Lieferleistungen für die Verteilung und den Einbau des zu liefernden Wegebaumaterials - 10.426 t in insgesamt acht Forstrevieren des Bundesforstbetriebes Havel-Oder-Spree (VOEK 047-23) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 047-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferleistungen für die Verteilung und den Einbau des zu liefernden Wegebaumaterials - 10.426 t in insgesamt acht Forstrevieren des Bundesforstbetriebes Havel-Oder-Spree (VOEK 047-23)
Beim Bundesforstbetrieb Havel-Oder-Spree ist die Instandsetzung von Forstwegen in verschiedenen Revieren vorgesehen. Die Maßnahmen wurden nach der geographischen Lage der Reviere in 5 verschiedene Lose aufgeteilt.
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Los 1
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 6.076 t Naturstein
Los 2
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 1.400 t Naturstein
Los 3
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 528 t Naturstein
Los 4
Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial, 750 t Naturstein
Los 5
Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial, 1.800 t Naturstein
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Los 1 bis 5:
Materialbeschaffenheit:
Schottertragschicht (0/32 und 0/45)
Gebrochenes Natursteinmaterial aus Grauwacke oder Granodiorit, Korngrößenverteilung nach TL SoB StB 20.
Deckschicht (0/11 und 0/16):
Gebrochenes Natursteinmaterial aus Grauwacke oder Granodiorit, Korngrößenverteilung nach TL SoB StB 20.
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Prüfzertifikate
Der Nachweis der geforderten Korngrößenverteilung (Sieblinienprotokoll) sowie eine Konformitätserklärung zur Art und Herkunft des zu liefernden Materials ist nach Auftragserteilung durch den Auftragnehmer für alle Materialarten zu erbringen.
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Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, ihre Leistungen sach- und fachgerecht in Übereinstimmung mit allen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen (auch Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften), technischen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu erbringen.
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Grundsätzlich sollen geprüfte Arbeitsmittel (z.B. CE, FPA, KWF, GS etc.) verwendet werden.
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Die AN stellt sicher, dass sich die eingesetzten Arbeitsmaschinen in einem betriebs- sowie verkehrssicheren Zustand befinden, und über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen. Diese Vorgaben gelten auch für Begleitfahrzeuge, Anhänger, An- und Aufbaugeräte. Beim Transport sowie der Lagerung von Betriebsstoffen wird die Gefahrgut-VO Straße von der AN berücksichtigt. Bei der Beprobung von Kraftstoffen/ Ölen muss die AN die Proben-Entnahme dulden. Beanstandungen sind der AN sofort vor Ort anzuzeigen und von dieser unverzüglich zu beheben. Die dem Prüfsiegel zugrundeliegenden Prüfbücher bzw. deren Kopien sind der AG auf deren Verlangen vorzulegen.
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Die AN führt die Tätigkeiten nach den anerkannten Regeln der Technik auf Basis eines schriftlichen Einweisungsprotokolls durch.
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Die AN ist während der Arbeitsdurchführung für den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten verantwortlich und verpflichtet sich die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger einzuhalten. Die AN gewährleistet die Rettungskette über geeignete technische und/ oder organisatorische Maßnahmen. Informationen zur Rettungskette werden von ihr auch an Unterauftragnehmer weitergegeben.
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 6.076 t
Forstreviere Groß Eichholz, Neubrück und Prieros
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Eichholz / Naturerbe Bund Streganz /
15748 Münchehofe, Einfahrt Richtung Hermsdorf (Eingabe Google: 5R5H+53G Münchehofe)
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Neubrück / Naturerbe Bund Streganz / Revier Neubrück
Str. nach Königs Wusterhausen 1, 5746 Groß Köris (genaue Einweisung erfolgt durch Revierleiter)
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Prieros / Naturerbe / Bund Streganz
15859 Groß Eichholz (genaue Einweisung erfolgt durch Revierleiterin)
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Die genaue Lage lässt sich den Karten (Anlagen C-04a bis C-04c) entnehmen.
Verteilung von zu liefernden Wegebaumaterial von insgesamt 6.076 t Naturstein auf einer Wegstrecke von 5.990 m
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Weitere Angaben sind dem Preisblatt (Anlage B-02) und dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt bei Bundesforst auf zertifizierten Flächen unter Einhaltung der FSC- bzw. PEFC - Kriterien. Der/ Die AN verpflichtet sich daher, auf diesen Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEFC- Standards einzuhalten.
Der/ Die AN informiert sich unter www.fsc-deutschland.de oder www.pefc.de aktuell über die Standards.
