Rückbau & Umnutzung Hallen 1-5 Reuter West Referenznummer der Bekanntmachung: 2023004307

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Vattenfall Europe Wärme AG
Postanschrift: Sellerstr. 16
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Pierre Pinkepank
E-Mail:
Telefon: +49 1726262237
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/0a9fdfa5-3522-4739-bc83-78b58de3a26f
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rückbau & Umnutzung Hallen 1-5 Reuter West

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023004307
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vattenfall plant derzeit zur Erreichung des Kohleausstiegs bis 2030 einen grundlegenden und umfassenden Umbau seines leistungsstärksten Berliner Heizkraftwerks Reuter West in Spandau. Dieses Modernisierungsprogramm ist ein zentraler Beitrag zu Berlins Kohleausstieg und der Versorgung der Stadt mit fossilfreier, klimaneutraler Wärme. Mit dem Ersatz der Steinkohlever-feuerung bei der Wärmeerzeugung – vor allem im Heizkraftwerk Reuter West – leistet Vattenfall bis 2030 den größten Einzelbeitrag auf Berlins Weg zur Klimaneutralität. Das Transformationsprogramm für den Standort Reuter West, welches eine Anlagenkonfiguration mit einem innovativen Mix an Effizienztechnologien und verschiedenen zukunftsträchtigen Energieträgern anstelle der Steinkohlenutzung vorsieht und auch zunehmend weitere nicht fossile Energiequellen, wie Abwärme, in die fossilfreie klimaneutrale Fernwärmeversorgung einbezieht, ist eine wichtige Voraussetzung für Berlins Kohleausstieg bis 2030 und das Erreichen der Berliner Klimaschutzziele.

Der hier auszuschreibende Leistungsumfang ist der Rückbau von fünf Hallenbauwerken zur Baufeldfreimachung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rückbau der Gebäude der Hallen 1-5

Ausschreibungsgegenstand ist der Rückbau von 5 Hallen, wobei bei Halle 1 die Schaltanlage inkl., Einhausung erhalten bleiben muss. Die Ausführung der Leistungen muss während des Betriebes der sich auf dem Kraftwerksgelände befindenden Anlagen zur Wärmeerzeugung erfolgen. Der Rückbau der Halle 1 hat so zu erfolgen, dass die darin befindlichen Schaltanlage während der Rückbaumaßnahme weiterbetrieben werden kann.

Die Hallen haben eine Grundfläche von jeweils 1.500 – 2.000 m² und eine Gebäudehöhe von ca. 7 m.

Die Gebäude sind flach gegründet mit Fundamenttiefen bis UK Fundament von ~3,0 m u GOK.

Das Tragwerk der Hallen besteht aus einer Rahmenkonstruktion, mit eingespannten Stahlstützen. Die Dachkonstruktionen besteht aus entweder aus Stahlpfetten (Halle 1-3) als auch aus Leim-Holzbindern (Halle 4-5). Die Ausfachungen bestehen aus Klinkermauerwerk mit z.T. vorgehängter Trapezblechfassade.

Zum Leistungsumfang zählen u.a. die Entrümpelung von losem Inventar, das Trennen der Halle 1 von der Schaltanlageneinhausung (Trennen des Tragwerks) sowie die Ausführung von baulichen Ersatzmaßnahmen gem. Rückbaukonzept/Rückbaustatik zur Gewährleistung der Standsicherheit des Resttragwerkes, die Durchführung der Schadstoffsanierung der Hallen 1-5 (u.a. KMF, Asbest), die Durchführung des Rückbaus der aufgehenden Baukonstruktion, die vollständige Tiefenentrümmerung sowie der Rückbau der entflochtenen unterirdischen Wirtschaft und die Entsorgung der nicht gefährlichen und gefährlichen Abfälle.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/08/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Verlängerung um bis zu 6 Monate

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Erläuterungen unter VI.3)

Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer

Bewerbergemeinschaft hat alle Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):

Register A)

Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Besitzverhältnisse)

Register B) [MINDESTBEDINGUNG];

Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AentG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.

Register C) [MINDESTBEDINGUNG];

Erklärung des Bewerbers, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet sich unter „Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“

http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/

Der Bewerber erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die

seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bewerber erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.

Register D) [MINDESTBEDINGUNG];

Erklärung zu VO-2022-833 (Russland-Sanktionen). Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2) der Bekanntmachung vorzulegen.

Die Nachweise unter III.1.2), Register E, F, G bis H der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.)

Register E) [MINDESTBEDINGUNG]

a) Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z.B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.

sowie b) Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft.

Sollte b) durch den Bewerber nicht eingereicht werden können, behält sich die Vergabestelle vor diese selbst einzuholen.

Der Bewerber muss über mindestens eine mittlere Bonität (oder besser) bei mindestens durchschnittlichem Ausfallrisiko (oder besser) verfügen. Die Vergabestelle behält sich zur Nachweisführung des Registers vor, weitere Informationen vom Bewerber einzuholen.

Register F) [MINDESTBEDINGUNG]

Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung (Versicherungsfall: Schadensereignis) einschließlich der Produkthaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung, die die gesetzliche Haftpflicht des Auftragnehmers für Personen- und / oder Sachschaden und Umweltschäden Dritter mit einer Versicherungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Versicherungsfall und zweifach im Versicherungsjahr deckt. Darüber hinaus ist eine Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR pro Versicherungsfall und -jahr einzudecken und nachzuweisen.

