ELA - Erneuerung, Erweiterung und Wartung der Elektrischen Lautsprecheranlagen auf U-Bahnhöfen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0797-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
ELA - Erneuerung, Erweiterung und Wartung der Elektrischen Lautsprecheranlagen auf U-Bahnhöfen
ELA - Erneuerung, Erweiterung und Wartung der Elektrischen Lautsprecheranlagen auf U-Bahnhöfen
Berlin
Einbau, Installation und Betrieb von Elektrischen Lautsprecherzentralen auf 200 U-Bahnhöfen Vertragslaufzeit: ab Zuschlagserteilung (3. Quartal 2023) bis 31.12.2032 (beginnend mit dem Einbau der ELA-Zentralen auf 200 Bahnhöfen und Endabnahme bis 31.12.2024 übergehend in die Wartungsphase der ELA-Zentralen über 8-9 Jahre)
Beschränkung des Zugangs zu den Vergabeunterlagen:
Der Zugang zu den kompletten Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Absatz 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeitsvereinbarung ist über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform handschriftlich unterschrieben (keine Signatur) einzureichen mit zusätzlicher Angabe des Unterzeichnernamens in Druckbuchstaben. Anschließend erhalten die interessierten Unternehmen das Lastenheft (ohne Anlagen, diese werden mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt), die Bewertungsmatrix sowie das Leistungsverzeichnis/Preisblatt über das Nachrichtenportal der Vergabeplattform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ELA - Erneuerung, Erweiterung und Wartung der Elektrischen Lautsprecheranlagen auf U-Bahnhöfen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.