Bundesrat - Anbau mit Besucherzentrum - Baulogistik - Vergabe 1241/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 1241-2022 - 2. NV
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Straße des 17. Juni 112
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat A 4.1 - Vergabesachgebiet
E-Mail:
Telefon: +49 30-184010
Fax: +49 30-184018450
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesrat - Anbau mit Besucherzentrum - Baulogistik - Vergabe 1241/2022
Leipziger Straße 3-4
D-10117 Berlin
Baulogistik - VE 3-30.2
Das LV 3-30.2 beinhaltet Leistungen der Baulogistik für die Baumaßnahme Bundesrat-Anbau (BRA). Das Leistungsbild beinhaltet das Personal der Baulogistikkoordination, die Lieferverkehrssteuerung, das Flächenmanagement, die Etagenlogistik, das Containermanagement, das Schlüsselmanagement (Containeranlagen + Neubau), das Entsorgungs- und Reinigungsmanagement.
Ausführungsbeginn: 01.02.2023
Ausführungsende: 31.07.2027
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bundesrat - Anbau mit Besucherzentrum - Baulogistik - Vergabe 1241/2022
Postanschrift: Raunheim
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens nur rechtzeitig bei der Vergabestelle eingegangene Bieteranfragen beantwortet werden können.
Fristende: 07.10.2022
„Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind den Vergabeunterlagen aus dem beiliegenden Informationsblatt zu entnehmen“.
Achtung:
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können z.B. um Teilnahmeanträge bzw. Angebote abzugeben, müssen Sie die Teilnahme im Angebotsassistenten beantragen.
Nur wenn Sie fristgerecht die Teilnahme an der Ausschreibung beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu erhalten.
Seit dem 01.01.2017 werden alle EU-Verfahren nur noch über die e-Vergabe abgewickelt. Die Angebotsabgabe erfolgt dann ausnahmslos als elektronisches Angebot.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 228-9499163
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn,
Tel: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der
Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4,
Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin,
gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachrüftungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
siehe II.2.4)
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland
1. Nachtragsvereinbarung = NA 4 - Erdschaufel
Die Nachtragsvereinbarung ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Erbringung des Hauptauftrags erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Die Umstände der Änderung waren in Rahmen der Sorgfaltspflicht des Auftraggebers nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt erhalten.