Planung von Videoüberwachungsanlagen (ITK/50Hz) an 14 Verkehrsstationen (Video RB Mitte Welle 3): LPH 1-3+5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33233
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fredy-Aldo Tsangue-Jiatsa, Diana Schiebel
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung von Videoüberwachungsanlagen (ITK/50Hz) an 14 Verkehrsstationen (Video RB Mitte Welle 3): LPH 1-3+5-7
Planung von Videoüberwachungsanlagen an den Verkehrsstationen: Ffm Flughafen Fernbahnhof und Ffm Flughafen Regionalbahnof
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ffm Flughafen Fernbahnhof, Frankfurt Flughafen Regionalbahnhof
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
Planung von Videoüberwachungsanlagen an den Verkehrsstationen: Ffm Flughafen Fernbahnhof und Ffm Flughafen Regionalbahnof
NT05: Überarbeitung der EP Darmstadt Hbf: Änderung der Aufgabenstellung
Überarbeitung der EP Hanau Hbf: die in den Bestandsplänen aufgeführten Kabelwege waren nicht nutzbar. Die Informationen
über den BPOL-Arbeitsplatz lagen zu Planungsbeginn nicht vor und mussten während des Planungsprozesses mit dem BPOL
abgestimmt werden.
Überarbeitung der EP Gießen Hbf: die geplanten Kameras auf der Personenüberführung sollen nicht mehr realisiert werden. Es
mussten Änderungen in mehreren Planunterlagen vorgenommen werden.
Überarbeitung der EP Fulda Hbf: Ertüchtigung des Technikraums
Überarbeitung der EP FFM West: der Technikraum musste für die neue Videoanlage geändert werden. Neue Kabeltrassen
mussten ermittelt.
Überarbeitung der AP Mainz Hbf: Die Ausführungsplanungen für die Gewerke ITK und 50Hz mussten aufgrund einer Änderung
der Aufgabenstellung überarbeitet werden. Der ursprünglich vorgesehene Technikraum U1.3.06 musste aufgrund von Bedenken
von Planern und der Errichterfirma umgeplant werden.
Die Änderung der Aufgabenstellung resultieren durch die geänderten Anforderungen der Nutzer (bspw. BPOL) oder aus
Anforderungen, die aus dem Bestandsanlagen resultiert, die erst mit Vorbereitung auf den Baubeginn bzw. im Laufe der
Baumaßnhamen gemeinsam mit dem BauAN festgestellt wurden.
Der vermehrte Abstimmungsbedarf an allen 6 Standorten resultiert weitesgehend durch Schnittstellenprojekte bzw.
Paralleprojekten an den Stationen, die im Bau bzw. der Vorbereitung darauf Berücksichtigung finden müssen. Der Planer DB
E&C ist bereits in der Planung in die Maßnahme eigebunden. Zur Nutzung von Synergieeffekten sollte die Erbringung der
zusätzlichen Planung durch DB E&C erfolgen. Neben der Ersparnis zusätzlichen Koordinationsaufwands, ergeben sich hierdurch
ebenfalls zeitliche Vorteile und Schnittstellenreduzierungen.