Rahmenvereinbarung Kreativ- und Grafikleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1970-02-B23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Jüdenstr. 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090262194
Fax: +49 3090262122
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Kreativ- und Grafikleistungen
Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Senatskanzlei Berlin steuert und konzipiert die unterschiedlichsten Kommunikationsmaßnahmen der Senatskanzlei. Ihr Leistungsprofil umfasst Kampagnenflights, Printprodukte, Onlineangebote, Veranstaltungen und die Überwachung und Weiterentwicklung des Corporate Designs.
Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit in der Senatskanzlei Berlin (Auftraggeberin) steuert und konzipiert die unterschiedlichsten Kommunikationsmaßnahmen der Senatskanzlei. Ihr Leistungsprofil umfasst Kampagnenflights, Printprodukte, Onlineangebote, Veranstaltungen und die Überwachung und Weiterentwicklung des Corporate Designs.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Grafik
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Jüdenstr. 1
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090262110
Fax: +49 3090262122