Bereitstellung eines Anschlusses für Internet und IP-Telefonie Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-073-FIS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Spittelmarkt 10
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dakks.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines Anschlusses für Internet und IP-Telefonie
Bereitstellung eines Anschlusses für Internet und IP-Telefonie
Ausschreibungsgegenstand ist ein Vertrag über Internet-Dienstleistungen über maximal 48 Monate für die Bereitstellung einer Internetleitung an den Standorten der DAkkS in Berlin und Frankfurt am Main mit einer Bandbreite von je mindestens 500 Mbit/s symmetrisch sowie eines Anschlusses für IP-Telefonie mit einer Bandbreite von mindestens 20 Mbit/s für den Standort Berlin bzw. mindestens 10 Mbit/s für den Standort Frankfurt am Main.
- Optionale Erhöhung der Bandbreite Internetleitung auf max. 1.000 Mbit/s symmetrisch ohne Vertragsverlängerung
- Optionale Erhöhung der Bandbreite des Anschlusses für IP-Telefonie auf max. die doppelte Bandbreite des jeweiligen Anschlusses (d.h. Standort Berlin bis max. 40 Mbit/s; Standort Frankfurt bis maximal 20 Mbit/s) ohne Vertragsverlängerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung eines Anschlusses für Internet und IP Telefonie
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation im Rahmen des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über das Deutsche Vergabeportal https://www.dtvp.de/.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMC6847
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).