Wartung, Funktionsprüfung der Feststellanlagen, sicherheitstechnische- und DGUV-Prüfung von kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen für 41 Dienstliegenschaften in Sachsen, VOEK 123-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 123-23

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgabem
Postanschrift: Fasanenstr. 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=529994
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=529994
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wartung, Funktionsprüfung der Feststellanlagen, sicherheitstechnische- und DGUV-Prüfung von kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen für 41 Dienstliegenschaften in Sachsen, VOEK 123-23

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 123-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen für:

die Wartung, die Funktionsprüfung der Feststellanlagen, die sicherheitstechnische Prüfung und die DGUV-Prüfung Vorschrift 4

für hand- und kraftbetätigte Anlagen mit und ohne Feststellanlagen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50710000 Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
NUTS-Code: DED2C Bautzen
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DED2D Görlitz
NUTS-Code: DED2E Meißen
Hauptort der Ausführung:

41 Dienstliegenschaften in Sachsen:

Die Adressen der 41 Dienstliegenschaften sind auf Grund der limitierten Zeichenverfügbarkeit einzelner Felder auf der Vergabe-Plattform unter II.2.14) Zusätzliche Angaben aufgeführt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen für die Wartung, Funktionsprüfung der Feststellanlagen, die sicherheitstechnische und DGUV-Prüfung von kraft- und handbetätigten Anlagen mit und ohne Feststellanlagen.

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Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen:

- Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand- und kraftbetätigten Anlagen allgemein

- Funktionsprüfung der Feststellanlagen

- Sicherheitstechnische Prüfung

- Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4

- zusätzliche Dokumentation (Pflege der Bestandslisten)

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Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistung:

- Erstellung von Betriebs/ Prüfbücher

- Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen

- Stundenverrechnungssatz für Instandsetzungsleistungen

- Fahrtkostenpauschale

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Der Auftrag umfasst insgesamt 856 hand - und kraftbetätigte Anlagen (Anzahl Anlagen in Stück):

handbetätigte Anlagen (765 Stück) :

712 Stück Drehflügeltüren

455 Stück Drehflügeltüren; 1 TF; ohne FSA

44 Stück Drehflügeltüren; 2 TF; ohne FSA

126 Stück Drehflügeltüren; 1 TF; mit FSA

87 Stück Drehflügeltür; 2 TF; mit FSA

53 Stück Tore

50 Stück Sektionaltore; ohne FSA

3 Stück Schiebetore; 1 TF; mit FSA

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kraftbetätigte Anlagen (91 Stück):

91 Stück Tore

2 Stück Drehflügeltore; 2 TF; ohne FSA

9 Stück Schiebetore; ohne FSA

12 Stück Kipptore; ohne FSA

10 Stück Rolltore; ohne FSA

58 Stück Sektionaltore; ohne FSA

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Dem AN werden die in dem Leistungsverzeichnis und der/den Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen übertragen. Die Wartung und Instandsetzung erfolgt termin und fachgerecht sowie mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik.

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Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung und Prüfung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte / Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung und Prüfung nicht erhöhen. ---

Bei denen im Leistungsverzeichnis angegebenen Bedarfspositionen besteht generell nur ein Anspruch auf Vergütung: ausschließlich nach gesonderter Beauftragung in Textform durch die AG und einen, zusammen mit der Rechnung eingereichten und von der AG bestätigten Leistungsnachweis. Ein pauschaler Anspruch auf Abrechnung besteht nicht!

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Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 29/02/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch, einmalig, um 2 weitere Jahre, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate, vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens am

28.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Voraussetzung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung ist folgende Qualifikation des Personals:

- Qualifikation „Sachkundiger zur Prüfung für kraftbetätigte Türen und Tore gem. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7“ besitzt

- Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677

- Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)

-

Diese Nachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen und sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Fehlende Nachweise führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.

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Aus Gründen der limitierten Zeichenverfügbarkeit einzelner Felder auf der Vergabe-Plattform, werden nachfolgend die Hauptorte der Ausführung aufgelistet:

1. Überholgarage Schmilka; An der B172; 01814 Bad Schandau

2. THW Ortsverband - Bautzen; Käthe-Kollwitz-Straße 15; 02625 Bautzen

3. HZA (Hauptzollamt), BuWe (Bundeswehr), GZD (Generalzolldirektion); Käthe-Kollwitz-Straße 15; 02625 Bautzen

4. BPOLI (Bundespolizeiinspektion) - Berggießhübel; Talstraße 42; 01816 Bad Gottleuba - Berggießhübel

5. BPOLR (Bundespolizeirevier) - Breitenau (A17); Börnerdorf Nr.1a; 01825 Bad Gottleuba - Berggießhübel / Ortsteil: Börnerdorf

6. EBA (Eisenbahnbundesamt) - Zentrale Dienste, Außenstelle Dresden; August-Bebel-Straße 10; 01219 Dresden

7. BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben); August-Bebel-Straße 19; 01219 Dresden

8. BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben); Parkplatz; August-Bebel-Straße 30; 01219 Dresden

9. KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) und BAG (Bundesamt für Güterverkehr), Außenstelle Dresden; Bernhardstraße 62; 01187 Dresden

10. GZD (Generalzolldirektion); Carusufer 3-5; 01099 Dresden

11. THW Ortsverband - Dresden; Fabricestraße 5; 01099 Dresden

12. BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin); Fabricestraße 8; 01099 Dresden

13. ZFA (Zollfahndungsamt) - Hansazentrum; Fritz-Reuter-str. 32; 01099 Dresden

14. HZA (Hauptzollamt) - Dresden; Hartmut-Dost-Straße 5; 01099 Dresden

15. JKI (Julius Kühn Institut) / Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen; Lohmener Straße 10 / 12; 01326 Dresden

16. WSA (Wasser- u. Schifffahrtsamt) - Dresden; Moritzburger Strasse 1; 01127 Dresden

17. JKI (Julius Kühn Institut) / Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen; Pillnitzer-Platz 3a ; 01326 Dresden - Pillnitz

18. BNetzA (Bundesnetzagentur); Semperstraße 7; 01069 Dresden

19. BPOLI (Bundespolizeiinspektion) Ebersbach; Camillo-Gocht-Straße 9; 02730 Ebersbach

20. GZD (Generalzolldirektion) Ebersbach; Königswalder Straße 18; 02730 Ebersbach - Neugersdorf

21. THW Ortsverband - Görlitz; Am Flugplatz 8a; 02828 Görlitz

22. GÜG (Grenzübergang) - Ludwigsdorf; An der Autobahn 10/15; 02828 Görlitz

23. GÜG (Grenzübergang) - Görlitz; Parkstraße 4; 02826 Görlitz

24. HZA (Hauptzollamt) DD, MKG (Mobile Kontrollgruppe) Görlitz; Schützenstraße 6; 02826 Görlitz

25. BPOL (Bundespolizei); Waldweg 22; 02788 Hirschfelde

26. THW Ortsverband - Kamenz; Garnisionsplatz 8; 01917 Kamenz

27. BPOLI (Bundespolizeiinspektion) - Altenberg, BPOLR (Bundespolizeirevier) - Krippen; Friedrich-Gottlob-Keller-Straße 1; 01814 Bad Schandau

28. BPOLFLS (Bundespolizeifliegerstaffel) - Bautzen - Litten; Weißenberger Straße 1; 02627 Kubschütz

29. BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben); I-Trupp (Instandhaltungs-Trupp) Löbau ; Jägerstraße 13; 02708 Löbau

30. BPOL (Bundespolizei) Schulungszentrum; James-von-Moltke-Straße 8; 02708 Löbau

31. HZA (Hauptzollamt) SG' e Löbau und RSA (Raumschießanlage); Weststraße 16; 02708 Löbau

32. HZA (Hauptzollamt) DD, MKG (Mobile Kontrollgruppe) Görlitz, Dienstsitz Zodel; Dorfstraße 109; 02829 Neißeaue

33. Überholgarage Neurehefeld; Grenzstraße 9; 01773 Altenberg OT Neurehefeld

34. BPOLD PIR (Bundespolizei-Direktion) - Pirna; Rottwerndorfer Straße 22; 01796 Pirna

35. THW Ortsverband - Pirna; Rottwerndorfer Straße 45p; 01796 Pirna

36. Zoll / BPOL (Bundespolizei); Rottwerndorfer Straße 45i; 01796 Pirna

37. THW Ortsverband - Radebeul; Wilhelm-Eichler-Straße 38; 01445 Radebeul

38. Bildungszentrum Schleife ; Spremberger Straße 31; 02959 Schleife

39. BPOLR (Bundespolizeirevier) / BFB (Bundesfiorstbetrieb) - Lausitz; Muskauer Forst 1; 02957 Weißkeißel

40. THW Ortsverband - Zittau; Sachsenstraße 22; 02763 Zittau

41. HZA (Hauptzollamt) - Dresden, KEV (Kontrolleinheit Verkehrswege) Zittau (Halle 9) ; Villingenring 10; 02763 Zittau

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Sicherheitsbestimmungen

Der AN hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter/ innen die Haus- bzw. Sicherheitsregeln der Wirtschaftseinheit (WE)/Liegenschaft einhalten. Das Wach- und Kontrollpersonal des Nutzers ist berechtigt, den AN beim Betreten, Verlassen oder während des Aufenthaltes im Bereich der Liegenschaft zu kontrollieren. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Sicherheitsvorschriften des Nutzers kann der Zutritt für Personal des AN eingeschränkt, vorübergehend oder auf Dauer verwehrt werden.

