Vertrag Betriebsfeuerwehr ab 2023 - Abruf optionaler Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 141-404004
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 302000374000
Fax: +49 302000374505
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag Betriebsfeuerwehr ab 2023 - Abruf optionaler Leistungen
Vergabe von Dienstleistungen für die Errichtung und Vorhaltung einer Betriebsfeuerwehr auf dem Gelände des Flughafen Tempelhof.
Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahme S05 wurde festgestellt, dass das angedachte Brandbekämpfungs- und Rettungskonzept nicht ausreichend für den benötigten Schutzstatus umsetzbar ist. In Abstimmung mit dem Planer, Sigeko, Berufsgenossenschaft, Auftragnehmer Bau, Betriebsfeuerwehr und Brandschutzkoordinator THF wurde eine umsetzbare und wirtschaftliche Lösung erarbeitet. Diese sieht die Überwachung der 20 m hoch gelegenen Arbeitsfelder mittels mobiler Brandmelder pro Achsenfeld vor. Für den schnellen Löscheinsatz werden weiterhin Trockenlöschleitungen an den Gerüsttürmen installiert, damit im Brandfall umgehend der Löschangriff gestartet werden kann. Die zu beauftragenden Leistungen sind Bestandteil des sekundären LV des Betriebsfeuerwehrvertrags (optionale Leistungen).
- Prüfen, Wartung und Instandsetzung sowie Neubeschaffung von Feuerlöschern
- Prüfung von ortsfesten trockenen Löschwasserleitungen, Wandhydranten und Unterflurhydranten
- Brandsicherheitswachen
- Sanitätsdienst
- Aufgaben im operativen Bereich
- Technische Hilfeleistung
- Kompensationsarbeiten für Arbeiten an der Löschwasserversorgung
- Höhen und Tiefenrettung
- Administrative Tätigkeiten
- Bereitstellung von temporärer Sicherheitsbeleuchtung
- Bereitstellung von temporären Funk Brandmeldeanlagensysteme
- Bereitstellung von temporären Entrauchungsanlagen
- Beschilderung
Dem Auftraggeber steht die einseitige Option zu, die optionalen Leistungen zu beauftragen. Nach erfolgtem schriftlichen Abruf durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer zur Ausführung der abgerufenen optionalen Leistungen verpflichtet. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der optional ausgeschriebenen Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es handelt sich um einen Abruf von optionalen LV-Positionen, die im ursprünglichen Vergabeverfahren für den Vertrag der Betriebsfeuerwehr ab 2023 bereits angeboten und bezuschlagt wurden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/