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 1.400 t
Forstreviere Grubenmühle und Storkow
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Grubenmühle / ÜbPl Storkow / StÜbpl Storkow
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Storkow / ÜbPl Storkow / StÜbpl Storkow
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Die genaue Lage lässt sich den Karten (Anlagen C-04d und C-04e) entnehmen.
Verteilung von zu liefernden Wegebaumaterial von insgesamt 1.400 t Naturstein auf einer Wegstrecke von 900 m
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Weitere Angaben sind dem Preisblatt (Anlage B-02) und dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt bei Bundesforst auf zertifizierten Flächen unter Einhaltung der FSC- bzw. PEFC - Kriterien. Der/ Die AN verpflichtet sich daher, auf diesen Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEFC- Standards einzuhalten.
Der/ Die AN informiert sich unter www.fsc-deutschland.de oder www.pefc.de aktuell über die Standards.
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 528 t
Forstrevier Picheberge
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Picheberge / Biesow-Harnekop
Zufahrt über Biesower Str. in 15345 Prötzel, nicht durch die Ortslage Sternebeck! Frühzeitige Absprache mit Revierleiterin notwendig.
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Die genaue Lage lässt sich der Karte (Anlage C-04g) entnehmen.
Verteilung von zu liefernden Wegebaumaterial von insgesamt 528 t Naturstein auf einer Wegstrecke von 440 m
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Weitere Angaben sind dem Preisblatt (Anlage B-02) und dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt bei Bundesforst auf zertifizierten Flächen unter Einhaltung der FSC- bzw. PEFC - Kriterien. Der/ Die AN verpflichtet sich daher, auf diesen Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEFC- Standards einzuhalten.
Der/ Die AN informiert sich unter www.fsc-deutschland.de oder www.pefc.de aktuell über die Standards.
Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial, 750 t
Forstrevier Krummeluch
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Liegenschaft Niederlehme
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Die genaue Lage lässt sich der Karte (Anlage C-04f) entnehmen.
Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial von insgesamt 750 t Naturstein verteilt auf 750 lfm.
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Weitere Angaben sind dem Preisblatt (Anlage B-02) und dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt bei Bundesforst auf zertifizierten Flächen unter Einhaltung der FSC- bzw. PEFC - Kriterien. Der/ Die AN verpflichtet sich daher, auf diesen Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEFC- Standards einzuhalten.
Der/ Die AN informiert sich unter www.fsc-deutschland.de oder www.pefc.de aktuell über die Standards.
Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial, 1.800 t
Forstrevier Hohenstaaten
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Liegenschaft Hohenfinow
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Die genaue Lage lässt sich der Karte (Anlage C-04h) entnehmen.
Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial von insgesamt 1.800 t Naturstein verteilt auf 900 lfm.
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Weitere Angaben sind dem Preisblatt (Anlage B-02) und dem Vertrag (Anlage C-01) und seinen Anlagen zu entnehmen.
Die nachhaltige Waldbewirtschaftung erfolgt bei Bundesforst auf zertifizierten Flächen unter Einhaltung der FSC- bzw. PEFC - Kriterien. Der/ Die AN verpflichtet sich daher, auf diesen Flächen neben den direkten Vertragsbestimmungen auch die FSC- bzw. PEFC- Standards einzuhalten.
Der/ Die AN informiert sich unter www.fsc-deutschland.de oder www.pefc.de aktuell über die Standards.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 6.076 t
Postanschrift: Straße der Einheit 2a
Ort: Neuzelle
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15898
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 1.400 t
Postanschrift: Straße der Einheit 2a
Ort: Neuzelle
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15898
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Verteilung von Wegebaumaterial, 528 t
Postanschrift: Mizarstraße 8
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial, 750 t
Postanschrift: Mizarstraße 8
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Einbau von Wegebaumaterial, 1.800 t
Postanschrift: Mizarstr 8
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Anlage B-01)
2. Preisblatt (Anlage B-02)
3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
4. Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland (Anlage B-03.1)
5. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04)
6. Ggf. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05)
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen:
1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)
2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)
3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe
4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar)
5. Bescheinigung über das Bestehen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung in Kopie
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Es ist eine freiwillige Ortsbesichtigung vom 09.03.2023 bis zum 22.03.2023 geplant. Die Details zur Ortsbesichtigung sind der Anlage B-01_Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
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In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Als Angebotspreis pro Los wird in den Losen 1 bis 3 die Summe der Gesamtnettopreise laut Preisblatt und in den Losen 4 und 5 die Summe der Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 23.03.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail:
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oderdenVergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Ellerstraße 56
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de