Sanierung von Wohnungen Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 402-22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 112-351275)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stabsbereich Einkauf - Verdingungsstelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung von Wohnungen
Die Auftraggeberin ist Eigentümerin von Wohnungen im gesamten Bundesgebiet. Die Auftraggeberin plant, leergezogene Wohnungen, unterteilt in 16 deutschen Regionen, die in Folge des Sanierungsbedarfs nicht vermietet werden können, schnellstmöglich baulich instand setzen zu lassen. Die Sanierungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Wohnungen benötigt. Die Auftraggeberin ist dabei bemüht, örtlich und räumlich vergleichbare Wohnungen zusammenfassend in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Verfahrens zu vergeben.
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Die Leistungserbringung des jeweiligen Auftragnehmers beinhaltet sämtliche Bauleistungen, die zur technisch und handwerklich einwandfreien, schlüssel- und betriebsfertigen und allen behördlichen Anforderungen entsprechenden Sanierung der Wohnungen nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und der Technik erforderlich sind.
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Bewerbungsfrist: 12.07.2023, spätere Bewerbungen sind jederzeit möglich (§ 24 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1. Unternehmensdarstellung:
Der Bewerber hat im Formblatt Bewerberauskunft (Anlage 1, Ziffer 8) sein Unternehmen/ die Bewerbergemeinschaft darzustellen, insbesondere welches Unternehmen unter ggf. Einbeziehung von Unterauftragnehmern für die folgenden Gewerke
- Malergewerbe
- Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
- Elektroinstallation
- Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallation
- Bautischlerei
vorgesehen ist.
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2. Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber kann den Nachweis führen
- entweder durch Angabe der PQ-Registriernummern beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) gemäß nachfolgendem Punkt 2.1
oder
- durch die Eintragung der Handwerksrolle in Verbindung mit der Vorlage von Referenzen gemäß nachfolgender Punkte 2.2 und 2.3.
oder
- Kombinierte Nachweisführungsmöglichkeit: Hinsichtlich der jeweiligen Gewerke (Leistungsbereiche) kann auch eine Nachweisführung dahingehend erfolgen, dass einzelne Gewerke über die PQ-Registriernummer gemäß Punkt 2.1. und andere Gewerke gemäß Eintragung in der Handwerksrolle in Verbindung mit der Vorlage von Referenzen gemäß Punkt 2.2 und Punkt 2.3. nachgewiesen werden.
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Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern oder Zusammenschlüssen von Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft, kommt es darauf an, dass insgesamt alle Gewerke (Leistungsbereiche) abgedeckt sind.
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2.1 Eintragung PQ-Verzeichnis:
Bei dieser Nachweisführungsmöglichkeit kommt es darauf an, dass die Eintragung im PQ-Verzeichnis für nachfolgende Leistungsbereiche vorliegt:
- PQ-Nr. 112_10 Maler-, Lackierarbeiten, Beschichtungen und Tapezierarbeiten
- PQ-Nr. 112_05 Fliesen- und Plattenarbeiten
- PQ-Nr. 113_04 Elektroarbeiten
- PQ-Nr. 112_17 Klempnerarbeiten oder PQ-Nr.113_01 Gas-, Wasser-, Entwässerungs-anlagen in Gebäuden, Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
- PQ-Nr. 112_15 Tischlerarbeiten
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2.2 Eintragung Handwerksrolle:
Bei dieser Nachweisführungsmöglichkeit kommt es darauf an, dass die Eintragung in der Handwerksrolle für nachfolgende Handwerke vorliegt:
- Maler und Lackierer
- Elektrotechniker
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Klempner oder Installateur und Heizungsbauer
- Tischler
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Erfüllt der Inhaber des Handwerksbetriebes nicht persönlich die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle, genügt es, einen Nachweis des eintragungsfähigen Betriebsleiters einzureichen.
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Für den Fall, dass der Bewerber nicht in Deutschland ansässig ist, ist das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks gemäß EU/EWR-Handwerk-Verordnung (Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks) nachzuweisen.
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2.3 Angaben zu Unternehmensreferenzen:
Bei dieser Nachweisführungsmöglichkeit kommt es darauf an, dass je nachfolgendem Gewerk jeweils eine Referenz vorliegt, die in den letzten drei Jahren erbracht wurde (Abdeckung der Gewerke durch ein oder mehrere Referenzprojekte möglich, sofern z.B. alle Gewerke innerhalb einer Referenz erbracht wurden ist die Vorlage von dieser einen Referenz ausreichend):
- Malergewerbe hinsichtlich: Innenanstrich von Gebäuden
- Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
- Elektroinstallation hinsichtlich: elektrischen Leitungen und Armaturen, Kommunikationssystemen, Feuermeldeanlagen in Gebäuden
- Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallation hinsichtlich: Installation oder Einbau von: Sanitäranlagen sowie Ausführung von Klempnerarbeiten, Gasarmaturen, Geräten und Leitungen für Heizungsanlagen
- Bautischlerei hinsichtlich: Einbau von Türen, Rahmen, Einbauküchen aus Holz oder anderem Material, Einbau von Decken oder Trennwänden
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Die Darstellung der Referenzen muss jeweils folgende Angaben beinhalten:
- Name des Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft/Unterauftragnehmers, welcher die Referenz erbracht hat,
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer (Zur Überprüfung der Referenz erforderlich. Die Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben und die Bestimmungen der DSGVO eingehalten),
- Benennung des Referenzobjektes,
- Referenzbeschreibung,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Gewerke bezogene Angabe
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3. Anzahl der festangestellten Mitarbeiter bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre.
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4. Projektsprache: Der Bewerber hat zu versichern, dass die Projektsprache Deutsch ist und Schriftverkehr/Textform im Zusammenhang mit dem Projekt in deutscher Sprache erfolgt.
