
Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild Projektsteuerung der AHO § 2 (AHO Schriftenreihe Nr. 9, 5. Auflage März 2020) mit folgenden Handlungsbereichen:
- Leistungsbereich Organisation und Dokumentation
- Leistungsbereich Qualitäten und Quantitäten
- Leistungsbereich Kosten und Finanzmittel
- Leistungsbereich Termine und Kapazitäten
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Nähere Beschreibung siehe Anlage "Aufgabenstellung".
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Die Beauftragung erfolgt in nachfolgend genannten Abschnitten:
1. Abschnitt: Projektvorbereitung, Vorplanung
2. Abschnitt: Begleitung des VOB-Verfahrens mit integriertem Wettbewerb
3. Abschnitt: Projektcontrolling während der Projektplanungsphase
4. Abschnitt: Projektcontrolling während der Realisierung
5. Abschnitt: Projektcontrolling während der Abnahmephase
6. Abschnitt: Mängelmanagement/Objektbetreuung
Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Abschnitte I und II.
Die Übertragung einzelner nachfolgender Abschnitte ist für den Auftraggeber optional.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Definition der Abschnitte siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wohnhausgruppen 7219 - Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Wohngebäudes
Postanschrift: Landsberger Str. 110
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.