Cortex XDR Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: BM2023Cortex
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hammerbrookstraße 38
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BITMARCK Holding GmbH, Kruppstraße 64, 45145 Essen
E-Mail:
Telefon: +49 2011766-2000
Fax: +49 2011766-2970
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitmarck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cortex XDR Lizenzen
Kauf von Cortex XDR Lizenzen inkl. Wartung zum Ausbau des Sicherheitsniveaus auf den bei BITMARCK betriebenen Palo Alto-Systemen.
BITMARCK Technik GmbH Hammerbrookstraße 38 20097 Hamburg
Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung von Cortex XDR Lizenzen inkl. Watung als Endpoint Protection zum Einsatz auf vorhandenen Palo Alto Systemen zwecks Erhöhung der IT-Sicherheit vor potenziellen Cyberangriffen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der öffentliche Auftraggeber durfte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV durchführen.
Aufgrund der aktuellen Bedrohungslage vor Cyberangriffen benötigt der Auftraggeber unmittelbar Cortex XDR Lizenzen, um die IT-Sicherheit des Auftraggebers und seiner Kunden zu erhöhen. Die IT-Sicherheitsinfrastruktur muss dringend weiter ausgebaut werden.
Der zusätzliche Sicherheitsbedarf war für den Auftraggeber unvorhersehbar. Die Durchführung eines regulären Vergabeverfahrens kann aufgrund der hohen Kritikalität in Bezug auf die Daten- und Systemsicherheit des Auftraggebers und seiner Kunden nicht zugemutet werden, da potenzielle und jederzeit drohende Cyberangriffe frühzeitig durch den Einsatz der o.g. Endpoint-Protection-Software erkannt werden müssen. Für diesen Zweck kommt lediglich das Produkt Cortex XDR des Herstellers Palo Alto in Betracht, dessen Firewall-System bereits im Einsatz beim Auftraggeber ist. Die Kombination beider Produkte ermöglicht neben der erhöhten Sicherheit zusätzliche Sicherheitsgarantien des Herstellers und weitere Synergien im Bereich Betrieb und Pflege.
Auf die Einholung mehrerer Angebote verschiedener Reseller durfte der Auftraggeber verzichten, da nur der Auftragnehmer über ausreichend Wissen über die bestehende Infrastruktur des Auftraggebers verfügt, welches notwendig ist, um die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der bestehenden Dringlichkeit schnellstmöglich umzusetzen. Der Auftraggeber strebt jedoch perspektivisch eine wettbewerbliche Auftragsvergabe unter den Distributoren der vorgenannten Software an.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Cortex XDR-Lizenzen inkl. Wartung
Postanschrift: Sachsenkamp 4
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) angegebenen Auftragswerte sind fiktiv. Die Veröffentlichung der tatsächlichen Auftrags- und Änderungswerte unterbleibt gem. § 39 Abs. 6 VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFM67MX
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.
3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4)
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Diese Anforderungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Dieser lautet: "Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist." Nach § 135 Abs. 2 GWB
kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.