Abfallentsorgung Campus BER Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2023-0003 Los 2
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 1b
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): https://vergabekooperation.berlin/NetServer
E-Mail:
Fax: +49 306091-70641
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallentsorgung Campus BER
Die zu vergebenden Leistungen umfassen abfallwirtschaftliche
Tätigkeiten wie Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln,
Verwerten oder Beseitigen von Abfällen.
Das Los 2 umfasst die Gestellung von Absetz-, Abroll- und Selbstpresscontainern, den Transport zur Entsorgungsanlage und die Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen, die an den land- und luftseitigen Gebäuden/Flächen des BER anfallen.
FBB GmbH
Abfallentsorgung Campus BER
Das Los 2 umfasst die Gestellung von Absetz-, Abroll- und Selbstpresscontainern, den Transport zur Entsorgungsanlage und die Entsorgung von nicht gefährlichen Abfällen, die an den land- und luftseitigen Gebäuden/Flächen des BER anfallen.
Die Schätzmengen der Rahmenvereinbarung entsprechen den Vordersätzen des beigefügten Leistungsverzeichnisses. Sie stellen auch die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der aufgeführten Mindestzahl von wertungsfähigen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Option:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von
den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch
für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von
jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die
Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/
Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen
Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise
gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der
Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und
Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen
Ansprechpartners mit E-Mail und, Telefonnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit
anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c
AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3
i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen
Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten,
Unterlagen und sonstigen Informationen ("Vertrauliche
Informationen"). Der AG stellt hierzu ein Formblatt
Eigenerklärung - Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung. Mit
der Einreichung der gezeichneten Eigenerklärung
Vertraulichkeit und Datenschutz werden die dortigen
Bedingungen anerkannt.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe
dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe
haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen
§ 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der
BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige
und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt
Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen
und finanziellen sowie technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener
Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen
Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in
seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1)
dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen /
Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen,
indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem
Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm
dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der
Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung des
Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur
Verfügung.
5)
Der Bewerber erklärt, dass kein Verstoß gegen Artikel 5k der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung zum Artikel 5k
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein
Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung
erfolgen.
Die nachstehenden Angaben /Erklärungen /Nachweise sind von
den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von
allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht
ausreichend.
Nachweis des Gesamtjahresumsatzes netto der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2021-2022; alternativ,
wenn 2022 noch nicht abgeschlossen ist: 2019-2020-2021)
bezogen auf den Auftragsgegenstand (Abfallentsorgung)
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum
Vergabeverfahren gilt ein Gesamtjahresumsatz (netto) des
Bewerbers /der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2021-2022; alternativ,
wenn 2022 noch nicht abgeschlossen ist: 2019-2020-2021)
bezogen auf den Auftragsgegenstand (Abfallentsorgung) in
durchschnittlicher Höhe von Los 2: 630.000,00 € (netto/Jahr).
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem
Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen.
Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung
der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die
BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf
Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/
konzernverbundenen Unternehmen verweisen will
(Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/
Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/
konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist
eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/
konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach
dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder
Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
(Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung
zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer
Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
a) Nachweis von Referenzen, bei denen die erbrachten
Leistungen mit der zu vergebenden Leistung (gemäß Ziffer
II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind
b) Nachweis über den aktuellen Mitarbeiterstand nach
Qualifikationen, mit Bezeichnung des Ausbildungsabschlusses.
c) Nachweis über die mit dem Auftragsgegenstand
zusammenhängende und erforderliche technische
Ausstattung
d) Entsorgungsfachbetriebzertifikat (EfbV)
zu a) Nachweis von Referenzen, bei denen die erbrachten
Leistungen mit der zu vergebenden Leistung (gemäß Ziffer
II.2.4 der Bekanntmachung) vergleichbar sind
Los 2
Um den Umfang und die Art der Leistungserbringung gewährleisten zu können, muss der Bewerber mindestens drei Referenzen vorweisen, die
a) den Transport und die Entsorgung von Absetz-, Abroll- und Presscontainern mit
b) mindestens 24 Aufträgen in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten pro Auftraggeber
beinhalten.
Die Anforderungen a) und b) sind kumuliert in einer Referenz nachzuweisen und müssen für einen Auftraggeber erbracht worden sein, wobei die mindestens drei einzureichenden Referenzen drei unterschiedliche Auftraggeber haben müssen.
zu b) Nachweis über den aktuellen Mitarbeiterstand nach
Qualifikationen,
Los 2
Beschäftigung von mindestens 5 Berufskraftfahrern mit je mindestens zweijähriger Berufserfahrung in der zu vergebenen Tätigkeit
zu c) Nachweis über die mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängende und erforderliche technische Ausstattung Der Bewerber muss die je nach Los entsprechende Technik vorhalten bzw. muss über entsprechende Technik verfügen, um alle angeführten Tätigkeiten fachgerecht auszuführen. Der Nachweis (Mindeststandard) erfolgt in Form einer Eigenerklärung.
Zur benannten technischen Ausrüstung sind nachfolgende
Mindestanforderungen beizubringen:
Los 2:
Der Bewerber muss mindestens über zwei Absetzfahrzeuge und mindestens drei Abrollcontainerfahr-zeuge verfügen. Die zulässige Nutzlast der Absetzfahrzeuge hat mindestens > 5.000 kg und die der Abrollfahrzeuge mindestens > 10.000 kg zu betragen.
Zu d) Entsorgungsfachbetriebzertifikat (EfbV)
Kopie des gültigen ausgestellten EfbV-Zertifikates mit dem
letzten Änderungsstand.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden
ausgeschlossen. Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die
keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
- Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den "Teilnahmeantrag" als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb
(TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen
mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben,
Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur
Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine
erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -
bewertung durch den AG führt zur Versendung der
Vergabeunterlagen
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter
Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3)
unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1))
u. des Aktenzeichens EA-2023-0003 Los 2 zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt,
die bis zum 16.08.2023, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete
Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform
(vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete
Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige
Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von
Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen
des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der
Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/
NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern,
täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen
Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von
Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten
Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
5)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Mindestfrist von 10 Tagen
gemäß § 15 SektVO für die 1. Angebotsabgabe vorzusehen.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße
gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext
erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung
benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem
AG gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist
gegenüber dem AG gerügt werden.
4)
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg
unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135
GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135
Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB
genannten Verstöße zu beachten
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de