A40 Entsorgung gefährliche Abfälle BL 4+5 Referenznummer der Bekanntmachung: AD01330109
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zimmerstr. 54
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-20243-222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
A40 Entsorgung gefährliche Abfälle BL 4+5
A40 Entsorgung gefährliche Abfälle Baulose 4 und 5
Entsorgung gefährlicher Abfall AVV 17 05 03* DK I
Nordrhein-Westfalen, Stadt Duisburg
Die DEGES baut den Ersatzneubau der Rheinbrücke Neuenkamp einschl. 8-streifigen Ausbau des Streckenabschnitts der A40 zwischen Duisburg-Homberg und Duisburg-Häfen. Bei den Erdarbeiten und Asphaltfräsarbeiten durch die Bau-AN fallen gefährliche Abfälle an, die vom AG zu entsorgen sind.
Übernahme und Entsorgung von gefährlichen Abfällen AVV 17 05 03* DK I, 1.950 t.
Entsorgung gefährlicher Abfall AVV 17 01 06* DK I
Nordrhein-Westfalen, Stadt Duisburg
Die DEGES baut den Ersatzneubau der Rheinbrücke Neuenkamp einschl. 8-streifigen Ausbau des Streckenabschnitts der A40 zwischen Duisburg-Homberg und Duisburg-Häfen. Bei den Erdarbeiten und Asphaltfräsarbeiten durch die Bau-AN fallen gefährliche Abfälle an, die vom AG zu entsorgen sind.
Übernahme und Entsorgung von gefährlichen Abfällen AVV 17 01 06* DK I, 250 t.
Entsorgung gefährlicher Abfall AVV 17 05 03* DK II
Nordrhein-Westfalen, Stadt Duisburg
Die DEGES baut den Ersatzneubau der Rheinbrücke Neuenkamp einschl. 8-streifigen Ausbau des Streckenabschnitts der A40 zwischen Duisburg-Homberg und Duisburg-Häfen. Bei den Erdarbeiten und Asphaltfräsarbeiten durch die Bau-AN fallen gefährliche Abfälle an, die vom AG zu entsorgen sind.
Übernahme und Entsorgung von gefährlichen Abfällen AVV 17 05 03* DK II, 2.600 t.
Entsorgung gefährlicher Abfall AVV 17 01 06* DK II
Nordrhein-Westfalen, Stadt Duisburg
Die DEGES baut den Ersatzneubau der Rheinbrücke Neuenkamp einschl. 8-streifigen Ausbau des Streckenabschnitts der A40 zwischen Duisburg-Homberg und Duisburg-Häfen. Bei den Erdarbeiten und Asphaltfräsarbeiten durch die Bau-AN fallen gefährliche Abfälle an, die vom AG zu entsorgen sind.
Übernahme und Entsorgung von gefährlichen Abfällen AVV 17 01 06* DK II, 300 t.
Entsorgung gefährlicher Abfall AVV 17 05 03* DK III
Nordrhein-Westfalen, Stadt Duisburg
Die DEGES baut den Ersatzneubau der Rheinbrücke Neuenkamp einschl. 8-streifigen Ausbau des Streckenabschnitts der A40 zwischen Duisburg-Homberg und Duisburg-Häfen. Bei den Erdarbeiten und Asphaltfräsarbeiten durch die Bau-AN fallen gefährliche Abfälle an, die vom AG zu entsorgen sind.
Übernahme und Entsorgung von gefährlichen Abfällen AVV 17 05 03* DK III, 4.160 t.
Entsorgung gefährlicher Abfall AVV 17 01 06* DK III
Nordrhein-Westfalen, Stadt Duisburg
Die DEGES baut den Ersatzneubau der Rheinbrücke Neuenkamp einschl. 8-streifigen Ausbau des Streckenabschnitts der A40 zwischen Duisburg-Homberg und Duisburg-Häfen. Bei den Erdarbeiten und Asphaltfräsarbeiten durch die Bau-AN fallen gefährliche Abfälle an, die vom AG zu entsorgen sind.
Übernahme und Entsorgung von gefährlichen Abfällen AVV 17 01 06* DK III, 1.040 t.
Entsorgung gefährlicher Abfall AVV 17 05 03* > DK III
Nordrhein-Westfalen, Stadt Duisburg
Die DEGES baut den Ersatzneubau der Rheinbrücke Neuenkamp einschl. 8-streifigen Ausbau des Streckenabschnitts der A40 zwischen Duisburg-Homberg und Duisburg-Häfen. Bei den Erdarbeiten und Asphaltfräsarbeiten durch die Bau-AN fallen gefährliche Abfälle an, die vom AG zu entsorgen sind.
Übernahme und Entsorgung von gefährlichen Abfällen AVV 17 05 03* > DK III, 900 t.
Entsorgung gefährlicher Abfall AVV 17 01 06* > DK III
Nordrhein-Westfalen, Stadt Duisburg
Die DEGES baut den Ersatzneubau der Rheinbrücke Neuenkamp einschl. 8-streifigen Ausbau des Streckenabschnitts der A40 zwischen Duisburg-Homberg und Duisburg-Häfen. Bei den Erdarbeiten und Asphaltfräsarbeiten durch die Bau-AN fallen gefährliche Abfälle an, die vom AG zu entsorgen sind.
Übernahme und Entsorgung von gefährlichen Abfällen AVV 17 01 06* > DK III, 600 t.
Entsorgung gefährlicher Abfall AVV 17 03 01* B u. C nach RuVA
Nordrhein-Westfalen, Stadt Duisburg
Die DEGES baut den Ersatzneubau der Rheinbrücke Neuenkamp einschl. 8-streifigen Ausbau des Streckenabschnitts der A40 zwischen Duisburg-Homberg und Duisburg-Häfen. Bei den Erdarbeiten und Asphaltfräsarbeiten durch die Bau-AN fallen gefährliche Abfälle an, die vom AG zu entsorgen sind.
Übernahme und Entsorgung von gefährlichen Abfällen AVV 17 03 01* B u. C nach RuVA, 39.000 t.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Eignungskriterien gemäß Vergabeunterlagen.
Nachweis als zugelassener Entsorgungsfachbetrieb.
Nachweis der Zulassung für die Abfallschlüsselnummer(n) des Loses bzw. der Lose für das bzw. die ein Angebot abgegeben wird.
Nachweis als zugelassener Entsorgungsfachbetrieb.
Nachweis der Zulassung für die Abfallschlüsselnummer(n) des Loses bzw. der Lose für das bzw. die ein Angebot abgegeben wird.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 03020243222
Fax: +49 03020243791