Vergabe der Inhaltsversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_10078
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Inhaltsversicherung
Vergabe der Inhaltsversicherung
Autobahn GmbH des Bundes
Heidestraße 15
10557 Berlin
Deutschland
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine Inhaltsversicherung für das Inventar (Büro- und Betriebsausstattung inkl. technischer Ausstattung, Vorräte) in den Betriebsstätten der Autobahn GmbH (z. B. der Zentrale, allen Niederlassungen, Außenstellen, Verkehrsleitzentralen und Autobahnmeistereien).
Ebenfalls soll Versicherungsschutz für Mehrkosten bestehen, die im normalen Betrieb der Versicherungsnehmerin nicht entstehen und infolge eines Sachschadens durch eine der versicherten Gefahren nach dem Vertrag an einer dem Betrieb dienenden Sache von der Versicherungsnehmerin zur Fortführung des Betriebes bzw. zur Vermeidung oder Verminderung einer Betriebsunterbrechung aufgewendet werden müssen.
Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr, beginnend ab dem 01.01.2024. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit von Jahr zu Jahr um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Hauptfälligkeit liegt auf dem 01.01. eines jeden Jahres. Die maximale Verlängerung bezieht sich auf einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren (bis zum 01.01.2028) mit jährlicher Kündigungsoption.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Nachweis der Eignung des Bewerbers/Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV: Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) (Formblatt C-F1 - Erklärung zum Unternehmen). Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung C-F1 pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft). Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
1.2 Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis: Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
1.3 Erklärung zur Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass dieser über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates in der ausgeschriebenen Sparte verfügt (Formblatt C-EE-Eigenerklärungen zur Eignung). Mindestanforderung: Erklärung zur Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
1.1 Erklärung zum Rückversicherungsschutz: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass er unter Berücksichtigung des konkreten Risikos über einen ausreichenden Rückversicherungsschutz verfügt und die Versicherungsverträge bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen sind (Formblatt C-EE-Eigenerklärungen zur Eignung).
Erklärung zum Vorliegen von Rückversicherungsschutz. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss
1.1 Erklärung zu Referenzen: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass er über mindestens drei Referenzen vergleichbare Referenzen verfügt (Formblatt C-EE-Eigenerklärungen zur Eignung) und Einreichung der Referenzen in dem Formblatt C-F.4.1. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese vergleichbare Versicherungsverträge (Sach- und Mehrkostenversicherung) beinhaltet. Bei Bietern, die sich als gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft bewerben, müssen die Referenzen mindestens bei dem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, welches später auch entsprechende Leistungen erbringt.
1.2 Erklärung zur Schadensabteilung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass dieser über eine eigene oder autorisierte deutschsprachige Schadensabteilung für die Bearbeitung von Schäden zu Sach- und Mehrkosten-Versicherungsverträgen an einem Standort in Deutschland verfügt (Formblatt C-EE-Eigenerklärungen zur Eignung).
1.3 Erklärung zum Datenschutzkodex: Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass dieser dem Datenschutzkodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beigetreten ist. (Formblatt C-EE-Eigenerklärungen zur Eignung)
Zu 1.1: Es muss sich um Referenzen über vergleichbare Versicherungsverträge (Sach- und Mehrkostenversicherung) handeln, die in den letzten drei Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Zu 1.2: Erklärung zur Schadensabteilung. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Zu 1.3: Erklärung zum Datenschutzkodex. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Erklärung zu den Russlandsanktionen: Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher (Formblatt F4.3-Eigenerklärung zu Russlandsanktionen). Mindestanforderung: Das Formblatt ist ausgefüllt mit
einzureichen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Zudem wird betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
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