1. Unternehmensdarstellung:
Der Bewerber hat im Formblatt Bewerberauskunft (Anlage 1, Ziffer 8) sein Unternehmen/ die Bewerbergemeinschaft darzustellen, insbesondere welches Unternehmen unter ggf. Einbeziehung von Unterauftragnehmern für die folgenden Gewerke
- Malergewerbe
- Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
- Elektroinstallation
- Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallation
- Bautischlerei
vorgesehen ist.
Alternativ zur Unternehmensdarstellung zum Gewerk "Bautischlerei" wird die Unternehmensdarstellung für das handwerksähnliche Gewerbe "Einbau von genormten Baufertigteilen" zugelassen.
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2. Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber kann den Nachweis führen
- entweder durch Angabe der PQ-Registriernummern beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) gemäß nachfolgendem Punkt 2.1
oder
- durch die Eintragung der Handwerksrolle in Verbindung mit der Vorlage von Referenzen gemäß nachfolgender Punkte 2.2 und 2.3.
oder
- Kombinierte Nachweisführungsmöglichkeit: Hinsichtlich der jeweiligen Gewerke (Leistungsbereiche) kann auch eine Nachweisführung dahingehend erfolgen, dass einzelne Gewerke über die PQ-Registriernummer gemäß Punkt 2.1. und andere Gewerke gemäß Eintragung in der Handwerksrolle in Verbindung mit der Vorlage von Referenzen gemäß Punkt 2.2 und Punkt 2.3. nachgewiesen werden.
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Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern oder Zusammenschlüssen von Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft, kommt es darauf an, dass insgesamt alle Gewerke (Leistungsbereiche) abgedeckt sind.
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2.1 Eintragung PQ-Verzeichnis:
Bei dieser Nachweisführungsmöglichkeit kommt es darauf an, dass die Eintragung im PQ-Verzeichnis für nachfolgende Leistungsbereiche vorliegt:
- PQ-Nr. 112_10 Maler-, Lackierarbeiten, Beschichtungen und Tapezierarbeiten
- PQ-Nr. 112_05 Fliesen- und Plattenarbeiten
- PQ-Nr. 113_04 Elektroarbeiten
- PQ-Nr. 112_17 Klempnerarbeiten oder PQ-Nr.113_01 Gas-, Wasser-, Entwässerungs-anlagen in Gebäuden, Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen
- PQ-Nr. 112_15 Tischlerarbeiten
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2.2 Eintragung Handwerksrolle:
Bei dieser Nachweisführungsmöglichkeit kommt es darauf an, dass die Eintragung in der Handwerksrolle für nachfolgende Handwerke vorliegt:
- Maler und Lackierer
- Elektrotechniker
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Klempner oder Installateur und Heizungsbauer
- Tischler
Alternativ zur Eintragung in die Handwerksrolle für das Handwerk "Tischler" wird die Eintragung des Gewerbes "Einbau von genormten Baufertigteilen" im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe nach Anlage B2 der Handwerksordnung zugelassen.
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Erfüllt der Inhaber des Handwerksbetriebes nicht persönlich die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle, genügt es, einen Nachweis des eintragungsfähigen Betriebsleiters einzureichen.
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Für den Fall, dass der Bewerber nicht in Deutschland ansässig ist, ist das Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks gemäß EU/EWR-Handwerk-Verordnung (Verordnung über die für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz geltenden Voraussetzungen für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks) nachzuweisen.
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2.3 Angaben zu Unternehmensreferenzen:
Bei dieser Nachweisführungsmöglichkeit kommt es darauf an, dass je nachfolgendem Gewerk jeweils eine Referenz vorliegt, die in den letzten drei Jahren erbracht wurde (Abdeckung der Gewerke durch ein oder mehrere Referenzprojekte möglich, sofern z.B. alle Gewerke innerhalb einer Referenz erbracht wurden ist die Vorlage von dieser einen Referenz ausreichend):
- Malergewerbe hinsichtlich: Innenanstrich von Gebäuden
- Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
- Elektroinstallation hinsichtlich: elektrischen Leitungen und Armaturen, Kommunikationssystemen, Feuermeldeanlagen in Gebäuden
- Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallation hinsichtlich: Installation oder Einbau von: Sanitäranlagen sowie Ausführung von Klempnerarbeiten, Gasarmaturen, Geräten und Leitungen für Heizungsanlagen
- Bautischlerei hinsichtlich: Einbau von Türen, Rahmen, Einbauküchen aus Holz oder anderem Material, Einbau von Decken oder Trennwänden
Alternativ zu Unternehmensreferenzen für das Gewerk "Bautischlerei hinsichtlich: Einbau von Türen, Rahmen, Einbauküchen aus Holz oder anderem Material, Einbau von Decken oder Trennwänden" werden Unternehmensreferenzen für das handwerksähnliche Gewerbe "Einbau von genormten Baufertigteilen" zugelassen.
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Die Darstellung der Referenzen muss jeweils folgende Angaben beinhalten:
- Name des Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft/Unterauftragnehmers, welcher die Referenz erbracht hat,
- Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des dortigen Ansprechpartners mit Telefonnummer (Zur Überprüfung der Referenz erforderlich. Die Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben und die Bestimmungen der DSGVO eingehalten),
- Benennung des Referenzobjektes,
- Referenzbeschreibung,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Gewerke bezogene Angabe
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3. Anzahl der festangestellten Mitarbeiter bezogen auf Vollzeitstellen im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre.
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4. Projektsprache: Der Bewerber hat zu versichern, dass die Projektsprache Deutsch ist und Schriftverkehr/Textform im Zusammenhang mit dem Projekt in deutscher Sprache erfolgt.