Pflege der Software BMC Remedy IT Servicemanagement und optionale Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2023-060-17-IT2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platz der Republik 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege der Software BMC Remedy IT Servicemanagement und optionale Leistungen
Pflege der Software "BMC Remedy IT Servicemanagement" und optionale Leistungen
Berlin-Mitte
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen:
• die Pflege der in der Verwaltung des Deutschen Bundestages verwendeten Standardsoftware "BMC Remedy IT Service Management Suite",
• IT-Dienstleistungen für von "BMC Action Request System" und Remedy-ITSM und
• optional: Überlassung zusätzlicher Lizenzen (Concurrent User Licences und Named User Licences) und entsprechende Anpassung der Pflegeleistungen/des EVB-IT-Pflegevertrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Unterlage, die mit dem Angebot vorzulegen ist:
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der jährliche Umsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) betragen haben.
Bei Bietergemeinschaften oder im Fall der Eignungsleihe, sind die jeweiligen Jahresumsätze zu addieren (es genügt, wenn die erforderliche Gesamtsumme dadurch erreicht wird).
Unterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen ist:
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die Unterschreitung der oben genannten Mindestanforderung über den Umsatz führt zur Nichtberücksichtigung des Angebots.
Bei Bietergemeinschaften oder im Fall der Eignungsleihe, sind die jeweiligen Jahresumsätze zu addieren (es genügt, wenn die erforderliche Gesamtsumme dadurch erreicht wird).
Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Angabe von einer geeigneten Referenz über in den letzten drei Kalenderjahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenz muss geeignet sein hinsichtlich des hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (BMC Remedy IT Servicemanagement). Aus der Referenzangabe muss hervorgehen, dass der Bieter über ausreichend Erfahrungen im Bereich des BMC Remedy IT Servicemanagement verfügt.
Die Referenz muss Referenzleistungen umfassen, die bereits über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht worden sind. Die Anzahl der erbrachten Personentage pro Jahr muss mindestens 75 betragen haben. Die Anzahl jährlich betreuter PC-Arbeitsplätze/Kunden muss mindestens 4.000 oder alternativ:
• die Anzahl der jährlichen Incidents, Changes mindestens 5.000 oder
• die Anzahl der aktiven Nutzer der BMC Remedy IT Servicemanagement Suite mindestens 500 oder
• die Anzahl der betreuten Lizenzen (fixed/floating) mindestens 200
betragen haben.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, die über Erfahrungen im Bereich Pflege der Software BMC Remedy IT Servicemanagement verfügen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Die jahresdurchschnittliche Anzahl dieser Beschäftigten muss mindestens vier betragen haben.
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Nachweis, dass eine BMC Partnerschaft im Bereich Remedy IT Servicemanagement Suite besteht. Ein schriftlicher Nachweis ist durch den Bieter von BMC einzuholen. Entgegen Ziffer 2.1 der Bewerbungsbedingungen kann dieser Nachweis sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft und/oder der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, ist dieser Nachweis für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer mit dem Angebot einzureichen (Punkt 3.8 des Angebotsvordruckes).
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Die Unterschreitung der oben genannten Mindestanforderung bezüglich der Referenzen sowie der jahresdurchschnittlichen Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte (die über Erfahrungen im Bereich Pflege der Software BMC Remedy IT Servicemanagement verfügen) führt zur Nichtberücksichtigung des Angebots.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.