Intelligente Einzelraumregelung und hydraulischer Abgleich Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_SpriG_VS_Klima 3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Burchardstraße 8
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vogeler, Stella
E-Mail:
Telefon: +49 40339540
Fax: +49 40330754
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sprinkenhof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Intelligente Einzelraumregelung und hydraulischer Abgleich
Aufgrund der Verpflichtungen aus der verabschiedeten Verschärfung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes sowie dem allgemeinen Bestreben, die Heizungsanlagen der öffentlichen Gebäude inkl. der staatlichen Bildungseinrichtungen Hamburgs möglichst effizient zu betrei-ben, sollen geringinvestive Optimierungsmaßnahmen an den Heizungsanlagen vorgenommen werden. In den nächsten zwei Jahren soll in einem möglichst großen Teil des Immobilienportfo-lios der Sprinkenhof GmbH (Auftraggeberin) der Energieverbrauch der Gebäude durch erstens einen Hydraulischen Abgleich der Heizungsanlagen gemäß Verfahren B (Los 1) und zweitens den Einbau Intelligenter Heizkörperventile (Los 2) signifikant reduziert werden.
Los 1 - Hydraulischer Abgleich
Der hydraulische Abgleich ist nach Maßgabe des Verfahrens B nach der ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“, VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V., 1. aktualisierte Neuauflage April 2022, Ziffer 4.2, oder gleichwertig durchzuführen
Zunächst wird eine Laufzeit des Rahmenvertrags für 2 Jahre festgelegt. Danach besteht die Option, den Rahmenvertrag um 2 weitere Jahre zur Ausschöpfung des vorgegebenen Budgets zu verlängern.
Los 2 - Intelligente Heizkörperventile sowie Service, Monitoring und Visualisierung
- Die intelligenten Heizkörperventile müssen mindestens über eine Funktion zur selbstständigen Erkennung von geöffneten Fenstern und der Anwesenheit von Personen im Raum verfügen und auf dieser Grundlage selbstständig einen optimierten Heizbetrieb gewährleisten.
- Eine Konnektivität des Systems über eine Internetverbindung muss von dem zu-künftigen Auftragnehmer gewährleistet werden (z.B. mittels LTE).
- Das System muss Wirksamkeitsnachweise und Einsparauswertungen generieren können.
- Alle erhobenen Daten dürfen ausschließlich auf Servern gespeichert und verarbeitet werden, die gemäß DIN ISO/IEC 27001 auf Basis von IT-Grundschutz (BSI) zertifiziert sind. Die Server dürfen sich physikalisch ausschließlich im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
- Eine DSGVO-konforme Verarbeitung und Speicherung sämtlicher Daten ist erforderlich.
- Zudem ist eine Online-Plattform mit folgenden Funktionen zur Verfügung zu stellen:
o Aktives Energiemanagement u.a. mit der Möglichkeit zur softwareseitigen Begrenzung der Maximaltemperaturen,
o Zugriff auf Raumdaten wie Temperaturen, Luftfeuchtigkeit, Batteriestatus und Stellung der Ventile.
Service, Monitoring und Visualisierung
Der Service für das oben genannte System besteht aus den folgenden durch den AN geschuldeten Teilleistungen: Es werden kontinuierliche Updates der Software zur Verfügung gestellt und das System somit fortlaufend optimiert und auf den jeweils aktuellsten Stand gebracht. Für die Dauer des Service wird ein telefonischer Kundenservice werktags von montags bis freitags in den Zeiten von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr bereitgestellt, der bei jeglichen Problemstellungen zum System Hilfe zur umgehenden Problemlösung leistet. Durch die Analyse der Wartungsdaten wird der AN vorzeitig auf einen kommenden Batteriewechsel hinweisen. Für den Fall des Batterietauschs werden die Batterien vom AN vor Ort gewechselt.
Im Service inbegriffen ist die Bereitstellung einer Visualisierungsoberfläche für die AG zu Monitoring-Zwecken für jedes Gebäude einzeln. Hier sind mindestens die folgenden Daten jedes Heizkörperthermostats über den Zeitverlauf einsehbar darzustellen:
o Temperatur,
o Feuchte,
o Batteriestatus,
o Ventilstellung und
o Standort.
Die Laufzeit des Service beträgt mit Auftragserteilung fünf Jahre ab Inbetriebnahme. Eine Option zur Verlängerung des Service um weitere Fünf Jahre wird vereinbart. Die Parteien werden sich bei einer Verlängerung zur Vergütungshöhe verständigen.
Zunächst ist der Preis für 5 Jahre in die Angebotskalkulation einzupreisen. Die Gesamtsumme für die Serviceleistung fließt dann in die Bewertung des Zuschlagskriteriums „Preisliche Gestaltung/Preise“ für das Los 2 mit ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in die Handwerkskammer, im Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung.
Falls sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Nachweis über die Eintragung in die Handwerkskammer, im Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung.
Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung in Höhe der folgenden Deckungssummen oder Abgabe einer Eigenerklärung, die bestätigt, dass die Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Höhen angehoben oder eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird:
• für Personenschäden EUR 5.000.000
• für sonstige Vermögensschäden EUR 5.000.000
Alle Summen sind zweifach maximiert pro Jahr.
Falls sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Nachweis Kapazität
Nachweis mittels einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass pro Jahr mindestens 5.000 Heizkörper/ Jahr aus diesem Rahmenvertrag bearbeitet werden können.
Nachweis Referenzen
Mindestens 3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Jede Referenz muss mindestens 100 Heizkörper umfassen. Je Los müssen 3 Referenznachweise erbracht werden. Für die Lose können dieselben Referenzen eingereicht werden. Es sind mindestens 3 unterschiedliche Referenzen einzureichen.
Nachweis über die Eintragung in die Handwerkskammer, im Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung.
Falls sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Unternehmer stützen möchte, sind auch von diesen Unternehmern die erforderlichen Angaben zu machen.
Folgende Unterlagen sind elektronisch zur Angebotsabgabe einzureichen (siehe Erläuterungen unter 3.4):
1. Formblatt Bewerbungsbogen (Anlage 1)
2. Ggf. Formblatt Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 2)
3. Ggf. Formblatt Eignungsleihe/Nachunternehmerleistungen (Anlage 3)
4. Bietererklärung Sicherheitsüberprüfung (Anlage 5)
5. Formblatt Angebot (Anlage 6)
6. Formblatt Eignung (Anlage 7)
7. Anlagen des Vertrags über die Auftragsbearbeitung (Anlage 9)
8. Nachweis Handwerkskammer, Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
9. Nachweis Kapazität
10. Nachweis Referenzen
11. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit aktueller Gültigkeit oder Eigenerklärung
Nachfolgend aufgeführte Erklärungen sind dem eVergabe-Portal unter „Eignung“ hinterlegt und dort durch Ankreuzen abzugeben:
1. Eigenerklärung Tariftreue gem. § 3 HmbVgG,
2. Compliance-Erklärung,
3. Einwilligung Datenschutz
4. Eigenerklärung RUS-Sanktionen (Anlage 4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: