Generalunternehmerauftrag über die Errichtung eines Studierendenwohnheims in der HafenCity in Hamburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Von-Melle-Park 2
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20146
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sven Lorenz
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stwhh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmerauftrag über die Errichtung eines Studierendenwohnheims in der HafenCity in Hamburg
Gegenstand des Bauauftrags ist die Errichtung einer Studierendenwohnanlage mit 370 Wohnplätzen in der HafenCity Hamburg im Rahmen des Neubauprojekts TIDE. Das zu errichtende Gebäude ist in zwei Teileigentumseinheiten aufgeteilt. Die eine Teileigentumseinheit wird von dem Studierendenwerk Hamburg AöR als Studierendenwohnanlage errichtet. Die andere Teileigentumseinheit wird von der Digital Art Museum GmbH für die Nutzung als Digital Art Museum errichtet. Es wurde ein Generalunternehmervertrag abgeschlossen.
HafenCity, Hamburg
Gegenstand des Bauauftrags ist die Errichtung einer Studierendenwohnanlage mit 370 Wohnplätzen in der HafenCity Hamburg im Rahmen des Neubauprojekts TIDE. Das zu errichtende Gebäude ist in zwei Teileigentumseinheiten aufgeteilt. Die eine Teileigentumseinheit wird von dem Studierendenwerk Hamburg AöR als Studierendenwohnanlage errichtet. Die andere Teileigentumseinheit wird von der Digital Art Museum GmbH für die Nutzung als Digital Art Museum errichtet. Es wurde ein Generalunternehmervertrag abgeschlossen.
Das Studierendenwerk ist kein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 GWB. Es ist insbesondere kein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB, weil es nicht überwiegend von staatlichen Stellen nach § 99 Nr. 1 oder 3 GWB einzeln oder gemeinsam durch Beteiligung oder auf sonstige Weise finanziert wird, auch nicht der Leitung der Aufsicht durch staatliche Stellen im Sinne des § 99 Nr. 1 oder 3 GWB unterliegt und auch nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder eines seiner zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe durch staatliche Stellen im Sinne des § 99 Nr. 1 oder 3 GWB bestimmt worden sind. Das Recht der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach Teil 4 des GWB (sog. Kartellvergaberecht) findet aus diesem Grund für den vorliegend bekanntgemachten Vertragsschluss keine Anwendung. Diese Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig. Die Angabe des Auftragswertes von 1 EUR in II.1.7) erfolgt lediglich symbolhaft, da das Studierendenwerk nicht zu Veröffentlichung verpflichtet ist und dieser Wert daher nicht mitgeteilt werden muss.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Das Studierendenwerk ist kein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 98 GWB. Es ist insbesondere kein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB, weil es nicht überwiegend von staatlichen Stellen nach § 99 Nr. 1 oder 3 GWB einzeln oder gemeinsam durch Beteiligung oder auf sonstige Weise finanziert wird, auch nicht der Leitung der Aufsicht durch staatliche Stellen im Sinne des § 99 Nr. 1 oder 3 GWB unterliegt und auch nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder eines seiner zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe durch staatliche Stellen im Sinne des § 99 Nr. 1 oder 3 GWB bestimmt worden sind. Das Recht der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach Teil 4 des GWB (sog. Kartellvergaberecht) findet aus diesem Grund für den vorliegend bekanntgemachten Vertragsschluss keine Anwendung. Diese Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig und dient der Sicherstellung größtmöglicher Rechtssicherheit, ohne dass damit die Geltung der Vorschriften nach dem 4. Teil des GWB anerkannt wird.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Spaldingstraße 64
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis: Da es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne des § 103 Abs. 1 GWB handelt, wird der Gesamtwert unter II.1.7) und V.2.4) nicht genau veröffentlicht. In den Formularfeldern zum Beschaffungswert (unter II.1.7) und V.2.4)) ist jeweils symbolhaft 1 EUR eingetragen, da sich das Formular nur mit einer eingetragenen Ziffer schließen lässt.
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4042840-3230
Fax: +49 4042794-0997
Das Studierendenwerk Hamburg AöR ist kein öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB, so dass es sich folglich bei dem mit vorliegender Bekanntmachung angezeigten Vertragsschluss nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages gemäß § 103 Abs. 1 GWB handelt, die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB über das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge mithin keine Anwendung finden. Soweit Dritte hiervon abweichend die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Wege eines Nachprüfungsverfahrens begehren, gilt in Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen insbesondere Folgendes:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Soweit mit dem Nachprüfungsantrag die Unwirksamkeit des Auftrags geltend gemacht wird, weil der Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben worden sei, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).