Register G) [MINDESTBEDINGUNG]

Der Bewerber muss die finanzielle Leistungsfähigkeit unter anderem damit belegen, dass sein durchschnittlicher Jahresumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 4.000.000 € entspricht.

Register H) [MINDESTBEDINGUNG]

Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften

a) in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft

b) für sämtliche Vorauszahlungen

c) in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft

von einer Bank mit einem Minimum Rating mit einem stabilen Ausblick von BBB (Standard & Poor’s und Fitch) oder Baa2 (Moody’s) beizubringen. Unter dem Begriff „Auftragssumme“ ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen sind. Im Fall von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3) der Bekanntmachung vorzulegen.

Den Nachweis unter III.1.3), Register I, K und L der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.)

Register I) [MINDESTBEDINGUNG]

Referenzangaben über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung.

Es sind mindestens 2 Referenzen für vergleichbare Leistungen (> 25.000 m³ Abbruchleistung BRI) vorzulegen, welche nicht älter als 7 Jahre sind.

Mindestens eine Referenz muss Abbrucharbeiten in unmittelbarer Nachbarschaft von im Betrieb befindlichen und zu schützenden Anlagen betreffen. Hierbei kann es sich entweder um eine der o. g. Referenzen handeln oder eine zusätzliche.

Pro Referenz sind folgende Angaben zu machen:

• Auftraggeber:

• Datum Auftragsvergabe:

• Projektvolumen (in EUR):

• Projektbeschreibung:

• Datum der Auftragsvergabe:

• Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers:

• Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers

Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen) zu nutzen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.

Register J) [MINDESTBEDINGUNG]

Der Bewerber hat einen HSE-Fragenkatalog zu beantworten. Der Fragenkatalog wird durch die Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) bereitgestellt.

Der Bewerber muss dabei die HSE-Ausschlusskriterien (1. Tabellenblatt) als Mindestbedingungen vollumfänglich erfüllen. Die Vergabestelle wird zudem die Antworten in dem HSE-Fragenkatalog (2. Tabellenblatt) gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss dabei eine minimale Punktzahl von 16 Punkten (= 30 Prozent) erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog (3. Tabellenblatt).

Register K) [MINDESTBEDINGUNG]

Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist

a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.

b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch sprechen (mind. C1 oder vergleichbar), in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen

c) Arbeitsverantwortliche vor Ort, welche fließend Deutsch (mind. B1 oder vergleichbar) sprechen.

Register L) [MINDESTBEDINGUNG] fachliche Sachkunde

a) Nachweis des Bewerbers über der Sachkunde zum Umgang mit asbesthaltigen Materialien entsprechend der TRGS 519

b) Nachweis des Bewerbers über der Sachkunde zum Umgang mit mineralischen Dämmmaterialien entsprechend der TRGS 521

c) Nachweis des Bewerbers gemäß GefStoffV Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4, Firmenzulassung für Arbeiten mit schwachgebundenem Asbest

d) Nachweis des Bewerbers gemäß DGUV 101-004

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1

GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist bis zum

Fristende der Abgabe der Bewerbung zum bis zur Abgabe des ersten Angebotes möglich.

Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein

federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung

muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/09/2023
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A. Formale Vorgaben an die Bewerbung

1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.

Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei. Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.

Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.

2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ = jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.

(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2021_XX_XX“).

"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.

Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.

3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.

4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. Der Bewerber hat in diesem Fall die zur Prüfung des fraglichen Registers (III.1.1. bis III.1.3.) erforderlichen Informationen durch Vorlage anderweitiger Unterlagen bzw. Eigenerklärungen zur Verfügung zu stellen. Der Vergabestelle steht es frei – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zur Aufklärung ergänzende Unterlagen und Informationen zu fordern. Dies gilt auch bei Mindestbedingungen.

5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.

6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .

a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).

b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.

Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen

7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.

8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter:

„CSR Risikoländer“

http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/

Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.

9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.

10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.

11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.

12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.

13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.

B. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe

Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:

1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).

2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.

3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.

4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.

5. Aufgrund der Einstufung des Auftragsgegenstandes als kritische Infrastruktur sowie des besonderen Gefährdungspotentials des Ausführungsortes auf dem bestehenden Kraftwerksstandort Reuter West und der

sich daraus ergebenden Risiken für die öffentliche Sicherheit bei einem Ausfall bzw. einer Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Fernwärme, macht die Vergabestelle von ihrem Recht nach

§ 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch und wird die vollständigen Vergabeunterlagen nur denjenigen Bietern zur Verfügung stellen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nur mit dieser Maßnahme kann der Schutz

der Vertraulichkeit von Informationen wirksam realisiert werden.

6. Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen weitere Optionen bekannt zu geben.

7. Der geschätzte Auftragswert der o.g. Leistungen dieses Auftrages beträgt inkl. angenommener Mengen für den anfallenden Abfall 2,90 MEUR. Dieser Wert stellt einen Höchstwert dar.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,

a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).

b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).

c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).

d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/08/2023