Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau Bahnhof (Bf) Budenheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43215
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ayhan Tekelioglu, Sascha Otten
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau Bahnhof (Bf) Budenheim
Geplant werden soll die Modernisierung und der barrierefreie Ausbau des Bahnhof (Bf) Budenheim. Der Bahnhof liegt an der Strecke 3510 Bingen Hbf - Mainz Hbf bei km 23,1. Vorgesehen ist die Erhöhung der Bahnsteige, Erneuerung der Beleuchtung der Elektro- und Beleuchtungsanlagen und Herstellung der Barrierefreiheit durch den Neubau von Rampenanlagen. Übertragen werden die Leistungsphasen 5-6 der Objektplanung Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerk und Technische Ausrüstung. Sowie die Leistungsphasen 2-6 der Tragwerksplanung. Optionale werden die Leistungsphasen 7-9 der Planung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerk und die Leistungsphasen 7+9 der Technischen Ausrüstung ausgeschrieben. Nähere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen: Modernisierung und barrierefreier Ausbau Bahnhof (Bf) Budenheim
Postanschrift: Ettlinger Str. 27
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Budenheim
Geplant werden soll die Modernisierung und der barrierefreie Ausbau des Bahnhof (Bf) Budenheim. Der Bahnhof liegt an der Strecke 3510 Bingen Hbf - Mainz Hbf bei km 23,1. Vorgesehen ist die Erhöhung der Bahnsteige, Erneuerung der Beleuchtung der Elektro- und Beleuchtungsanlagen und Herstellung der Barrierefreiheit durch den Neubau von Rampenanlagen. Übertragen werden die Leistungsphasen 5-6 der Objektplanung Verkehrsanlage, Ingenieurbauwerk und Technische Ausrüstung. Sowie die Leistungsphasen 2-6 der Tragwerksplanung. Optionale werden die Leistungsphasen 7-9 der Planung Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerk und die Leistungsphasen 7+9 der Technischen Ausrüstung ausgeschrieben. Nähere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift: Ettlinger Str. 27
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
NT05: Leistungsänderungen Nr. 5, Zusätzliche Entwurfsplanung und Ausführungsplanung sowie Vorbereitung der Vergabe für Gleisbau bzw. Oberbauarbeiten, Kabeltiefbau und Errichtung von 4 Wetterschutzhäusern
In der als Planungsgrundlage übergebenen EP wurden keine Aussagen über Arbeiten an Gleisen und Weichen getätigt. Dies betrifft auch die Planungsleistungen für Kabeltiefbauarbeiten, die in der EP fehlten. In der als Planungsgrundlage übergebenen EP wurden keine detaillierten Aussagen über die Herstellung der Wetterschutzhäuser zur Verfügung gestellt.
Da die Planung bereits durch den AN erfolgt ist, kann dieser die Ergänzungen und Änderungen in der Planung in Kürze erarbeiten. Ein neuer Planer müsste sich erst in die Planung einarbeiten und würde somit mehr Stunden benötigen, als der bereits vertraglich gebundene AN. Synergieeffekt durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gingen beim Wechsel des AN verloren. Eine Vergabe an einen anderen AN wäre mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Um im Zeit- und Kostenrahmen nicht noch weiter in Verzug zu geraten, sind die zusätzlichen Leistungen der ausführenden Firma zwingend erforderlich.