ITDZ Berlin: MacMon-Lizenzen und Pflege Referenznummer der Bekanntmachung: 084_2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3090283055
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
ITDZ Berlin: MacMon-Lizenzen und Pflege
Lieferung von den bestehenden 39.500 MacMon Lizenzen sowie der Erweiterung zzgl. alle Leistungen für die Bereitstellungen der Lizenzen, deren Pflege und weitere Dienstleistungen für MacMon Produkte
Lieferung von den bestehenden 39.500 MacMon Lizenzen sowie der Erweiterung zzgl. alle Leistungen für die Bereitstellungen der Lizenzen, deren Pflege und weitere Dienstleistungen für MacMon Produkte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MacMon-Lizenzen und Pflege
Postanschrift: Brunsbütteler Damm 156-172
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13581
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(Legende siehe III.1.1)
III.2.2.4 (A) Der Bieter weist durch schriftliche Zusicherung der in der Hotline beschäftigten Mitarbeiter*innen nach, dass die Hotline in der Zeit von 00:00 bis 24:00 jeden Tag im Jahr durch fachkundige Mitarbeiter*innen besetzt ist, um jederzeit Störungs-/Fehlermeldungen des ITDZ Berlin entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können (formlos). Das eingesetzte Personal muss fließend deutsch in Wort und Schrift beherrschen, deutschsprachiger Mitarbeiter Service auch direkt beim AG vor Ort oder äquivalent.; *A,*L
Mindestanforderung: mindestens 6 MacMon zertifizierte Mitarbeiter*innen
Hotline in der Zeit von 00:00 bis 24:00 jeden Tag im Jahr durch zwei fachkundige Mitarbeiter*innen besetzt
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
I) Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertage gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II) Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10713
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 3090283055
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/