Planung von Videoüberwachungsanlagen (ITK/50Hz) an 14 Verkehrsstationen (Video RB Mitte Welle 3): LPH 1-3+5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33233

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fredy-Aldo Tsangue-Jiatsa, Diana Schiebel
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planung von Videoüberwachungsanlagen (ITK/50Hz) an 14 Verkehrsstationen (Video RB Mitte Welle 3): LPH 1-3+5-7

Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33233
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71356400 Technische Planungsleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71356400 Technische Planungsleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Planung von Videoüberwachungsanlagen an den Verkehrsstationen: Ffm Flughafen Fernbahnhof und Ffm Flughafen Regionalbahnof

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/10/2018
Ende: 31/12/2019
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 181-410961

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI33233_92265850_NT05
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Ffm Flughafen Fernbahnhof, Frankfurt Flughafen Regionalbahnhof

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
17/09/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/07/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71356400 Technische Planungsleistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71356400 Technische Planungsleistungen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Frankfurt am Main

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planung von Videoüberwachungsanlagen an den Verkehrsstationen: Ffm Flughafen Fernbahnhof und Ffm Flughafen Regionalbahnof

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/10/2018
Ende: 31/12/2019
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

NT05: Überarbeitung der EP Darmstadt Hbf: Änderung der Aufgabenstellung

Überarbeitung der EP Hanau Hbf: die in den Bestandsplänen aufgeführten Kabelwege waren nicht nutzbar. Die Informationen

über den BPOL-Arbeitsplatz lagen zu Planungsbeginn nicht vor und mussten während des Planungsprozesses mit dem BPOL

abgestimmt werden.

Überarbeitung der EP Gießen Hbf: die geplanten Kameras auf der Personenüberführung sollen nicht mehr realisiert werden. Es

mussten Änderungen in mehreren Planunterlagen vorgenommen werden.

Überarbeitung der EP Fulda Hbf: Ertüchtigung des Technikraums

Überarbeitung der EP FFM West: der Technikraum musste für die neue Videoanlage geändert werden. Neue Kabeltrassen

mussten ermittelt.

Überarbeitung der AP Mainz Hbf: Die Ausführungsplanungen für die Gewerke ITK und 50Hz mussten aufgrund einer Änderung

der Aufgabenstellung überarbeitet werden. Der ursprünglich vorgesehene Technikraum U1.3.06 musste aufgrund von Bedenken

von Planern und der Errichterfirma umgeplant werden.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die Änderung der Aufgabenstellung resultieren durch die geänderten Anforderungen der Nutzer (bspw. BPOL) oder aus

Anforderungen, die aus dem Bestandsanlagen resultiert, die erst mit Vorbereitung auf den Baubeginn bzw. im Laufe der

Baumaßnhamen gemeinsam mit dem BauAN festgestellt wurden.

Der vermehrte Abstimmungsbedarf an allen 6 Standorten resultiert weitesgehend durch Schnittstellenprojekte bzw.

Paralleprojekten an den Stationen, die im Bau bzw. der Vorbereitung darauf Berücksichtigung finden müssen. Der Planer DB

E&C ist bereits in der Planung in die Maßnahme eigebunden. Zur Nutzung von Synergieeffekten sollte die Erbringung der

zusätzlichen Planung durch DB E&C erfolgen. Neben der Ersparnis zusätzlichen Koordinationsaufwands, ergeben sich hierdurch

ebenfalls zeitliche Vorteile und Schnittstellenreduzierungen.

VII.2.3)Preiserhöhung