Cortex XDR Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: BM2023Cortex

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BITMARCK Technik GmbH
Postanschrift: Hammerbrookstraße 38
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BITMARCK Holding GmbH, Kruppstraße 64, 45145 Essen
E-Mail:
Telefon: +49 2011766-2000
Fax: +49 2011766-2970
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: 100%ige Tochtergesellschaft der BITMARCK Holding GmbH (Arbeitsgemeinschaft nach SGB als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter Krankenkassen und deren Verbände sind)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Erbringung von IT-Dienstleistungen (u. a. Softwareentwicklung und Rechenzentrumsbetrieb) im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Cortex XDR Lizenzen

Referenznummer der Bekanntmachung: BM2023Cortex
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Kauf von Cortex XDR Lizenzen inkl. Wartung zum Ausbau des Sicherheitsniveaus auf den bei BITMARCK betriebenen Palo Alto-Systemen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

BITMARCK Technik GmbH Hammerbrookstraße 38 20097 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung von Cortex XDR Lizenzen inkl. Watung als Endpoint Protection zum Einsatz auf vorhandenen Palo Alto Systemen zwecks Erhöhung der IT-Sicherheit vor potenziellen Cyberangriffen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Der öffentliche Auftraggeber durfte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV durchführen.

Aufgrund der aktuellen Bedrohungslage vor Cyberangriffen benötigt der Auftraggeber unmittelbar Cortex XDR Lizenzen, um die IT-Sicherheit des Auftraggebers und seiner Kunden zu erhöhen. Die IT-Sicherheitsinfrastruktur muss dringend weiter ausgebaut werden.

Der zusätzliche Sicherheitsbedarf war für den Auftraggeber unvorhersehbar. Die Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens kann aufgrund der hohen Kritikalität in Bezug auf die Daten- und Systemsicherheit des Auftraggebers und seiner Kunden nicht zugemutet werden, da potenzielle und jederzeit drohende Cyberangriffe frühzeitig durch den Einsatz der o.g. Endpoint-Protection-Software erkannt werden müssen. Für diesen Zweck kommt lediglich das Produkt Cortex XDR des Herstellers Palo Alto in Betracht, dessen Firewall-System bereits im Einsatz beim Auftraggeber ist. Die Kombination beider Produkte ermöglicht neben der erhöhten Sicherheit zusätzliche Sicherheitsgarantien des Herstellers und weitere Synergien im Bereich Betrieb und Pflege.

Auf die Einholung mehrerer Angebote verschiedener Reseller durfte der Auftraggeber verzichten, da nur der Auftragnehmer über ausreichend Wissen über die bestehende Infrastruktur des Auftraggebers verfügt, welches notwendig ist, um die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der bestehenden Dringlichkeit schnellstmöglich umzusetzen. Der Auftraggeber strebt jedoch perspektivisch eine wettbewerbliche Auftragsvergabe unter den Distributoren der vorgenannten Software an.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: BM2023Cortex
Bezeichnung des Auftrags:

Cortex XDR-Lizenzen inkl. Wartung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
17/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Computacenter AG & Co. oHG
Postanschrift: Sachsenkamp 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) angegebenen Auftragswerte sind fiktiv. Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YFM67MX

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.

3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4)

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind.

Diese Anforderungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Dieser lautet: "Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der

öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist." Nach § 135 Abs. 2 GWB

kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/07/2023