Open-House-Verfahren zum Abschluss von nicht exklusiven Verträgen über die Besondere Versorgung zur Zyklusdiagnostik mit Unterstützung der OvulaRing-Methodik gemäß § 140a SGB V

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
Postanschrift: Markgrafenstraße 22
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BIG direkt gesund - Team Managed Care, Jill Hültenschmidt, Postfach 10 06 42, 44006 Dortmund
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-direkt.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BIG direkt gesund - Team Managed Care, Jill Hültenschmidt, Postfach 10 06 42, 44006 Dortmund
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hek.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.big-direkt.de/de/geschaeftspartner/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen Körperschaft des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Open-House-Verfahren zum Abschluss von nicht exklusiven Verträgen über die Besondere Versorgung zur Zyklusdiagnostik mit Unterstützung der OvulaRing-Methodik gemäß § 140a SGB V

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen über die

besondere Versorgung zur Zyklusdiagnostik mit Unterstützung der OvulaRing-Methodik gemäß § 140a SGB V.

Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen

geeigneten und interessierten Managementgesellschaften jederzeit der Abschluss zum bekanntgemachten

Vertrag angeboten.

Der Vertragsschluss unterliegt nicht dem Vergaberecht, er erfolgt im Rahmen eines Open-House-

Verfahrens der Krankenkassen:

Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die Krankenkassen sichern einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu.

Die Vertragslaufzeit ist unbefristet, ein Vertragsschluss ist jederzeit möglich. Der Vertrag enthält Regelungen zu

einer ordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien.

Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen über die

besondere Versorgung zur Zyklusdiagnostik mit Unterstützung der OvulaRing-Methodik gemäß § 140a SGB V im Rahmen

eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Zu versorgen sind die Versicherten der HEK, von BIG direkt gesund und ggf. weiterer beigetretener Krankenkassen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines

einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Managementgesellschaften der Abschluss

dieses Vertrages angeboten.

Die Vertragslaufzeit ist unbefristet, ein Vertragsschluss ist jederzeit möglich. Der Vertrag enthält Regelungen zu

einer ordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien.

Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der

Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit

angelegten Information der interessierten Leistungserbringer erfolgt diese Bekanntmachung im

Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes

verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" nach Ziffer IV.1.1), die Angabe der Zuschlagskriterien

nach Ziffer II.2.5) und die Angabe zur Laufzeit des Vertrags nach Ziffer II.2.7) sind den Vorgaben des

Bekanntmachungsformulars geschuldet und

haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung

unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht

verpflichtend vorgegeben ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Scan des Handelsregisterauszugs

Leistungserbringer mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein

vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe (mindestens

7.500.000 €)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe (mindestens

7.500.000 €)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4. Scan der Urkunde über die gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder

aktueller

5. Nachweis von mindestens drei Referenzen zur Bestätigung der Abrechnungserfahrung von

digitalen Medizinprodukten

6. Scan der Urkunde über die gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 oder

aktueller

7. Zudem muss die Managementgesellschaft ein Online-Portal für Ärzte und Krankenkassen, sowie

ein digitales Teilnahmemanagement für Ärzte und Versicherte bereitstellen. Der Nachweis ist

mit Testdaten in einer Vorführung beispielsweise in einer Videokonferenz zu erbringen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 999
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/07/2029
Ortszeit: 18:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/07/2029
Ortszeit: 18:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im

Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß

an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung

im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden

Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen

Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses

Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,

insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen

Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.

1. Die unter Ziffer II.1.4) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert

des Pflichtfeldes auszufüllen.

2. Die unter Ziffer IV.2.2) "Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge" gemachte

Angabe ist nicht als Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen zu sehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert des

Pflichtfeldes auszufüllen. Interessierte und geeignete Managementgesellschafen können so

lange Vertragspartner werden, bis der Vertrag beendet ist.

3. Das unter Nr. 2 Gesagte gilt auch für Ziffer IV.2.7) "Bedingungen für die Öffnung der Angebote".

Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Alle

Vertragsangebote werden mit Eingang geöffnet und geprüft. Nähere Informationen zum Verfahren erhalten Sie

an der oben angegebenen Kontaktstelle.

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen (Ziffern VI.4.1) bis VI.4.4)) beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im

Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (vgl. auch Ziffer

II.2.4)). Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i.S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU). Im

Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die

Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen

Bestimmungen -gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung

und Transparenz- nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den

Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren

und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff.

SGG.

Nur wenn das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen

Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S.v. Art. 1

Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen

Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den

Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine

Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die unter VI.4.1) genannten Vergabekammern des Bundes sind nur für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/

Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren zuständig, die dem Kartellvergaberecht unterliegen. Für den Fall,

dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird (s. Ziffer VI.3.), sind u.a. insbesondere die §§ 135, 160,

168 Abs. 2 GWB zu beachten. Nach Überzeugung von HEK und BIG direkt gesund handelt es sich jedoch vorliegend

nicht um ein Vergabeverfahren, das dem Kartellvergaberecht unterliegt. Die Einlegung von Rechtsbehelfen

richtet sich daher nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zuständig sind die Sozialgerichte.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: s.o. Ziff. VI.4.1)
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/07/2023