PolBln 306_23 ARDRONIS RAMON Erweiterung EU Referenznummer der Bekanntmachung: PolBln 306_23 EU

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Polizei Berlin
Nationale Identifikationsnummer: PolBln 306_23 EU
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Polizei Berlin, Direktion Zentraler Service, Abteilung Finanzen, Dir ZS Fin 5, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
E-Mail:
Telefon: +49 304664-795510
Fax: +49 304664-82299021
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

PolBln 306_23 ARDRONIS RAMON Erweiterung EU

Referenznummer der Bekanntmachung: PolBln 306_23 EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines mobilen Peilsystems als Ergänzung zu einem bereits vorhandenen Peilsystems bei der Polizei Berlin.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung eines mobilen Peilsystems als Ergänzung zu einem bereits vorhandenen Peilsystems bei der Polizei Berlin.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Im Rahmen der UEFA EURO 2024 ist zum Schutz von Veranstaltungen und zentralen Public-Viewing Bereichen in Berlin die Abwehr von Bedrohungen aus der Luft durch Unmanned Aircraft Systems (UAS) durch die Polizei Berlin sicherzustellen. Dafür sind verschiedene Gerätschaften durch die Polizei Berlin anzuschaffen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll ein spezielles HF-Peil- und Messsystem (Führungssystem ARDRONIS RAMON) beschafft werden.

Informationen zu weiteren Details der Beschaffung können im Hinblick auf die Regelungen in § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV nicht veröffentlicht werden, da einsatztaktische Belange und übergeordnete Sicherheitsinteressen einer Veröffentlichung dieser Informationen entgegenstehen.

Bei der zu beschaffenden Leistung handelt es sich um ein proprietäres System, dessen Schnittstellen urheberrechtlichem Schutz unterliegen und den Anschluss von Equipment anderer Hersteller nicht zulassen. Die Kompatibilität mit bereits bei der Polizei Berlin vorhandener Technik ist essentiell, da nur mit den gleichen Geräten ein wirksamer Luftraumschutz und Detektion durch sichere Kreuzpeilung gewährleistet werden kann. Die Firma Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG ist der einzige Hersteller und Vertreiber dieser Technik, so dass eine Wettbewerbssituation nicht gegeben ist. Aufgrund der Alleinstellung soll der Auftrag gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 2 lit. c) VgV an die Firma Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG vergeben werden. Für die Umsetzung des Vorhabens ist keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gegeben.

Es ist beabsichtigt, den Vertrag mit der Firma frühestens am 17. August 2023 zu schließen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

PolBln 306_23 ARDRONIS RAMON Erweiterung EU

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
01/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften

innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein

Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz

gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber

gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung

im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er

die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes

gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt

der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der

Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/08/2023