Lieferung von Splitt zu den Regionalstellen der Berliner Stadtreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 1000003039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ringbahnstr. 96
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30/7592-2274
Fax: +49 30/7592-2460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Splitt zu den Regionalstellen der Berliner Stadtreinigung
Die Lieferung von Splitt zu den 13 Regionalstellen der Berliner Stadtreinigung. Im ausschreibungsgegenständlichen Zeitraum muss der Auftragnehmer voraussichtlich bis zu 2.500 to Splitt pro Wintersaison beim AG anliefern.
siehe Punkt II 1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Splitt
Ort: Oßling OT Lieske
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 01920
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. II.1.7 und V. 2.4 liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.