Durchführung einer Evaluation des Forschungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung "Technik zum Menschen bringen" Referenznummer der Bekanntmachung: 04513-6/4(2023)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Kapelle-Ufer 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung einer Evaluation des Forschungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung "Technik zum Menschen bringen"

Referenznummer der Bekanntmachung: 04513-6/4(2023)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen dieses Auftrags ist das Forschungsprogramm "Technik zum Menschen bringen" anhand seiner seit 2016 durchgeführten Fördermaßnahmen und bewilligten Projekten zu evaluieren. Der Schwerpunkt dieser Evaluation besteht in der Rechenschaftslegung entsprechend einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen dieses Auftrags ist das Forschungsprogramm "Technik zum Menschen bringen" anhand seiner seit 2016 durchgeführten Fördermaßnahmen und bewilligten Projekten zu evaluieren. Der Schwerpunkt dieser Evaluation besteht in der Rechenschaftslegung entsprechend einer Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) in Verbindung mit VV-BHO Nr. 2.2 zu § 7 BHO. Es sind also Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Programms zu erfassen und zu bewerten. Die Evaluation der geförderten Verbund-/Teilvorhaben soll anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren erfolgen. Darauf aufbauend soll die programmatische Ausrichtung (Programm/Förderrichtlinie) überprüft und Empfehlungen für zukünftige Förderaktivitäten gegeben werden. Schließlich soll der Beitrag des Programms zur Zielerreichung der Hightech-Strategie (HTS) sowie der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation abgeschätzt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: K1: Konzept zur Darstellung des Evaluationsdesigns (30%), K2: Konzept zur Entwicklung von Indikatoren, Datenerhebungen und -aufbereitung sowie zur Zielerreichungs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (40%), K3: Konzept zur Bewertung und Entwicklung von Best-Practice-Beispielen (30%) / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 089-270845
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 04513-6/4(2023)
Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung einer Evaluation des Forschungsprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung "Technik zum Menschen bringen"

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
02/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Technopolis Deutschland GmbH
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: ZentraleVergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstarße 2
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: ZentraleVergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstarße 2
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2023