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Verschwiegenheit/Datenschutz

Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen. Der AN hat seine Verschwiegenheit und die seiner Mitarbeiter sicherzustellen.

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Soweit der AN in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten.

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Zutrittsvoraussetzungen

Zusätzlich zu den Vorgaben im Wartungsvertrag hat der AN folgendes zwingend einzuhalten:

- Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses beim Nutzer bzw. Beauftragten der AG

- Normalerweise, gewähren Beauftragte der Nutzer den Zutritt zu den WE' s.

(Terminvereinbarungen, Abzeichnungen der Leistungsnachweise, erfolgen ebenfalls durch die Beauf-tragten der Nutzer)

- Ggf. werden die Fachkräfte des AN durch den Nutzer bzw. Beauftragten der AG begleitet. Die Entscheidung obliegt dem Nutzer.

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Ohne vollständige Erfüllung aller, inkl. der nachfolgenden Voraussetzungen (fehlender Legitimation, Vorlage eines gültigen Personalausweises / Reispasses etc.) kann der Zutritt zur Liegenschaft durch die AG oder dem Nutzer bzw. Beauftragten der AG verwehrt werden, ohne dass ein Anspruch auf Vergütung besteht.

Von dieser Regelung kann in bestimmten Ausnahmefällen, z. B. Havariefall, dringende Reparaturarbeiten etc. abgewichen werden. Jedoch nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung, mit den im Wartungsvertrag genannten Personen oder Dienststellen.

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Alle hierfür zusätzlich entstehenden Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen und damit abgegolten.

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Personalausweis / Reisepass

Gilt generell für alle WE' s:

Der AN hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass dem Nutzer bzw. dem Beauftragten der AG vor Ort vorzulegen und für die Dauer des Aufenthaltes mitzuführen.

-

WEs des Zolls und der Bundespolizei:

Für diese WE' s gilt:

Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz, Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol - Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.

-

Vorherige Anmeldung

Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der AN seine Mitarbeiter spätestens

5 Werktage vor Auftragsausführung anzumelden.

Dazu hat der AN mind. anzugeben:

- Name

- Vorname

- Geburtsdatum

- Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ)

Änderungen zu den vorgenannten Angaben sind unverzüglich vor Leistungserbringung selbstständig durch den AN mitzuteilen. Die Anmeldung hat per E - Mail zu erfolgen und ist an das an das Funktionspostfach (Die konkreten Kontaktdaten werden nach Zuschlagserteilung mitgeteilt.) zu schicken.

-

WE des Zolls:

Für diese WE gilt:

WE: 106762; ZFA (Zollfahndungsamt) - Hansazentrum; Fritz-Reuter -Str. 32; 01099 Dresden

Ggf. werden die eingesetzten Fachkräfte des ANs, durch Mitarbeiter des Zolls oder anderen begleitet.

Die Entscheidung obliegt dem Nutzer.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/09/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/09/2023
Ortszeit: 00:00
Ort:

Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.

Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit dem Angebot sind einzureichen:

1. Angebotsschreiben (Anlage B-01), Firma und Name des Erklärenden in lesbarer Form (Textform) möglich ist auch die fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur

2. Vordruck „Leistungsverzeichnis“ (Anlage B-02), ausgefüllt in PDF- und GAEB-Format

3. Vordruck „Bieterauskunft und Eignungskriterien“ (Anlage B-03), ausgefüllt

4. Formblatt „Grundlagen der Angebotskalkulation“ (Anlage B-04), ausgefüllt (nur bei Abgabe eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. optionaler Verlängerung)

5. Preisgleitklausel (Anlage C-06), ausgefüllt (nicht bei Festpreisangeboten)

6. Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), ausgefüllt (sofern zutreffend)

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Erst auf gesonderte Aufforderung der Auftraggeberin sind einzureichen:

1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2)

2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4)

3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe

4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar)

5. Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung

6. Nachweis für die Befähigung „Prüfung von kraftbetätigten Türen und Tore“ gemäß Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7

7. Nachweis der Zertifizierung zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677

8. Nachweis als „Elektrofachkraft“ gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) oder als „Befähigte Person“ gem. § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder gleichwertige Qualifikation

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Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen.

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Eine Ortsbesichtigung ist freiwillig und im Zeitraum vom 21.08.2023 bis zum 01.09.2023 möglich. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 14.08.2023 vereinbart werden. Die Ansprechpersonen dafür sind den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) zu entnehmen. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.

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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.

Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.

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Im Leistungsverzeichnis müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.

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Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

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Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.

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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.

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-Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.

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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.

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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 13.09.2023 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.

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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe

HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234

E-Mail:

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2023