Wagenkasten- und Drehgestellsanierung der U-Bahn Serie F84 - F92 Referenznummer der Bekanntmachung: FG1-0255-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Wagenkasten- und Drehgestellsanierung der U-Bahn Serie F84 - F92
Wagenkasten- und Drehgestellsanierung der U-Bahn Serie F84 - F92
Berlin
Wagenkasten- und Drehgestellsanierung an 6 Doppeltriebwagen
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Ein bestehender Vertrag für die gleiche Leistung musste wegen Insolvenz des Autragnehmers beendet werden. Um den kurzfristigen Bedarf zu decken, soll eine Interimsvergabe ausgeführt bzw ein Interimsvertrag geschlossen werden. Aus der vorgenannten Situation ist eine Beschleunigung des Verfahrens notwendig. Daher soll in Anlehnung des beschriebenen Ausnahmetatbestand vom § 13 Abs. 2 Nr. 4 SektVO ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb ausgesteuert werden. Eine neue Vergabe für die weitere Ausführung der Leistung im größeren Rahmen ist derzeit in Vorbereitung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wagenkasten- und Drehgestellsanierung der U-Bahn Serie F84 - F92
Postanschrift: Karl-Marx-Straße, 39
Ort: Delitzsch
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 04509
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 342029700
Fax: +49 34202970307
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.